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Tragt Ihr bei Verträgen, Zeugnisse usw. alle eure Vornamen ein? (fals ihr mehrere habt)

gefragt von veyron am 05.11.2009 um 15:08 Uhr

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Ulieule
beantwortet von Ulieule am 5. November 2009 15:12
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Nein, nur den Rufnamen. Ich hasse es, wenn von irgendeinem Amt Post kommt und die alle drei Vornamen draufschreiben.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 5. November 2009 15:13

"Ich hasse es, wenn von irgendeinem Amt Post kommt und die alle drei Vornamen draufschreiben."

:-( ich auch. Wbwohl es keine schrecklichen Namen sind.

Kommentar von Simple_avatar4smallUlieule am 5. November 2009 15:15

Vorallem wo es so total veralterte Namen sind und einer von einem Männername abgeleitet ist.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. November 2009 15:09
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Nein, nur den ersten!


anonym
beantwortet von Babygirl20 am 5. November 2009 15:09
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nee so ein quatsch der erste ist der der zählt und langt doch auch


romeo27
beantwortet von romeo27 am 5. November 2009 15:09
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nein nur meinen rufnamen...


Aglajana
beantwortet von Aglajana am 5. November 2009 15:10
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Ja natürlich! Ich hab Vornamen, für die ich mich nicht schämen brauche, die ich mag und die ich mit jemandem verbinde...Daher, klar trag ich die ein :)

Würde ich Atomfriedine Gneisenauette heißen...dann eher nicht :)



anonym
beantwortet von extemengel am 5. November 2009 15:11
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Eigendlich nur wenn die Namen mit einem Bildestrich verbunden sind. Z.B. Anna-Maria dann schon! Bei Klaus Dieter wird nur der Rufname eingetragen wie hier z.B. Klaus.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 5. November 2009 15:12
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nein, nur der rufname


merci27
beantwortet von merci27 am 5. November 2009 15:12
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natürlich du kannst nie wissen obe es nicht noch einen Menschen mit dem gleichen Namen gibt...und dann?


anitari
beantwortet von anitari am 5. November 2009 15:18
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Ich trage nur den Rufnamen ein. Die anderen 2 Namen nur wenn gefordert. Z. B. bei behördlichen/amtlichen Sachen.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 6. November 2009 20:44
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nur den Rufnamen, aber z.B. in den USA ist es gebräuchlich, dass man den Anfangsbuchstaben des zweiten Vornamen (second initial) einträgt, bei Unterschriften reicht der Nachnahme völlig, auch unleserlich.


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