Taraa am 28.04.2008 um 22:48 Uhr
Folgender Fall: ein Paar trennt sich "einvernehmlich". Sie überlässt ihm den gesamten Hausstand (3 Jahre alt) bis auf ihre pers. dinge (PC, Waschmaschine und Fahrrad) Sie kündigen gemeinsam die gemeinsame Wohnung;es bestehen getrennte Kassen aber beide stehen im Mietvertrag. Sie zieht aus mit der Abmachung das sie 3 halbe MM zahlt. Er hat aber jetzt die Schlösser ausgetauscht und will sie nicht mehr in die Wohnung lassen. Auch hält er oben genannte pers. Gegenstände zurück. Hat sie das recht auf Wohnungsschlüssel und uneingeschränkten Zugang zur Wohnung solange sie die halte Miete zahlt auch wenn der Wohnsitz jetzt ein anderer ist? Darf er das Schloss austauschen+ ihr den Zutritt verweigern

ER IST EIN ASxxL, wenn das so ist wie du hier geschrieben hast.
Und sie ist dumm, wenn sie nix schriftliches hat.
Soweit die Emotionen.
Da das Wort Scheidung gefallen ist, kann ich nur dringend empfehlen, alles mit einem Fachanwalt zu klären. Auf jeden Fall würd ich an ihrer Stelle erst mal die Miete nicht mehr zahlen und den Vermieter über die Sachlage sachlich und ruhig informieren.
Ich habe so was auch erlebt. Und warte seit Monaten noch auf ein paar Gemälde, die ich mal von meinen Eltern geerbt habe. Ich werde Anfang Mai mit dem Gerichtsvollzieher die Wohnung betreten und mein Eigentum holen.
Es ist manchmal nur noch traurig, aber Kopf hoch, das Leben hat genug Dinger, die uns lachen lassen. Vielleicht ist es ja auch eine Aufforderung des Schicksals, hier ganz schnell und ganz heftig sich nun endlich zutrennen und nicht noch die alten Dinger aus der Vergangenheit mitzuschleppen. Das kommt spätestens beim Scheidungsurteil zur Klärung.

Ich sehe das so:
Gemeinsamer Mietvertrag + gemeinsames Zahlen der noch ausstehenden Mieten = sie darf noch hinein!!!
Alles andere widerspricht meinem Rechtsempfinden...
Womöglich belehrt mich gleich jemand, der mehr vom deutschen Recht versteht, aber trotzdem...:-(
So geht das doch nicht!!!
Taraa am 28. April 2008 23:02 Florale Grüße!!! Ja liebe Maienblume, so sehe ich das auch aber der werte Gatte ist wohl gekränkt und sein Ego ist angekratzt. Ich hatte schon die Idee "zug um zug" also heute eine halbe MM überwiesen und sobald das Geld gut geschrieben wurde wird ein Teil rausgerückt. Nächsten Monat das selbe und am dritten Monat den Rest....mal schauen ob er sich darauf einlässt.
Maienblume am 28. April 2008 23:39 Na, da braucht Deine Freundin aber Sekundanten und besonders viel Zähigkeit... :-(
Sie soll sich bloß nicht zuviel gefallen lassen, für ein gekränktes Ego ist jetzt keine Schonfrist mehr! Solche Spielchen sind würdelos!!!
es ist nach wie vor noch ihre wohnung und er darf sie nicht aussperren.
klingt nicht sehr einvernehmlich.
strick4a am 28. April 2008 23:08 doch, wenn die 3 Monate abgelaufenn sind und verbindlich festgelegt ist, darf der das....
die sind doch aber nicht abgelaufen, sie zahlt ja noch die halbe miete. er hält ihr eigentum zurück. beides nicht rechtens.

Ich würde beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt nachfragen um auf der sicheren Seite zusein.

Hmmm.... eine Kollegin trennt sich gerade von ihrem Mann, und da wurde vom Anwalt die Aussage getroffen: Er ist ausgezogen und hat damit auf das Wohnrecht und das Hausrecht verzichtet.
Da aber solche Vereinbarungen bestanden, würde ich auch lieber einen Anwalt befragen. Leider ist durch die perfiden Tricks einiger Trennungswilligen und ihren Anwälten auch das Scheidungsrecht dermaßen diffizil geworden, dass es schwer ist, hier einen Rat zu geben.
LG
Wieselchen
Taraa am 28. April 2008 23:04 Danke liebes Wieselchen1. Ich werde die geballten Informationen dann mal weitergeben....mal schauen wo der Rosenkrieg endet....ich ahne nichts gutes:-(

ich würde das Frauenheim einschalten!!!!!!!!
Taraa am 28. April 2008 22:52 Wieso das Frauenheim ??? Die Frau ist nicht obdachlos!!!
lady7 am 28. April 2008 22:56 Frauenheim hat nicht nur die verantwortung obdachlose aufzunehmen, die haben auch FRAUENBEAUFTRAGTE die mit Rat und Tat IHR bei Trennungssachen (auch rechtlich) zu seite stehen, natürlich ist jede stadt usw anders

Nein. Er darf ihr den Zutritt nicht verweigern. Immerhin war es die gemeinsame Wohnung und sie hat natürlich das Recht ihre persönlichen Sachen abzuholen.
Frag deinen Anwalt/deine Anwältin, auch wenn ihr vereinbart habt die Scheidung mit einer gemeinsamen Rechtsvertretung abzuwickeln.

Wenn diese Abmachung verbindlich ist, nach Ablauf der 3 Monate Ja!!
also da ich nix von ehe gelesen habe gibts auch keine scheidung sondern nur trennung von lebenspartner. dem vermieter gegenüber haftet sie ja zur ungeteilten hand für die miete (heisst auf deutsch wenn er nicht zahlt muss sie die volle miete berappen und kann ihn dann auf zahlung klagen). aber deshalb steht ihr auch der volle zutritt zu. ihre sachen gehören ihr - also hat sie auch das recht diese abzuholen, das was er hier macht ist zurückhalten fremden eigentums und daher wie diebstahl zu betrachten. theoretisch könnte sie sich auf seine kosten ersatz anschaffen. würd ich aber nicht empfehlen weil sie das einklagen muss. sie kann aber zur polizei gehen und mit denen zur wohnung um eintritt zu erhalten.
ich hoffe auch dass die vereinbarungen schriftlich sind.... wär auf jeden fall leichter.
und da er sich ja jetzt nicht an die vereinbarung hält muss sie das auch nicht und könnte daher eine aufteilung des hausstandes, der vermutlich ja gemeinsam angeschafft wurde, verlangen.
sie muss ihm jetzt auch die miete nicht zahlen weil er sich nicht an die vereinbarung hält.
am besten eben mit anwalt oder polizei zu ihm hin.
Wolfi0410 am 29. April 2008 00:41 Zur Polizei gehen wird nichts nützen, die verweisen auf das Zivilrecht und Anwälte. Die Verweigerung der Herausgabe wird er mit der ausstehenden Miete begründen.
Einfachste und preiswerteste Lösung wäre erstmal zum Gericht/Rechtspfleger zu gehen und dort Auskunft holen, dann hat man eine Marschrichtung.
Für kleines Geld kann man auch hier http://www.123recht.net/info/index.php?id=hilfesofort anwaltliche Auskunft bekommen.

Wirklich anregende und sachliche Diskussion hier. Sieht man selten.
Nur leider wird das alles nichts nützen. Polizei hilft nicht, kein Diebstahl, keine Straftat - reines Zivilrecht.
Wenn ein Anwalt anfängt Briefe zu schreiben wird das auch Monate dauern.
Natürlich hat sie das Recht auf Herausgabe ihres persönlichen Eigentums, nur wenn´s der Kerl nicht rausrückt und sie nicht in die Wohnung lässt hilft dieses Recht erstmal herzlich wenig.
Folgerung: Schnellstmöglich selbst oder durch den Anwalt bei Gericht Antrag auf einweilige Anordnung/Verfügung stellen. Dann muss er die Sachen rausrücken oder sie hat dann die Möglichkeit mit dem Gerichtsvollzieher (der holt sich dann schon Unterstützung von der Polizei und einem Schlosser zum Tür öffnen) ihre Sachen aus der Wohnung zu holen.