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TomTom

gefragt von CatfanCatfan am 07.04.2008 um 7:17 Uhr

Hallo Bei den TomTom gibt es bei der Software eine Option die vor Radargeräten(festinstallierte)warnt.Nun sagte man mir das dies verboten sei eigentlich.Nur darf TomTom dann so etwas vertreiben?Ich meine in Radios ect gibt es doch auch Radarwarner,dann müsste das doch auch verboten sein?

vg


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 7. April 2008 08:03
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Offensichtlich scheint die Exekutive da unterschiedliche Ansichten zu haben; Eine aktuelle Datenbank der POIs (Point of interest), also inkl. der festinstallierten Blitzgeräte, ist wohl verboten und die Polizei kann den Gerät einziehen, wenn du die Funktion aktiviert hast. Eine ältere Software-Version der POIs scheint aber ausgenommen. Mir ist die Sache auch nicht ganz klar; die Polizei müsste doch (wie bei den Radio-Durchsagen) daran interessiert sein, dass jeder die Radarfallen kennt, wenn sie, wie sie sagt, die Kontrollen nur macht, um verkehrsgefährdete Stellen zu "entschärfen". Die Autofahrer fahren dann an den Stellen langsamer; und das ist doch genau das, was die Exekutive bezweckt, oder?...ggg. Aber, wie man sieht, ist diese Aussage der Polizei offensichtlich erlogen und die Radar-Kontrollen dienen als echte "Fallen", um abzukassieren. Wenn du bei deinem Navigationsgerät sicher gehen willst, aktiviere (und aktualisiere) die POI-Funktion besser nicht. Wenn man dich anhält, kannst du dann sagen, du habest das Gerät in der Ausstattung gekauft (der Besitz einer POI-Datenbank ist wohl nicht strafbar, nur ihr Gebrauch in aktualisierter Version).

Kommentar von skeptiker007 am 7. April 2008 08:08

Na dann fröhlichen Rasen bis zur nächsten Leiche - wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, dann braucht man diese Fragen nicht zu stellen und viele Menschen vor allen Digen Kinder, Ältere und Gebrechliche fühlten sich sicherer

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 7. April 2008 08:14

Hast du meinen Text gelesen? Ich sage doch: Wenn die Radarfallen bekannt gemacht werden, sinkt das allgemeine Geschwindigkeits-Niveau. Aber offensichtlich will die Polizei das nicht, weil sie dann niemanden abkassieren kann. Und ich finde die Frage durchaus sinnvoll, wenn man Angst hat, sich wegen eines Kaufs in einen rechtsfreien Raum zu begeben.

Kommentar von skeptiker007 am 7. April 2008 08:23

In welchen Rechtsraum befand sich das Kind, welches wegen Mißachtung der 30er Zone vor der Schule schwer angefahren wurde. Kurz vorher haben Eltern in einer Aktion auf die Raserei aufmerksam gemacht und trotzdem geschah es! Erkläre mal den betroffenen Eltern, dass man solche Radarwarner braucht...

Kommentar von lamouroso am 7. April 2008 08:33

DH !!

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 7. April 2008 12:23

Ersten ging es hier um das Thema TomTom und ein Radargerät hab ich(leider)noch nicht in einer 30 Zone gesehen.Es steht doch völlig ausser Frage das Rasen nicht ok ist.Darum ging meine Frage auch nicht sondern ob diese Funktion bei dem Navi erlaubt ist oder nicht.Jedem zu unterstellen das er dann erst recht schnell fährt,weil er sich vielleicht sicherer fühlt ist echt unmöglich. Und wenn Sie mich kennen würden ,würden sie so eine Aussage nicht von sich geben.Gerast wird leider überall...auch hier bei uns auf der Straße(Verkehrsberuhigt/Schrittgeschwindigkeit)und jeden Morgen rasen hier die Leute her...Berufsschüler(die hier einen Parkplatz suchen)ältere Leute und sogar Eltern mit Kinder,was besonders makaber ist denn genau gegenüber ist ein Spielplatz. Aber hier würde nie eine Blitze stehen und solange ich hier wohne wurde auch nie geblitzt oder kontrolliert.

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 7. April 2008 12:28

ich glaube wer nicht verstehen will liest in einem Text wie er lustig ist.Wenn Sie sich ein TomTom kaufen möchten und dieses gerät hat diese Funktion.Und sie wissen nicht darf man es überhaupt haben oder nicht.Fragen Sie nicht nach?Ich glaube nämlich nicht das ein Verkäufer darauf aufmerksam macht. Und nur weil man nachfragt heisst es noch lange nicht das man sich dadurch den Freischein zum rasen holen möchte.

Achja bevor wieder eine Unterstellung kommt....ich denke nicht das die meisten sich das TomTom kaufen möchten weil es diese Funktion gibt sondern weil es ein richtig gutes Navi ist.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. April 2008 08:38

Radarwarngeräte sind verboten, nicht aber kartographische Werke, wo feste Radarfallen verzeichnet sind. Darunter fallen auch die gewissen Navis, weil sie mit festem Kartenmaterial arbeiten. Gegenteilige Gesetze, Novellen im StVO oder gerichtsurteile sind mir nicht bekannt.

Kommentar von lamouroso am 7. April 2008 08:32

KNOWLEDGE, wenn Du Du dank GPS weisst wo eine Radarmessstation ist, fährst Du eben nur während diesen wenigen Metern wo das Gerät steht, langsam. Nachher gibst Du wieder "Stoff". Also ist es nicht so wie Du sagst: Die Polizei müsste interessiert sein dass langsam gefahren werde. Schon ja, aber eben auf dieser ganzen Strecke !!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. April 2008 08:39

Eben!

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 7. April 2008 10:43

Lamouroso, es grenzt schon an üble Nachrede, zu unterstellen, dass man grundsätzlich zu schnell fährt, wenn keine Radarfallen vorhanden sind. Brauchst du unbedingt Kontrollen, um vernünftig zu sein? Ich benutze meinen gesunden Menschenverstand dazu. Und wieso folgt daraus; dass es nicht so ist, wie ich sage? Da besteht doch überhaupt kein logischer Bezug.


doddo
beantwortet von doddo am 7. April 2008 09:34
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Hallo catfan , schau bitte mal hinter diesen link. http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-navigationsgeraete-mit-einem-radarwarner...

Da kannst Du alles über Radarwarner im NAVI lesen. ,

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 7. April 2008 09:37

-ich wollte den link auch gerade empfehlen , zumal die Diskussion interessant ist.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. April 2008 07:41
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da diese Geräte nicht nur für den deutschen Markt bestimmt sind, sind diese Option immer mit eingebaut, sie dürfen nur in Deutschland auf Grund der bestehenden Rechtslage nicht verwendet werden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. April 2008 08:34

Begründung? Urteil?

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 7. April 2008 08:54

Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 7. April 2008 07:53
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Auf solche Raser, die sich dann auch noch vorher warnen lassen wollen können wir gerne verzichten, das ist für mich Verkehrsverbrechertum. Kauf dir so viel Dinger bis du pleite bist, das darfst du nämlich, nur benutzen darfst du sie nicht, da du aber rasen willst, rate ich dir das Geld für den Anwalt zu sparen.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 7. April 2008 10:47

Skeptiker, warum unterstelltst du allen Menschen, die Warngeräte kaufen, rechtswidriges Verhalten? Viele Menschen haben einen gesunden Menschenverstand, nach dem sie handeln und brauchen weder Kontrollen noch Warngeräte.

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 7. April 2008 12:14

Sag mal geht es noch?wenn ich Sie fragen würde was bekommt wohl ein Vergewaltiger für eine Strafe,heisst es dann ich hab vor jemanden zu vergewaltigen und erkundige mich nach der Strafe? Wenn Sie ausser Unterstellungen nix bringen,lassen Sie es lieber.Denn sowas kann schnell nach hinten losgehen und schwupps brauchen Sie einen Anwalt.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 7. April 2008 08:51
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Das was eigentlich verboten ist sind elektronische Hilfsmittel zur Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen. Tom Tom selber wird dir das Gerät auch sicherlich nicht als Blitzerwarner verkaufen. Das die Möglichkeit bei Navigationsgeräten besteht Unfallschwerpunkte zu kennzeichen oder ggF Points of Intrest einzugeben liegt in der Natur der Sache. Die Radiowarnungen sind ja auch erlaubt. Diese warnen aber auch alle Leute und nicht nur speziell Dein Fahrzeug. Bei Deiner Navi ist das anders.

Sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten ist übrigens immer straffrei!




Kommentar von lamouroso am 7. April 2008 09:02

Weshalb werden dann u.a. Points of Interest mittels dem Zeichen des "Vogelkasten/Starenkasten" und nicht z.B. mittels eines andern Gefahren-Zeichens angegeben?

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 7. April 2008 09:10

Das mußt Du dem Hersteller fragen. Die können auch als POI eine Polizeisirene nehmen das ist rechtlich zulässig. Sie nennen es ja auch nicht Blitzer sondern Unfallschwerpunkte. Oder Gefahrenbereich es gibt auch Navis die zeigen Dir die Höchstgeschwindigkeit die gefahren werden kann an. Das ist im Gegensatz zum Blitzer auch erlaubt. Man darf auch vor Fahrtantritt die stationären Blitzer raussuchen. Nur ein elektronischer Hinweis ist nicht erlaubt.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. April 2008 08:34
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Das Anzeigen fest installierter Raserfallen auf dem Navi ist NICHT verboten. Verboten ist lediglich die Benutzung von speziellen Radarwarneräten.

Kommentar von Klaus52 am 27. Juli 2008 18:47

endlich mal jemand der hier die Wahrheit sagt--die anderen sollte mal alle nicht dumm rumlabern, sondern sich wirklich erstmal genau mit dem Gesetzestext vertraut machen


anonym
beantwortet von lamouroso am 7. April 2008 08:37
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Der Besitz von Radarwarngeräten ist in der CH erlaubt- das Benützen jedoch verboten. Wie z.T. Handfeuerwaffen.......!!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. April 2008 08:41

TomTom oder andere Navis sind KEINE Radarwarngeräte und besitzen keine Detector- oder Scanner-Funktion. Sie arbeiten mit festen Kartendaten, die ggf. aktualisierbar sind. Damit sind sie auch in Deutschland nicht verbten.

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 7. April 2008 08:56

Diese rechtlich fundierte Aussage würde ich als definitiv falsch ansehen. §23 STVO sagt da deutlich was anderes.


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