"Sumpfhexe" hat im Juli schon danach gefragt, ob es stimmt, daß in Österreich bei Patienten, die sonst die Kriterien für eine Organentnahme erfüllen, die Organentnahmen auch durchgeführt werden, wenn die Personen zu Lebzeiten nicht der Organentnahme widersprochen haben (Widerspruchslösung). Mich würde interessieren: was ist die Meinung der Mehrheit, sollte man -- in Anbetracht der langen Wartelisten für Organtransplantationen -- nicht auch in D ein ähnliches Gesetz haben?
wenn ich nicht gegen organspenden war, wieso nicht...ich mein, man zerfällt ja sowieso, so kann evtl. noch etwas nützliches damit gemacht werden

Einfache Lösung und man kann ja vorher widersprechen. Man spürt doch eh' nichts mehr! Warum den Körper verbrennen oder wertvolle Organe den Maden zum Fressen geben.
Man muss natürlich noch die Möglichkeit haben zu Lebzeiten die Spende ganz oder teilweise verweigern zu können. Bei Kindern sollen die Eltern entscheiden, wie bisher.

Der Staat hat kein Recht dazu, über meinen Körper zu entscheiden! Das ist einzig und allein Sache der Angehörigen! Auch dann, wenn eine Organspende vielleicht anderen Menschen das Leben rettet.
erstens, wenn so ein gesetz verabschiedet wird, dann (rhein theoretisch), kann man davon ausgehen, daß dieses die meinung der mehrheit representiert. zweitens, wieso die angehörigen? es gibt situationen, wo angehörige seit 20 jahren miteinander nichts mehr zu tun gehabt haben & dann sollten sie in so einer wichtigen angelegenheit entscheiden?
RuleBritannia am 14. August 2009 22:50 Auch die Mehrheit der Wähler hat nicht über meinen Körper zu entscheiden! Ich würde allerdings so weit mitgehen, dass man über eine Organentnahme reden könnte, wenn keine Angehörigen ermittelt werden können. Denn selbst wenn sie ermittelt werden und seit Jahrzehnten kein Kontakt bestand, bleibt der Verstorbene ihr Angehöriger und kein beliebig verwertbares Ersatzteillager! Außerdem dürfte nach logischem Ermessen in einem solchen Fall die Chance einer Zustimmung recht groß sein, oder?
Um sich mit dieser Frage richtig auseinander setzten können, muß man die Misere der Kandidaten auf der Warteliste für Organtransplantation (Dialyse-Patienten, Herzpatienten, Patienten mit Leberversagen, Blinde wegen Hornhauttrübung etc.) kennen. Selbstverständlich gehen wir zunächst mal davon aus, daß die Organentnahme dem Spender keineswegs schadet (d.h., daß er nach den gültigen Kriterien wirklich tot ist). Warum soll man nicht alles für die noch Lebenden tun, wenn es für den Toten sowieso keinen Weg zurück gibt? &, wie "cordarex" auch sagte: die Regelung ermöglich eindeutig, daß man der Organentnahme zu Lebzeiten widersprechen kann.
RuleBritannia am 15. August 2009 16:20 Glaub mir, nach 35 Berufsjahren im Rettungsdienst kenne ich beide Seiten nur allzu gut! Dennoch oder gerade deswegen bleibe ich bei meinem strikten Nein! Und Dein letztes "Argument" sticht ebenfalls nicht! Schließlich hat man genauso die Möglichkeit, der Organentnahme zu Lebzeiten aktiv und bewusst zuzustimmen. Und das ist für mich der einzig richtige Weg!
im grunde genommen stimmt es, was du sagst. aber leider ist es mal so, daß sich die leute, die nicht irgendwie direkt o. indirekt selber betroffen sind, nicht um eine aussage oder einen organspendenausweis kümmern werden. auch dann nicht, wenn das thema in den medien, beim hausarzt etc. immer aufgefrischt wird. wenn man jedoch aus prinzipiellen gründen dagegen ist, dann wird man widersprechen. es gibt nur gewinner: die kandidaten für die organtransplantation -- & keinen verlierer.


