Mir ist unter unglücklichen Umständen ein geliehener Gegenstand zu Schaden gekommen, trägt die Kosten meine private Haftpflichtversicherung?
Falls du nur einen Standard- oder Basistarif abgeschlossen hast, so werden die Kosten von der privaten Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Für die Übernahme von Schäden, welche an geliehenen Sachen entstanden sind, benötigt man entsprechende Sondertarife, welche nicht von jedem Versicherer angeboten werden.

nein, nie bei geliehenen dingen.
Doch, es gibt durchaus Verträge, bei denen auch geliehene Sachen abgesichert sind.
toedti2000 am 26. August 2009 21:18 bei der normalen haftplichtversicherung ist in den ahb diese dinge generell ausgeschlossen. dass man durch die besondere bedingungen ausschlüsse wieder einschließen KANN, sollte jedem klar sein. daher ist meine antwort schon korrekt ;)

Ich glaube mal schon. Ob geliehen oder jemanden anderen zugefügt dürfte doch egal sein.
Nein, das ist leider nicht egal. Ebenso ist häufig nicht versichert, wenn ich jemandem einen Schaden zufüge während ich 'Gefälligkeitshandlungen' für ihn durchführe, also z.B. beim Umzug helfe. Aber auch dafür gibt es bessere Versicherungsbedingungen bei manchen Versicherungen.
peterunddoris am 26. August 2009 21:22 ja, ist wohl doch so, wenn man aber einen "guten" Versicherungsvertreter hat???????????
Schau einfach mal in Deine Versicherungspolice, dabei müssen die Bedingungen liegen. Wenn Schäden an geliehenen Sachen versichert sind, dann steht das extra dort drin. Standard ist es allerdings noch nicht bei vielen Verträgen.