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traktor im strassenverkehr

gefragt von markus85 am 08.11.2009 um 10:57 Uhr

hallo leute

vor 2 tagen bin ich mit dem traktor und einen kipper holz auf der strasse gefahren

wie es der teufel will hielt mich die polizei auf

die sagten ich wäre überladen (war ich auch wirklich,will ich nicht bestreiten)

nun würde mich interessiere wie viel ich normalerweise geladen haben darf,wenn der traktor 3 to hat

und macht das einen unterschied wenn der anhänger gebremst ist ????

danke im voraus


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PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 8. November 2009 11:06
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Fahrzeuge und Anhänger haben eine sog. zulässige Gesamtmasse (zGm). Dieser Wert (in kg) steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung II).

Nimm die zGm, subtrahiere das Leergewicht und Du weißt, wieviel zu zuladen darfst.


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drivinstructor
beantwortet von drivinstructor am 8. November 2009 23:04
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wenn du ein Gespann mit einem "25km"-Anhänger fährst, das auch für Land- und Forstwirstschaft (LaFo) zugelassen ist, kannst du lange nach dem Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbesheinigung Teil 1 des Anhängers suchen. Den gibt es nicht, da 25er-Anhänger zulassungsfrei sind und nur ein Folgekennzeichen eines im Betrieb zugelassen Traktors haben müssen. Bei denen findest du die Angaben zum Anhänger auf dem Typenschild (meist vorne rechts am Aufbau, Drehschemel oder Zugschere). Leermasse (LM) von der zulässigen Gesamtmasse (zGM) abziehen, fertig. Unabhängig ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt. Das hat auch kein bisschen etwas mit deinem Traktor zu tun, es sei denn die zulässige Anhängelast des Traktors (siehe Typenschild an der Anhängekupplung) wäre überschritten. Auch der Führerschein spielt keine große Rolle. Für Züge bis 25 km/h reicht die Klasse L, alles andere bis 60 km/h gilt Klasse T. Bei diesen Führerscheinklassen gilt keine Gewichtsbegrenzung, maßgeblich ist in Deutschland 40t zGM. Sollte jedoch das Fahrzeug nicht für LaFo angemeldet sein, gelten die üblichen Klassen BE (bis 3,5t), C1E (3,5t bis 7,5t) und CE (ab 7,5t).


wernilein
beantwortet von wernilein am 8. November 2009 10:58
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na was steht denn in den Papieren,..


Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 8. November 2009 11:03
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ehm dann musst du uns erstmal sagen was du für einen führerschein besitzt

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 8. November 2009 11:11

Überladung betrifft in erster Linie das Fahrzeug, nicht den Führerschein!


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