Preciosa am 04.02.2009 um 20:52 Uhr
Hallo liebe GF'ler
wir haben grad die traurige Nachricht bekommen das die Oma meines Mannes gestorben ist, was und tief getroffen hat. Die Oma hat aber nicht in Deutschland gelebt, und da die Beerdigung bereits heute ist können wir auch nicht bei der Familie sein. Meinem Mann geht es dementsprechend schlecht und ich wäre gerne intensivst für Ihn da- starker familiärer Bund- große örtliche distanz- keine möglichkeit an der Trauerfeier teil zu nehmen...... das alles trifft sehr.
Habe ich die möglichkeit dem Büro morgen zumind. einen halben Tag fern zu bleiben, mit dieser Begründung oder ist der Verwandschaftsgrad dafür nicht ausreichend??
Vielen Dank für ernstgemeinten Rat.
Preciosa
der Arbeitgeber ist sicherlich nicht verpflichtet- aber im Trauerfall bestimmt nicht abgeneigt

Einen Tag für entfernte Verwandte, drei für nähere bekommt man auf jeden Fall.
Ich glaube, das ist sogar gesetzlich geregelt
aber doch nicht für die Schwiegeroma. Ich glaub dann würden manche gar nicht mehr zur Arbeit kommen

Mein Beileid. In der Arbeit anrufen und Totenschein mitbringen. Den Tag kriegst du im Normalfall frei.
Totenschein von der Schwiegeroma, die im Ausland beerdigt wurde?
Tornby am 4. Februar 2009 21:30 Halt irgend eine Bescheinigung, aber nur wenn es der Arbeitgeber verlangt. Ggf. kann jemand ja auch sowas missbrauchen. Kommt halt auch auf das Verhältnis zu deinem AG an.

Nein, nur bei den Eltern.
DH, leider. Hatte vor ein paar Wochen erst einen ähnlichen Vorfall.

Das musst du wissen und einschätzen können, wie deine Kollegen/Vorgesetzten reagieren.
Ein Urlaubstag dürfte aber drin sein.
Geht doch morgen gemeinsam in die Kirche als Ersatz für das 'Nicht anwesend sein können'.
Mein Beileid im übrigen.

Ich glaube, Du keine Chance frei zu bekommen. Du bist keine Verwandtschaft 1.oder 2. Grades. Soweit ich weiß, erhält man auch nur einen Tag bei Oma oder Opa zur Beerdigung frei. Nimm Dir doch einen Tag Urlauf für Deinen Mann. Herzliches Beileid!

Es steht Dir nur 1 Tag Urlaub zu bei Trauerfall in der Familie, aber nur bei Eltern oder Kindern. In diesem Fall nicht, es sei denn es gilbt ein Tarifvertrag, in dem das anders geregelt ist. Wird aber auch bei diesem Verwandschaftsgrad wohl nicht zutreffen.
Es gibt da noch ein Gesetzt im BGB, daß wenn Dir nach Treu und Glauben und insbesondere unter Berücksichtigung Deiner arbeitsrechtlichen Treuepflicht, nicht zugemutet werden kann zu arbeiten, daß Du dann nicht zur Arbeit erscheinen musst. In diesem Fall wird man das aber kaum anwenden können.
Aber unter vernünftigen Menschen wird man doch in so einem Fall eine Regelung treffen können, ohne gleich Gesetz und Recht mobilisieren zu müssen.

Ich denke schon dass du daheim bleiben darfst, aber das kommt immer auf den chef und seiner laune an...

Vielen Dank euch allen... Gott sei dank habe ich verständnisvolle Kollegen die da garantiert keinen Einspruch erheben werden...
Ich werd morgen früh anrufen und mich erstmal abmelden, zur Not nehme ich einen Tag Urlaub.... Familie geht eben vor.
Die idee mit der Kirche finde ich sehr schön...vielen Dank
Es wäre unmenschlich, jemandem zu verwehren, an der Trauerfeier eines ihm nah stehenden Menschen teilnehmen zu können.

Ich habe auch schon meine Mutter ,Frau,und 2 Brüder verloren,und kann dir nur sagen die Trauer findet im herzen statt und nicht durch Anwesenheit bei der beerdigung.Niemand wirt euch deswegen verurteilen nur weil die Entfernung zu groß ist.Der Arbeitgeber währe gut beraten dein Mann Urlaub auch kurzfristig zu gewähren,den 100 protzend Arbeitsleistung hat er in der nächsten zeit sowieso nicht zu erwarten.Gemeinsam wertet ihr die zeit leichter überstehen in Gegensatz zu mir.Nur Leiter müssen das alle Menschen einmal durch machen.Aber der erste Trauerfall ist immer der schlimmste,und irgendwann sind die tränen auch mal alle.Sie werten aber in unseren gedächtnis weiter leben.