Katzz am 25.06.2009 um 19:44 Uhr
Wohne mit meinem Freund zusammen. Haben leider auch Schulden zusammen, die alle auf meinen Namen laufen. Sollte ich die Beziehung beenden und ausziehen, bin ich dann die alleintragende der Schulden oder muss er auch was dazu zahlen?! Weil diese Schulden in seiner Zeit mit ihm entstanden sind? Danke.
es sind alles deine schulden weil dein name druntersteht. kannst du nichts gegen machen ausser schluss mit deinem freund machen damit es nicht noch mehr werden.
wenn sie auf dich laufen, bist du der schuldner, egal, mit wem du zusammenlebst.

Dein Name auf dem Vertrag, Deine Unterschrift, Deine Schulden - Pech für Dich, aber das zahlst Du allein. Einige Dich mit ihm schriftlich, bevor Du Dich trennst, dann muss er mitzahlen.

Wenn sie auf deinen Namen laufen musst du dafür gerade stehen
kiramarie am 25. Juni 2009 19:50 Genauso ist es.
tja meine Liebe wenn alles auf deinen Namen läuft bleibt auch alles an dir hängen, wenn dein Freund nicht freiwillig bereit ist die hälfte der Schulden zu übernehmen gehst leer aus...ganz schnell ausziehen bevor dir nochmehr Schulden entstehen...
Deine Schulden. Ob er etwas dazugeben muss, wäre nur durch einen (unsicheren) Rechtsstreit zu klären.
Dafür darfst du aber auch alle Anschaffungen mitnehmen ...
kiramarie am 25. Juni 2009 19:53 Denke eher, dass er fein raus ist. Habe eine Bekannte, deren Ex-Freund stundenlang irgendwelche Hotlines angerufen hat-leider stand der Telefonanschluß auf ihren Namen. Selbst heute, nach Jahren, zahlt sie noch die Schulden bei der Telekom ab. Kriegt auch nirgendwo mehr einen Festnetzanschluß.
Stimmt, es sei denn, man kann mit Zeugen nachweisen, dass Dinge gemeinsam ge- oder verbraucht wurden. Schwierig ...
wenn die Schulden auf Deinen Namen laufen, ist es egal wo Du hinziehst

Du musst zwei Dinge unterscheiden:
wenn Du z.B. einen Kredit aufgenommen hast oder etwas auf Abzahlung/Raten gekauft hast und Du hast den Vertrag alleine unterschrieben, dann haftest Du dem Geldgeber/Händler als alleinige/r Schuldner/in; (man nennt das das Aussenverhältnis)
es gibt aber auch ein Innenverhältnis: wenn Du etwas mit Deinem Freund/in zusammen gekauft habt dann haftet der Freund/in dir gegenüber mit; Du kannst also (regelmäßig) die Hälfte ihm gegenüber geltend machen;
habt ihr z.B. einen Fernseher zur gemeinsamen Nutzung gekauft, aber Du allein hast den Vertrag unterschrieben, dann haftest Du dem Händler gegenüber alleine, aber dein Freund/in schuldet Dir im Innenverhältnis die Hälfte.

Die Schulden laufen auf deinem Namen. Von dieser Seite her, sollte also für dich (leider) alles klar sein.
Besser sieht es aus, wenn du ein Schriftstück hast, wo die Schulden festgehalten sind und die Rückzahlungsmodalitäten ebenfalls drinnenstehen.
Du zahlst allein.. sofern ihr euch nicht untereinander einigen könnt. Mit deiner alleinigen Unterschrift bist du allein Schuldner. LG