Hallo!Der Sachverhalr ist folgender:Meine Mutter und ihr ehemaliger Freund haben sich vor gut 1 1/2 Jahren dazu entschlossen die ETW meines Opa´s zu kaufen.Dies ist auch geschehen, die Grundbuchübertragung ist allerdings erst vor kurzem (nach der Trennung) geschehen und zwar auf den Namen meiner Mutter. Diese hat auch die Darlehen für die Wohnung übernommen. Ihr ehemaliger Freund wurde aus der Mithaftung entlassen. Rein rechtlich gesehen ist meine Mutter nun Eigentümerin der Wohnung, da sie im Grundbuch steht. Ihr ehemaliger Lebensgefährte ist dort nicht erwähnt.Kann der ehem. Fr. nun die Auszahlung der von ihm gezahlten Gegenstände verlangen?

Wenn er nachweisen kann, dass er sie definitiv von seinem eigenen Geld bezahlt hat, dann ja. Denn das ist ja dann sein Eigentum. Ohne entsprechende Nachweise sieht es da schon schlechter aus.

Welchen Zusammenhang hat eine Wohnung mit Gegenständen?
Kommt drauf an: wenn er belegen kann (mit Quittungen), daß er das bezahlt hat, ja. Sonst eher nein.
Ich nehme mal an, da0 es um so Dinge wie Fußbodenbelag usw. geht? Einrichtungsgegenstände könnte Deine Mutter ihm ja sonst einfach aushändigen.
also geht geht hauptsächlich um die türen, das laminat und die e-geräte. und nachweise hat er soweit ich weiss.....aber solche sachen wie lamit sind ja nicht einfach so mitnehmbar. ist nur ärgerlich, da er uns aus unserer wohnung geschmissen hat und jetzt natürlich so lange den strick zudreht bis bei meiner mutter nichts mehr geht.
Es dürfte eine Sache des Charakters sein, bei einer Trennung das Gut des anderen auszuhändigen !
Den Koffer vor die Tür zu stellen, sagt man auch !