Frage von Reggie80 08.01.2012

Traugottestdienst von einem frei christlichen Pastor in einer katholischen Kirche?

  • Hilfreichste Antwort von wolfruprecht 09.01.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Also hier kommen zwei Dinge zusammen, die aus kirchenrechtlicher Sicht von Bedeutung sind:

    1. Die Frage nach der Gültigkeit eurer Trauung / Ehe nach katholischem Kirchenrecht

    2. Die Frage der Nutzung einer katholischen Kirche / Kapelle für eine Trauung ohne den zuständigen Pfarrer oder den von ihm delegierten Priester oder Diakon.

    zu 1.)

    In dem Moment, wo bei einer Eheschließung einer der Partner katholisch ist, unterliegt diese Eheschließung dem katholischen Kirchenrecht und damit der kirchlichen Eheschließungsform. Von dieser Formpflicht kann durch Antrag des zuständigen Pfarrers vom Bischof ein Dispens, d. h. eine Befreiung eingeholt werden. Das geschieht i. d. R. ohne großen Aufwand und ist mit einem kurzen Briefwechsel erledigt, sofern keine anderen Ehehindernisse vorliegen (z. B. frühere gültige Eheschließung und spätere zivilrechtliche Scheidung). Ich habe jetzt nicht unmittelbar Zugriff auf den CIC (Kirchenrecht), aber meines Wissens nach ist eine solche Befreiung von der Formpflicht ohne Not (z. B. Lebensgefahr) nicht möglich, wenn beide Partner katholisch getauft sind. Ich kann aber erst morgen genauer nachschauen. Sollte es anders sein, werde ich es hier posten.

    Formpflicht heißt in euren Fall, dass zur gültigen Eheschließung vom zuständigen Pfarrer zumindest ein anderer katholischer Priester oder Diakon zur Assistenz für diese Trauung delegiert wird. Will in der Praxis heißen: Dieser Delegierte nimmt euer Eheversprechen im Auftrag der Kirche entgegen. Der Gottesdienst selbst kann durchaus ökumenisch gestaltet sein und der freikirchliche Pastor kann predigen oder was auch immer (allerdings eine Einschränkung: Keine Abendmahlsfeier oder eucharistie-ähnliche Feier. Andernfalls wird das dann ordentlich Ärger geben!)

    Soll die Trauung ohne Dispens bzw. ohne Beisein des zuständigen Pfarrers oder seines Delegierten stattfinden, ist diese Eheschließung nach katholischem Recht nicht gültig und somit sind wir beim zweiten Punkt.

    zu 2.)

    Der zuständige Pfarrer für die Kirche oder Kapelle darf euch diese nicht zur Verfügung stellen, wenn darin eine Feier stattfinden soll, die der kirchlichen Auffassung einer gültigen Eheschließung widerspricht. Dazu könnt ihr die Kapelle weder mieten noch den Pfarrer durch eine Spende gnädig stimmen. Er darf es einfach nicht und würde u. U. erheblichen Ärger durch seinen Bischof bekommen.


    So weit mal die kirchenrechtliche Seite. Über die kann man sich manchmal wundern oder ist vielleicht anderer Auffassung. Aber das hilft nicht weiter.

    Ihr habt ja noch ein wenig Zeit bis zum Herbst.

    Mein Rat: Geht zum zuständigen Pfarrer (Das ist einer der Heimatpfarrer des Paares, der Pfarrer, in dessen Kirche die Trauung stattfinden soll oder der Pfarrer am künftigen Wohnsitz), sprecht mit ihm darüber und feiert mit ihm oder einem von ihm delegierten Diakon oder Priester einen sogenannten Wortgottesdienst (ohne Eucharistie/Abendmahl) zusammen mit dem freikirchlichen Pastor. Bei einem Wortgottesdienst besteht große Gestaltungsfreiheit (Lieder, Lobpreis, Schrifttexte, Predigt, Zeugnis, etc.), mit Ausnahme der vorgeschriebenen Texte unmittelbar bei der Trauung. Aber das wird er euch sicher erklären. Abgesehen davon kann eine Begegnung katholischer Priester / Diakon und freikirchlicher Pastor eine interessante und bereichernde Angelegenheit sein. Dazu kommt --- und das ist meine persönliche Meinung --- die katholische Trauungsliturgie, die etwas sehr Feierliches hat und an die meiner Meinung nach keine frei formulierte Form hinkommt. Zusätzliche Segensgebete oder Lobpreis stellen ohnehin kein Problem dar.

    Viel Glück und Gottes Segen!

  • Antwort von Sonnenschnauz 08.01.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das wird kompliziert.

    omikron und dsupper haben schon Richtiges dazu gesagt.

    Ich könnte folgenden Kompromiss sehen: Wenn eure Ehe im katholischen Sinne gültig sein soll, dann muss sie vor einem katholischen Priester geschlossen werden. Ihr seid katholisch, die Kirche soll katholisch sein, ihr werdet evemtuelle Kinder auch katholisch taufen wollen. Wenn ihr dann als Eltern kirchenrechtlich gar nicht verheiratet seid, gibt das unnütze Probleme.

    Der katholische Priester könnte ja den Pastor (wozu gehört der wirklich?) einladen, die Predigt zu halten. Er könnte auch bei den Fürbitten mitwirken. Dir kommt es doch wohl vor allem auf die Rede des befreundeten Pastors an.

    Es gibt übrigens keine "ökumenische" Trauung. Es gibt entweder eine evangelische Trauung mit kath. Assistenz, oder eine katholische mit ev. Assistenz. Und wen sich der katholische Priester auf euren Wunsch als Assistenten einlädt, wäre Verhandlungssache.

    Ich würde in diesem Sinne mal mit dem katholischen Ortsgeistlichen sprechen.

  • Antwort von dsupper 08.01.2012

    Nein, du kannst eine katholische, geweihte Kirche nicht! mieten - ist ja schließlich keine "Kneipe".

    Und eine Eheschließung in einer katholischen Kirche ist auch nur durch einen katholischen Pfarrer möglich. Manche Pfarrer lassen mit sich reden, wenn du einen "eigenen" Pfarrer bzw. Priester mitbringen möchtest - aber es muss ein katholisch geweihter Pfarrer sein. In Absprache wird auch ein ökumenischer Trauungsgottesdienst möglich sein (katholisch - evangelisch), aber ich denke nicht, dass es eine Kooperation mit einer frei christlichen Kirche gibt.

    Das wäre allerdings vllt. eine Frage in der Pfarrei wert.

    Gutes Gelingen

    Daniela

  • Antwort von omikron 08.01.2012

    Üblicherweise verleihen Pfarrgemeinde ihre Kirchen nicht, vor allem dann nicht, wenn eure Ehe aus katholischer Sicht ungültig wäre. Und das ist sie, wenn ihr es so macht, wie ihr es vorhabt.

    Zudem sollte die Trauung nicht irgendwo stattfinden, sondern sie gehört in die eigene Pfarrkirche.

    Ich kann euch zwei Tipps geben: ihr geht erst mal zu dem Pfarrer, wo ihr wohnt und erzählt ihm, was ihr vorhabt. Womöglich kann er die Sache trotzdem in eine "katholische" Bahn lenken. Danach geht ihr zum Pfarrer, der für die Kirche verantwortlich ist und fragt einfach mal nach, ob und unter welchen Bedingungen er euch in die Kirche hinein lässt.

  • Antwort von plato 08.01.2012

    Die meisten Pfarreien und Kirchgemeinden haben Geldprobleme. Und so kann ich mir ganz gut vorstellen, dass ihr die Kirche für die Hochzeit mieten könnt - aber der dortige Pfarrer wird das zu entscheiden haben.

  • Antwort von DocShamac 08.01.2012

    Frag den Pfarrer der katholischen Pfarrei. Der muss entscheiden, ob ihm das Recht ist.

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