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Todesfallsversicherung - Frage zu einem Szenario

gefragt von OberlaenderOberlaender am 10.10.2008 um 20:53 Uhr

Ich muss gerade ein Verbrechen austüfteln für eine Story, die ich schreibe. Wäre es möglich, dass ein Elternteil auf sein eigenes Leben und das seiner Frau eine Todesfallsversicherung abgeschlossen hat, beide Eltern durch eine Bombenexplosion im eigenen Haus sterben und dem Kind eine sehr hohe Summe zufällt, welche bei weitem den Betrag übersteigt, der eingezahlt wurde? Würde das Kind diese Summe direkt ausgezahlt kriegen können? Oder wäre es möglich, dass die Eltern das Konto eines nicht existierenden Bruder dieses Sohns als alleinigen Erben angegeben haben? Ich frage nur, weil die Versicherungen bestimmt Vorkehrungen oder spezielle Regeln für solche Fälle haben, von denen ich nix weiß.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 10. Oktober 2008 20:55
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Also wenn Dein Buch so verquirlt geschrieben ist wie diese Frage, dann werde ich es nicht kaufen.:-)

Ein Konto kann man nicht als Erben angeben.


anonym
beantwortet von hochglanz am 10. Oktober 2008 20:55
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wer sagt mir, dass du das wirklich für ein Buch brauchst - nachher treffen wir uns und können uns hinter schwedischen Gardinen begrüßen :-)

Kommentar von D474f1f641e719f0a5f03a881175fc16smallOberlaender am 10. Oktober 2008 21:05

Mist... Ich wurde durchschaut!!! ;-D


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 10. Oktober 2008 20:59
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Denkbar ist die Auszahlung an das Kind dann, wenn keine Selbsttötung (außer nach der Frist) vorliegt. Es ist der Sinn und Zweck von Lebensversicherungen, abzusichern; dies auch und gerade dann, wenn noch keine entsprechende Summe eingezahlt wurde.

Ein nicht existierender Bruder des Sohnes kann kein Konto haben, so daß sich dieser Teil der Frage erledigt.

Kommentar von D474f1f641e719f0a5f03a881175fc16smallOberlaender am 10. Oktober 2008 21:02

Das mit dem Konto stimmt normalerweise zumindest. Mit etwas Rafinesse geht das schon, da es ja nicht real ist. Deine Antwort war sehr gut! Danke!

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 10. Oktober 2008 21:03

Hallo Wolf. Keine Lebensversicherung wird an ein minderjähriges Kind auszahlen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 10. Oktober 2008 21:04

Wieso minderjährig? Davon lese ich hier nichts.

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 10. Oktober 2008 21:05

"Kind"?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 10. Oktober 2008 21:12

Und? Das Kind einer Freundin ist 19 Jahre alt.


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 10. Oktober 2008 20:59
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Für das minderjährige Kind müsste beim Tod der Eltern ein Vormund bestimmt werden. Dieser gilt gegenüber der Versicherung als empfangsberechtigt für die Versicherungssumme. Betugsberechtigt für die Versicherungsleistung ist immer der namentlich zu Lebzeiten der Eltern eingetragene Bezugsberechtigte. Nur wenn kein namentliches Bezugsrecht verfügt wurde, fällt die Todesfallsumme in die Erbmasse des Verstorbenen.

Kommentar von D474f1f641e719f0a5f03a881175fc16smallOberlaender am 10. Oktober 2008 21:03

Das Kind mache ich dann 20. :-D Danke!

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 10. Oktober 2008 21:05

Ok, dann gehts. 18 reicht auch schon! Sonst noch was? Übrigens: es wird nie eine Kontonummer in einem Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen, immer nur Personen mit Name und Geburtsdatum.

Kommentar von D474f1f641e719f0a5f03a881175fc16smallOberlaender am 11. Oktober 2008 11:53

Vielen Dank für die Information! Das hilft mir sehr. Spitze! :-)


anonym
beantwortet von steufelchen am 10. Oktober 2008 21:04
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Ja, das wäre eine Versicherung auf zwei verbundene Leben. Mit dem Kind als Bezugsberechtigten. Klar können weniger Beiräge eingezahlt worden sein, als hinterher ausgezahlt wird. Denn man bekommt die vereinbarte Todesfallsumme, auch bei Tod vor Ablauf des Vertrages.



albundysohn
beantwortet von albundysohn am 10. Oktober 2008 20:55
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Etwas verwirrend deine Story. :-)


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