Tonaufnahme beim Jobcenter

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Nein, Du darfst das Gespräch beim Jobcenter nicht mitschneiden, über einen solchen Antrag lachen sich die beim Jobcenter höchstens kaputt.

Such Dir blitzschnell einen anderen Beistand, auch Ämterlotse genannt. - Nenne einen Beistand NIEMALS Zeuge, Dein Begleiter ist ein Beistand!! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden, Beistände nicht. - Google mit

ämterlotse und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Zu "Beistand" gleich mehr.

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Danke fürs Sternchen - ҉ •✿*⊱ (¯`'•.¸Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

Du darfst dir alles gesprochene notieren. Wichtige Entscheidungen bekommst du sowieso schriftlich. Wenn dir was nicht passt, kannst du Widerspruch einlegen.

Wo genau ist eigentlich dein Problem? Warum schreibst du es nicht einfach hier in eine Frage?

Dein Rumgeeiere lässt mich vermuten, dass du selber weisst, dass deine Ansprüche oder Beschwerden nicht gerechtfertigt sind.

Ansonsten - raus damit und dir wird geholfen.

Es ging mir um das Prinzip, mir ist aufgefallen das wenn ein Zeuge dabei ist, die Message der Fragen und was sie Fragen GANZ anders ist, weil wo kein Zeuge ist, da kann sie ja fragen was sie will, egal wie frech, persöhnlich und unangebracht es ist.

Einen Antrag kannst Du für alles stellen, allerdings fehlt mir die Einsicht, warum Du in´s Jobcenter einen Zeugen mitnehmen willst.

Ein Recht auf Tonmitschnitte besteht meines Wissens nach nicht - höchstens auf eine Durchschrift der Vereinbarungen, aber diese erhältst Du ja sowieso!


Bei bestimmten Amtsterminen ist es sehr nützlich einen Zeugen mitzunehmen - das gilt insbesondere beim Jobcenter.

Meist werden die Bearbeiter dann wesentlich zugänglicher, erklären genauer und wischen Wünsche und Vorschläge nicht so einfach zur Seite.

Dann frag doch, ob du dein Handy nutzen darfst als Ton Mitschnitt.

Dazu muss auch jede Partei mit einverstanden sein.

Dann siehst du ja wie der/die Sachbearbeiter/in darauf reagiert.

Hast du keinen anderen, den du mut nehmen kannst, damit sie mit dir nicht den Molly machen?

lg

Nein, das gibt es nicht. Aber auf Verlangen bekommt man wesentliche Dinge schriftlich.