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Trennung nach Kauf, Sanierung und Einrichtung einer Eigentumswohnung. Wer hat welche Rechte?

gefragt von XxVanyxX am 24.07.2008 um 19:34 Uhr

Hallo!Der Sachverhalr ist folgender:Meine Mutter und ihr ehemaliger Freund haben sich vor gut 1 1/2 Jahren dazu entschlossen die ETW meines Opa´s zu kaufen.Dies ist auch geschehen, die Grundbuchübertragung ist allerdings erst vor kurzem (nach der Trennung) geschehen und zwar auf den Namen meiner Mutter. Diese hat auch die Darlehen für die Wohnung übernommen. Ihr ehemaliger Freund wurde aus der Mithaftung entlassen. Rein rechtlich gesehen ist meine Mutter nun Eigentümerin der Wohnung, da sie im Grundbuch steht. Ihr ehemaliger Lebensgefährte ist dort nicht erwähnt.Kann der ehem. Fr. nun die Auszahlung der von ihm gezahlten Gegenstände verlangen?


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Reply


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 24. Juli 2008 19:36
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Wenn er nachweisen kann, dass er sie definitiv von seinem eigenen Geld bezahlt hat, dann ja. Denn das ist ja dann sein Eigentum. Ohne entsprechende Nachweise sieht es da schon schlechter aus.


regideur
beantwortet von regideur am 24. Juli 2008 19:37
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Welchen Zusammenhang hat eine Wohnung mit Gegenständen?


anjanni
beantwortet von anjanni am 24. Juli 2008 20:36
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Kommt drauf an: wenn er belegen kann (mit Quittungen), daß er das bezahlt hat, ja. Sonst eher nein.

Ich nehme mal an, da0 es um so Dinge wie Fußbodenbelag usw. geht? Einrichtungsgegenstände könnte Deine Mutter ihm ja sonst einfach aushändigen.


anonym
beantwortet von XxVanyxX am 24. Juli 2008 21:35
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also geht geht hauptsächlich um die türen, das laminat und die e-geräte. und nachweise hat er soweit ich weiss.....aber solche sachen wie lamit sind ja nicht einfach so mitnehmbar. ist nur ärgerlich, da er uns aus unserer wohnung geschmissen hat und jetzt natürlich so lange den strick zudreht bis bei meiner mutter nichts mehr geht.


anonym
beantwortet von Eddy21 am 25. Juli 2008 08:26
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Es dürfte eine Sache des Charakters sein, bei einer Trennung das Gut des anderen auszuhändigen !

Den Koffer vor die Tür zu stellen, sagt man auch !







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