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trennung/Vermögen

gefragt von septemberregen1 am 05.05.2009 um 19:42 Uhr

Hallo ,

also meine Frage ist folgende :

Mit der trennung kommt die teilung des Vermögens (Haus) wie wird es berechnet in folgender Sache:

Haus hat ein wert beim Verkauf von 450 t
Er hat 105 T von seinen Erbe reingesteck -- Sie hat 25 t Erbe investiert --die Bank bekommt noch 242 t Er sagt von den 450 t wird das Erbe rausgerechnet also 450 t - 105 - 025 - 242

dadurch ergibt sich ein + von 78 t diese werden geteilt durch 2 also 39 t .ist diese rechnung richtig oder falsch ? Kann mir da jemand helfen ? Danke


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BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 5. Mai 2009 19:43
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Frag einen Anwalt, der sich damit auskennt!!


koralewskim
beantwortet von koralewskim am 5. Mai 2009 20:01
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Hallo,es ist richtig,für solche Vermögenstrennung kommst Du absolut ohne (Scheidungs) Anwalt nicht aus. Sonst läufst du Gefahr,Geld zu verlieren (die Mitwirkung vom Scheidungsanwalt bezahlt sich schon selbst,aus der einfachen Tatsache,dass du ohne seine Mitwirkung gewissen Betrag sowieso verlierst.

2,-nur seine Mitarbeit wird es zu einem gut geordneten Ablauf geben.Rosenkriege sind schrecklich,brigen außer Ärger nichts,und vielleicht kann man trotzdem in Ruhe und Achtung sich trennen. Ausserdem ohne Anwalt wirst du viel mit Nerven, Zeit und Unsicherheitund bezahlen müssen und wie vorher gesagt, auch Geld verlieren. 3.-Nimm dir explizit einen SCHEIDUNGS-Anwalt, auch wenn Ihr nicht verheiratet sein solltet (weiss ich nicht,ist aber gleich). Die gesetzeslage ist so schellliebig und komplex,dass die allgemeinen Anwälte (für Alles)sich nicht immer so gut dafür eignen;(vorsichtlich ausgedrückt) Grüsse


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 5. Mai 2009 19:44
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hört sich logisch an


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 5. Mai 2009 19:50
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Die Rechnung ist falsch. Wenn Du das Plus durch zwei teilst, musst Du auch die Außenstände der Bank durch zwei teilen. Frag lieber einen Anwalt, der sich mit so was auskennt.

Kommentar von FordPrefect am 26. Mai 2009 16:46

Nein, da er die -242 TEUR ja bereits in den Topf geworfen hat (siehe Rechnung).


anonym
beantwortet von FordPrefect am 26. Mai 2009 16:45
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Das scheint mir grundsätzlich korrekt, sofern beide zu je 50% Miteigentümer sind. Man sollte allerdings bedenken, dass der Verkaufswert einer Immobilie immer erst nach notarieller Beurkundung feststeht. Ob also im vorliegenden Fall tatsächlich € 450000.-- durch einen Verkauf zu erzielen sind, weiß man erst, wenn man den Käufer gefunden hat. Und die Bank muss der Ablösung und dem Verkauf zustimmen.


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