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Tod eines Ehepartners - kann Überlebende Alleinerbe werden oder bekommen die Kinder einen Anteil?

gefragt von honeybabe am 01.06.2007 um 11:47 Uhr

Was ist, wenn ein Ehepartner stirbt und es ist ein gemeinsames Haus da. Muss der überlebende Partner das eventuell verkaufen, weil den gemeinsamen Kindern ja ein Anteil des Vermögens zusteht? Kann man das regeln, um so etwas zu vermeiden?

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Erbe x 775 Erbrecht x 573 Testament x 275 Erbfolge x 46

waterlilies
beantwortet von waterlilies am 1. Juni 2007 14:41
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Der Pflichtteil (1/2 vom gesetzlichen Erbteil) steht den Abkömmlingen (Kindern) IMMER zu. Ob sie diesen verlangen liegt in ihrem Ermessen.

Mann kann sich dagegen nicht absichern, es gibt lediglich die Möglichkeit testamentarisch bei einem gemeinschaftlichen Testament (geht nur bei Ehepaaren!) das Kind welches beim Erstversterbenden seinen Pflichteilsanspruch geltend macht, beim Tode des Letztversterbenden auch nur noch auf sein Pflichtteil zu beschränken.

Kommentar von B1e7156b56f68f91ca896274da6882d9smallwaterlilies am 1. Juni 2007 14:43

Ich würde den Gang zum Notar empfehlen!


schurke
beantwortet von schurke am 1. Juni 2007 11:49
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Der Ehepartner erbt 50%, die zweite Hälfte wird auf die Kinder aufgeteilt, wenn es kein Testament gibt.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 1. Juni 2007 11:51

Du solltest das testamentarisch regeln, der Partner wird z.B. alleiniger Vorerbe, die Kinder erben anschlie0end zu gleichen teilen, sie müssen sich dann einigen, wer das Haus behält und den Anderen auszahlt oder es wird verkauft und das Geld aufgeteilt.


Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 1. Juni 2007 13:07
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Ja, das ganze nennt sich "Berliner Testament" und dann wird der andere Ehepartner Alleinerbe.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 1. Juni 2007 13:28
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Es gibt viel schlaue Bücher über Erbrecht und seine Folgen. Ich kann aber nur jedem raten ein Testament beim Notar aufzusetzen. Dann ist es rechtssícher und es gibt kaum Chancen das es angefochten wird. Das Geld sollte man unbedingt investieren. In den meisten Fällen führen Erbschaften zu Streitigkeiten die Unfrieden in der Familie schaffen und viel Geld kosten.


gri1su
beantwortet von gri1su am 1. Juni 2007 11:49
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Man kann sich durchaus gegenseitig als Alleinerben in einem Testament einsetzen. Dann müssen alle anderen Erben warten, bis auch der überlebende Partner verstorben ist. So haben es seinerzeit z. B. meine Eltern gemacht.


doro52
beantwortet von doro52 am 1. Juni 2007 12:16
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Bei einem Notar kannst du einen Erbvertrag machen, indem sich beide Ehepartner als Erben einsetzen. Darin kann auch stehen, wenn ein Kind vom längerlebenden Ehepartner sein Pflichtteil verlangt, kann es von der Erbfolge nach dem Tod des länger Lebenden ausgeschlossen werden. Was es heute kostet weiß ich nicht 1990 kostete es ca., 300 DM


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 1. Juni 2007 15:32
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Grundsätzlich ist es möglich, dem hinterbliebenen Ehepartner das "Vorerbe" zu sichern.

Das hat aber auch Nachteile:

  • Hier können die Freibeträge der Kinder bei der Erbschaftssteuer nicht genutzt werden - es werden also mehr Steuern fällig.

  • Der Hinterbliebene "Vorerbe" kann das gemeinsam erstellte Testament nicht mehr ändern - egal was passiert.

Sinnvoller wäre es, das Haus den Kindern zu vererben, dem hinterbliebenen Partner aber den Niessbrauch testamentarisch zu sichern.

Es gibt hier viele, teils schwierig zu beantwortende Detailfragen (Was passiert, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet? Was passiert, wenn der Hinterbliebene in ein teueres Altenheim geht und dort noch sehr lange lebt und den Erlös des Hauses dafür benötigt? ... ), sodass sich der Weg zum Notar sicher lohnt.


pauline
beantwortet von pauline am 1. Juni 2007 13:48
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Wenn im dem Testament nicht ausdrücklich steht das das Kind nichts bekommen soll (z.b. Enterbt ) steht im immer noch sein Pflichtteil zu egal mit oder ohne Testament . Enterben kann man aber das Kind nicht so einfach .


stefvol
beantwortet von stefvol am 1. Juni 2007 13:28
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Der Ehepartner erbt 50% und die Kind(er) die anderen 50% wenn kein Testament vorhanden ist. Also ist ein Testament immer ratsam. Denn oft kommt es zu Streitereien - kaum das man die Auge zugemacht hat - und dann rennt jeder zum Anwalt und will auf Biegen und brechen seinen Kopf durchsetzen. Am Ende ist dann das ganze Erbe unter die Anwälte aufgeteilt :-)


krubi
beantwortet von krubi am 3. Juni 2007 22:41
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ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 1. Juni 2007 17:18
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Sinnvoller ist es, das Haus frühzeitig auf die Kinder übertragen zu lassen und sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen zu lassen. Meine Oma hat sich immer geweigert, dies zu tun. Nun ist sie im Heim, das Geld dafür ist alle und das Sozialamt zahlt nicht, weil das Haus ja Oma gehört. Egal, ob meine Eltern und meine Schwester drin leben. Die müssen zahlen, oder das Haus wird verkauft und das Geld für´s Heim verwertet.


Oder wie Schuggi5599 sagt, ein Berliner Testament aufsetzen. Die Eheleute tragen sich gegenseitig als Erben ein und als Erben des letztversterbenden werden die Kinder eingetragen.


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