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total durcheinander... Darf man in Schrebergärten in Deutschland wohnen und dort gemeldet sein???

gefragt von Aentchen am 25.07.2009 um 20:06 Uhr

Das ist ja echt ein durcheinander.. die einen sagen ja, die anderen nein... was stimmt denn jetzt, darf ich in einen Schrebergarten wohnen und dort gemeldet sein oder kann ich das auch alles über ein postfach laufen lassen oder oder oder... Essentiell erstmal, darf ich einen schrebergarten pachten, dort ein Gartenhaus hinstellen und es mir darin gemütlich machen ohne irgendwie ärger zu bekommen???

LG und danke schonmal im Vorraus

Aentchen

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Garten x 6.974 Leben x 3.639 Justiz x 262

nubduk
beantwortet von nubduk am 26. Juli 2009 14:30
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hab Mut!! willkommen im Bund der Grenzgaenger... Das Leben in Freiheit ist schoen und anstrengend, du wirst sehr schnell an die Grenzen der Gesellschaft, der Nachbarn etc stossen, aber du wirst reich an Erfahrungen. Der soziales Druck auf die Individualisten ist enorm. Ich lebe seit bald 50 Jahren mein individualistisches (und sozial verantwortliches und engagiertes) Leben. Du begegnest viel Neid und Hass, Missgunst und Mobbing. Aber auch ueberraschende Momente der Verbundenheit, des Gluecks, der Anerkennung. Alles Gute!


anonym
beantwortet von inicio am 26. Juli 2009 09:15
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nein und als hauptwohnsitz schon gar nicht! ansonsten gelten a) die oertlichen-unterschiedlich nach bundesland- und die jeweilige schrebergarten verordnung. wenn du in einer liberalen kolonie wohnst hast du vielleicht glueck-sonst kann ma da sogar angezeigt werden und nach meldegesetz ist das kein fester wohnsitz


ChiChaCho
beantwortet von ChiChaCho am 25. Juli 2009 21:23
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Kommt auf das Bundesland an und die jeweilige Anlage. Bei uns in Berlin gehts. http://www.home-insider.de/tag/schrebergarten/


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 25. Juli 2009 20:07
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Nein offiziell darfst Du nicht darin wohnen.

Melden kannst Du dich aufkeinen Fall dort.


anonym
beantwortet von rotius am 25. Juli 2009 20:07
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nein darf man nicht

Kommentar von Milchstrasse am 25. Juli 2009 20:07

stimmt


anonym
beantwortet von Magnifera am 29. Juli 2009 00:05
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Du musst einen festen Wohnsitz nachweisen können,dann kannst Du auch im winter imGarten wohnen


anonym
beantwortet von SchoenesLeben am 27. Juli 2009 09:40
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Wird in deiner Gartenanlage im Winter das Wasser abgestellt? Bei uns ist das so und damit ist ein ganzjähriges Wohnen nicht drin. Ist ja eh nicht erlaubt.


anonym
beantwortet von Imera am 26. Juli 2009 16:19
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nein, man darf es nicht, frag bei deiner Gemeinde nach


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 25. Juli 2009 20:47
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Nein!


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 25. Juli 2009 20:09
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pachten und ein gartenhaus hinstellen darfst du aber nicht als wohnsitz anmelden


anonym
beantwortet von colinchen am 25. Juli 2009 20:09
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leider nein. aber es kann dich keiner hindern dort zu wohnen solange das wasser in der gartenkolonie angestellt ist. auf jedem fall brauchst du einen 1. wohnsitz


romeo27
beantwortet von romeo27 am 25. Juli 2009 20:08
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ich sah mal einen Bericht im TV und da war es erlaubt !


eddali
beantwortet von eddali am 25. Juli 2009 20:08
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nein als Hauptwohnsitz ist es nicht erlaubt


Bella73
beantwortet von Bella73 am 25. Juli 2009 20:07
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Nein, das ist nicht erlaubt.


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