Hallo, Habe 2000 ein Haus gebaut (Eigenleistung). Ins Grundbuch wurden beide eingetragen, da Sie ja zwecks eingebrachten Finanzmitteln abgesichert sein sollte.Darlehen (auf beide geschrieben) wird einzig und allein von mir getilgt (Sie arbeitet wg. Kind nicht). Januar 2008 kam dann unser gemeinsamer Sohn zur Welt, wodurch sich alles zu meinen Ungunsten maßiv änderte. Daraus ergibt sich eine leider unumgängliche Trennung, die nun bevorsteht. Sie wird ausziehen, den Kleinen will Sie unbedingt mitnehmen (Vaterschaft wurde von mir vorm Jugendamt beglaubigt), die Hälfte des Hauses will Sie auch.(Schuldenhöhe ca. 200000,-) Was steht Ihr wirklich zu? Was wird aus dem Kind? Bin ich Ihr gegenüber Unterhaltspflichtig?
Wenn das Haus drauf geht,und noch Schulden drauf sind gehen die geteilt durch 2.Unterhalt must du immer fürs Kind zahlen,Solange die Frau nicht arbeitet auch für Sie.Was du finanziell nicht aufbringen kannst,wird kontroliert,zahlt das Sozialamt.Das Kind wird besuchsrecht bekommen,wie oftentscheidet das Gericht wenn ihr euch nicht einigen könnt.
Es bleibt wohl nichts anderes übrig als einen Anwalt aufzusuchen. Der Anwalt sollte das Anfangskapital von euch beiden kennen und das gesamte Kapital/Vermögen bei der Scheidung. Die Differenz davon ist der Zugewinn. Sollte das Anfangskapital nicht nachweisbar sein, wird das Anfangskapital auf 0 gesetzt. Deiner Frau steht die Hälfte des Zugewinns zu. Es spielt keine Rolle wer das Darlehen bedient hat und wer den Kredit unterzeichnet hat. Solletst Du sie nicht auszahlen können, wirst Du wohl das Haus verkaufen müssen. Dazu kommt noch anschließend die Unterhaltspflicht von Frau und Kind. Genau kann Dir das der Anwalt ausrechnen.
Sorry, habe übersehen, daß ihr gar nicht verheiratet seid. Dann stimmt das nicht was ich geschrieben habe. Trotzdem Anwalt nehmen.

Du bist Unterhaltspflichtig, so viel kann ich dir sagen.
Was das Haus angeht, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wenn ihr beide im Grundbuch steht dann denke ich gehört euch das Haus auch jeweils zur hälfte. Was damit wird müsst ihr wissen.
Wer hat denn die Baufinanzierung unterschrieben und haftet für das Darlehen? Habt ihr das beide unterzeichnet oder nur du?
Darlehen wurde von beiden unterschrieben.
Unterhaltspflichtig ist er nur für den Kleinen in jedem Fall. Es gibt da neue gesetzliche Vorschriften, wonach die Mutter keinen Unterhalt bekommen dürfte, unter bestimmten Voraussetzungen. Aber da kennt sich wohl ein Anwalt mit besser aus.

viel wichtiger finde ich die frage: wieso war die geburt eures kindes und seine existenz so dramatisch? ich kann mir da nichts vorstellen, was man nicht mit ein bißchen hilfe von außen ins lot bringen könnte...
Man kann leider in einen menschen nicht reinschauen. Seit der Geburt des (gewollten) Kindes macht Sie mir die Hölle auf Erden...
princAss am 31. Juli 2009 18:30 habt ihr mal über eine paarberatung gesprochen? - das passiert nämlich ganz vielen nach einer geburt und die beteiligten verstehen meißt selbst nicht warum... es wäre schade, wenn das alles wegen hormonen und mißverständnissen den bach runter geht.

Wenn ihr beide im Grundbuch steht und auch beide in den Kreditverträgen, dann gehört euch beiden die Hälfte, bedeutet, auch die Hälfte aller Schulden. Unterhalt wirst du zahlen müssen, bis das Kind so alt ist, dass sie arbeiten gehen kann. Dann wirst du aber auf jeden Fall fürs Kind bezahlen müssen. Sprich mal mit einem Anwalt darüber, der wird dir auch sagen, ob es etwas verändert, wenn du nachweisen kannst, dass die Schulden bisher nur von dir getilgt worden sind.

na das sind mir die besten...die überlegen wie sie sich mit allen mitteln um ne unterhaltszahlung für mutter und kind herumdrücken! mein vater hat das auch so gemacht und jetz sitzen wir hier in der scheiße! -.-
Sorry, kam da wahrscheinlich etwas falsch rüber. Kind war gewollt, Unterhalt jederzeit fürn Bub, möchte das Haus behalten und wenn möglich Sie auszahlen (kommt auf die Machbarkeit an),Sie aber will mich scheins "schröpfen".
habe vergessen zu erwähnen, wir sind nicht verheiratet (eheähnlich)
Dann kommt der Staat für ihren Unterhalt auf,und du für den des Kindes.Aber da weiß der Anwalt besser bescheit,als ich.Alles andere bleibt wie es ist.