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Trägt die Feuerwehr-Unfallkasse sämtliche Behandlungskosten,wenn ich im Dienst einen Unfall erleide?

gefragt von downtown am 30.11.2008 um 10:42 Uhr

Mein Freund ist frischgebackener Feuerwehrmann bei der Freiwilligen Feuerwehr und muss sich nun noch entsprechend versichern. Man riet ihm, der Feuerwehr-Unfallkasse beizutreten, die sämtliche Bahnadlungskosten im Falle eines Dienstunfalls übernehmen würde. Trifft das wirklich auch zu? Sollte jeder Feuerwehrmann der Feuerwehr-Unfallkasse beitreten? Welche Leistungen sind dadurch abgedeckt?

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Finanzen x 23.773 Arbeit x 14.580 Versicherung x 5.662 Feuerwehr x 279 Behandlungskosten x 12 freiwillige Feuerwehr x 9 Dienstunfall x 3 Feuerwehr-Unfallkasse x 1

torosso
beantwortet von torosso am 1. Dezember 2008 09:20
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Bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Öffentlichen Dienst muß man sich generell nicht versichern. Diese Pflicht hat der Dienstherr. Für einen Unfall während dieser Tätigkeit und dessen Folgen muß ich also nicht Vorsorge tragen. Vielleicht solltest Du eher eine Unfallversicherung abschließen, die Dir auch im Privatbereich von Nutzen sein könnte (ich meine Deinen Freund)


anonym
beantwortet von weibertreu am 30. November 2008 11:41
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Hallo,

wenn man im Dienst der Feuerwehr tätig ist, ist man automatisch in der Unfallkasse der Gemeinde mitversichert! Sei es im Einsatzfall, auf der Fahrt zum Magazin, oder auch nur wenn man etwas im Auftrag der Feuerwehr macht und etwas passiert. So ist auch z.B. ein Helfer, der bei einem Feuerwehrfest oder bei der Jugendfeuerwehr mithilft automatisch versichert. Du kannst auch mal auf der Homepage der Unfallkasse Baden-Württemberg schauen(www.uk-bw.de). Du kannst auch bestimmt für dein Bundesland etwas im Internet darüber finden!


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 30. November 2008 10:53
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Ja


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 30. November 2008 10:44
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Das muss sowieso der Dienstherr bzw. Gemeindeunfallversicherung zahlen, ob man da beitritt oder nicht. Also schön euer Geld behalten.


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