Blackdragon82 am 29.01.2008 um 20:37 Uhr
Hiho!
Meine Freundin hat sich von ihren Ex-Mann getrennt und sie hatten eine gemeinsame Wohung.
Nun hat sie mit sofortiger wirkung den Mietvertrag gekündigt.
Sie hat aber dort in der alten Wohung noch Möbel, wie kommen wir nun an die Möbel wenn sie keine zugangsberechtigung mehr hat?
Und kann er bestimmen wer zutritt zur Wohnung bekommt? (Falls ich mit komme um ihr zu helfen) Weil wir müssen dann noch Schränke abbauen usw..
Lieben Gruß und danke für die Antworten!
wenn ein "Ehekrieg" herrscht, ist das nicht einfach. Ich kenne einen Fall, da konnte die Exfrau nur mit Polizeischutz in die Wohnung und ihre Sachen abholen. Der Mietvertrag ist aber doch nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben, oder? Dann hat sie rein rechtlich bis zum Ende der Mietzeit noch Zugang zur Wohnung. Kommt aber drauf an, wie sich der Ehemann anstellt. Wenn er sie nicht mehr reinlässt, dann übers Gericht ...wenns denn nicht im Guten geht. Evtl. über Unbeteiligte dritte Personen vermitteln, oder von anderen die Sachen abholen lassen ??
Soweit ich weiß, kann man keinen Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, damit wäre die Frage hinfällig. Sie muß 3 Monate die hälftige Miete zahlen und hat dann auch Zugangsrecht! Vielleicht gibt es ja hier noch einen Anwalt, der sich besser aus kennt!
Blackdragon82 am 29. Januar 2008 20:58 Er hat die Miete ja immer alleine gezahlt und macht dies auch weiterhin.
das "Zahlen" spielt keine Rolle, wenn sie im Mietvertrag eingetragen ist, und das ist sie ja wohl, sonst hätte sie ja nicht kündigen brauchen..
Kann denn niemand (Freunde, Verwandte)"vermitteln"
Blackdragon82 am 29. Januar 2008 21:18 Also wie ich gerade erfahren habe wurde sie aus dem Mietvertrag gestrichen, weil sie ja fristlos gekündigt hat.
Und was machen wir wenn er uns keinen zugang verschafft, kann man da was machen?
Ich wollte ja nur wissen ob er uns zugang zur Wohung verschaffen muss damit wir an die Möbel kommen?
Die noch Ehefrau muß mit dem Ehemann sprechen und mit ihm die Vereibarung treffen über die Herausgabe der Persönlichen Sachen und über das von ihr Beanspruchte Mobilar.Ihnen kann der Wohnungsinhaber den Zutritt Verweigern.Da ja auch noch keine Scheidung Vollzogen ist,kann die Nochehefrau auch nicht allein Bestimmen was an Mobilar ihr Zusteht,sie kann nur die Herausgabe ihrer Persönlichen Sachen Verlangen.Bekleidung,Papiere.Sollte der Nochehemann sich auf die Hinterbeine Stellen und die Herausgabe Verweigern bis zur Gerichtlichen Klärung,können sie mit Ihrer Freundin doch 1-2 Jahre auch ohne Möbel Auskommen.Den Zutritt zur Wohnung Regelt kein Mietsvertrag,sondern nur die Polizeiliche Anmeldung.Sollte der Nochehemann die Frau als Unbekannt Verzogen bei der Meldebehörde melden,so hat sie jeden Rechtsanspruch auf den Zutritt zur Wohnung Verloren.
Blackdragon82 am 30. Januar 2008 10:23 Oki, Danke an alle ;)

Soweit ich weiss hat jede Wohnung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Anders sieht es bei möblierten Zimmern aus.
Ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Also er wohnt ja noch da und sie hat nun mit sofortiger wirkung gekündigt.
Muss er uns zugang zur Wohnung verschaffen damit wir an die Möbel kommen?
Und wenn er einfach sagt das er keine Zeit hat, und wir nicht an die Möbel kommen kann man da auch was machen?
Lieben Gruß