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Tötlicher Unfall bei Trunkenheit am Steuer

gefragt von Clrainbow774 am 20.10.2008 um 23:44 Uhr

mit was für einer Strafe kann man rechnen?

In einem anderen Forum wird diskutiert, wieviel man bekommt, wenn man betrunken Auto fährt und dabei einen tötlichen Unfall verursacht?

Eine Antwort von einem angehenden Juristen lautet, dass die Trunkenheit am Steuer sich strafrechtlich strafmildernt auswirkt!!! Also, so weit sind wir doch noch nicht in Deutschland, oder?????


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dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 20. Oktober 2008 23:47
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traurig genug, dass nicht nur ein mensch oder mehrere menschen ihr leben lassen mussten, schlimm ist es auch noch, wenn die restliche familie damit ein leben lang klar kommen müssen. lebenslang halte ich für angebracht...

Kommentar von Simple_avatar10smalldestilliert am 20. Oktober 2008 23:51

hm. das stimmt schon, natürlich, andererseits muss auch der täter ein leben lang damit klar kommen. meine beste freundin ist wegen sowas gestorben, inzwischen hat der täter sich selbst umgebracht. naja. kommt vermutlich auch auf den täter an..oder so. oder ach.


Tonica
beantwortet von Tonica am 20. Oktober 2008 23:48
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Also ich weiß, wenn ich getrunken habe, das weiß ich auch noch nach 9 Bier... Kein Alkohol und Autofahren!!!!!Ich muß dann laufen.... L.G.


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. Oktober 2008 23:47
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Frag hier http://forum.jurathek.de/ (der Betreiber ist Anwalt für Verkehrsrecht)


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 20. Oktober 2008 23:48
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Die deutsche Justiz ist ausgesprochen täterfreundlich. Mich würde nicht wundern, wenn die Besoffenheit strafmildernd bewertet wird.

Kommentar von Clrainbow774 am 20. Oktober 2008 23:50

Kann ich mir nicht vorstellen, da neben dem Tatbestand der fahrlässigen Tötung noch der Tatbestand "Trunkenheit am Steuer" hinzukommt. Abgesehen davon wird bestimmt der Führerschein für ein paar Jahre eingezogen.

Kommentar von B9337361aef495c0e321a34771672022smallsyschuin am 20. Oktober 2008 23:58

Ja aber die Gerichte werten Alkohol immer noch und leider ohne jede Prüfung bei jedem Täter, der so tut, als sei er betrunken gewesen als strafmildernd und am Ende ist es viel zu wenig im Verhältnis zu den Todesopfern. Wie heißt es so schön, in Deutschland ist ein Menschenleben nicht viel wert, mal sehen, was bei dem Todesraser von gestern in Berlin am Potsdamer Platz rauskommt, auch mit Todesfolge, Ehefrau musste alles mit ansehen.


syschuin
beantwortet von syschuin am 20. Oktober 2008 23:52
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Leider doch, deswegen versuchen es nicht nur betrunkene Autofahrer sondern auch andere Straftäter mit der Alkoholnummer billig bei weg zu kommen. Ich hatte mal vor Jahren gehört, dass man deswegen dieses Gesetz verschärfen wollten, weil wer betrunken Auto fährt, der müsse es vorher wissen, was passieren kann aber solche Gesetztesänderungen dauern gegenüber dem jetzt gerade erst verabschiedeten Finanzpacket ewig, um nicht zu sagen viel zu viele Menschenleben lang.



kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 20. Oktober 2008 23:45
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maximal 3 Jahre Bewährung


anonym
beantwortet von opderberg am 21. Oktober 2008 00:04
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Der Anwalt bezieht sich auf ... nichts ... Ob nüchtern oder betrunken, die Strafe wird in beiden Fällen mindestens gleich ausfallen. Bei Trunkenheit erschwerend höher. Dazu kommt der Führerscheinentzug mit nicht automatischer Erteilung des weiteren Führerschein. Nüchtern vorausgesetzt, wäre das Ergebnis des Unfall nicht in dieser Konsequenz abgelaufen. Da greift kein Versicherungsschutz. Trunkenheit ist selber Schuld. Da trägt der Verursacher alle Kosten selber die die Versicherung übernommen hätte.


anonym
beantwortet von opderberg am 21. Oktober 2008 00:04
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Der Anwalt bezieht sich auf ... nichts ... Ob nüchtern oder betrunken, die Strafe wird in beiden Fällen mindestens gleich ausfallen. Bei Trunkenheit erschwerend höher. Dazu kommt der Führerscheinentzug mit nicht automatischer Erteilung des weiteren Führerschein. Nüchtern vorausgesetzt, wäre das Ergebnis des Unfall nicht in dieser Konsequenz abgelaufen. Da greift kein Versicherungsschutz. Trunkenheit ist selber Schuld. Da trägt der Verursacher alle Kosten selber die die Versicherung übernommen hätte.


Silberkiesel
beantwortet von Silberkiesel am 21. Oktober 2008 04:59
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Da er betrunken gefahren ist und somit einen Unfall auch mit tödlichem Ausgang in Kauf genommen hat kann es rechtlich als Totschlag gewertet werden. Leider kann die Strafe in diesem Fall auf unter 5 Jahren veranschlagt werden.


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