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Totalschaden bei Unfall – Restwert des Autos?

gefragt von Eddywally am 17.09.2009 um 20:31 Uhr

Ein Kumpel von mir hatte vor kurzem einen schwereren Unfall mit dem Auto, wobei selbiges in einen Haufen Schrott verwandelt wurde, ihm aber nichts passiert ist. Er war nicht schuld, bekommt also Schadensersatz von einer gegnerischen Versicherung. Aber was ist eigentlich mit dem Schrottwert des Wracks? Gehört das dann auch der gegnerischen Versicherung oder kann er die Teile einfach zu einem Schrotthändler bringen?

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Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 17. September 2009 20:45
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Er bekommt den sog. Wiederbeschaffungswert und den Nutzungsausfall, erstazweise einen Leihwagen für ca. 2 Wochen. Den Altwagen, hier den Schrott, kann er, wenn die versicherung den nicht haben will, ausschlachten und verkaufen. Dafür wird der sog. Restwert abgezogen. Ausser der Wagen war relativ neu, dann kann sein, dass die Versicherung den wagen verkauft. Allerdings wird ihm dann kein restwert abgezogen. Er soll das auf jedenFall vorher abklären.

Kommentar von Eddywally am 17. September 2009 20:52

Dankeschön!


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paela
beantwortet von paela am 17. September 2009 20:48
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Hi! Kronkorkenkugel hat die wesentlichen Punkte schon umrissen. Erwähnt sei aber dringend, dass dein Freund sich das aussuchen kann und nicht die Versicherung des Gegners, obwohl diese das immer so hinstellen wollen! Besonders bei übereiligen Angeboten zur Regulierung sollte dein Freund aufpassen! Das sind oft Mogelpackungen. Ich würde einen Anwalt fragen, wie man am besten vorgeht bzw. einen Gutachter entscheiden lassen, was sich für dich mehr lohnt (Schrott oder der Versicherung verkaufen falls die das wollen). Gruß und viel Erfolg

Kommentar von Eddywally am 17. September 2009 20:53

Danke für die Tipps!


anonym
beantwortet von Yanneck am 21. September 2009 10:11
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Hier ist ein Portal mit häufigen Fragen dazu: http://www.info-center-online.com/autounfall/frag_mini.htm


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 18. September 2009 10:21
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und vom versicherungstechnischen? mali grins


malli
beantwortet von malli am 18. September 2009 09:58
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vom rechtlichen her kauft die versicherung das auto vor dem unfall! lg malli


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