Trauerkarten

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Briefe gehört denjenigen an den sie adressiert sind. Das sollte auch der Anwalt wissen. 

Sind die Karte an die Kinder adressiert und verschlossen so unterliegen sie dem allgemeinen Briefgeheimnis und dieses Schützt sie vor dem Einfluss eben dieser Witwe. Anwalt beauftragen, der soll sich da mal dransetzen, das geht so nicht.

Richtig - es kommt in erster Linie darauf an, an wen die Briefe adressiert sind.

schon peinlich, wenn man sich am grab um lapidare beträge streiten muß.

das einbehalten von kondulenzschreiben, die an die kinder gerichtet sind, ist ein klarer rechtsverstoß - das dürfte auch der anwalt wissen.

Deine Frage ist auch für mich sehr interessant. Normal wird bei der Todesanzeige eine Traueranschrift bekannt gegeben. Auf den Kondolenzschreiben steht dann: an das Trauerhaus sowieso. Es ist üblich eine Sammeladresse anzugeben. Doch je nach Bezug können auch Kondolenzen an die einzelnen Hinterbliebenen gerichtet werden. Bekanntlich werden den Sendungen Geldbeträge beigelegt. Diese Beträge sind nicht nachweisbar. Die Post ansich muss den Angehörigen zur Verfügung gestellt werden und darf lt. Postgeheimnis nur von den Adressaten geöffnet werden. Demnach sollten diese Briefe ungeöffnet bis zur Übergabe bleiben. Die Kinder haben ein Recht auf diese Sendungen, wenn sie direkt an sie gerichtet wurden. Die Adresse spielt dabei keine Rolle.

Ich habe leider auch nur einen Bruchteil der Kondolenzen zum Ableben meiner Mutter zu Gesicht bekommen. Das Geld habe ich zur Grabpflege bestimmt. Was zusammen gekommen ist und wie es verwendet wurde, weiß ich nicht. Ich will keinen Streit und habe die Hoffnung, dass es gut verwendet wird.

Oft wird keine Traueranschrift mehr angegeben, da potentielle Diebe genau wissen, wann die Beerdigung ist und sich zu diesem Zeitpunkt keiner im Haus aufhält.