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Tod d. Mutter v. 17 J. Erbe nicht angetreten. Vater neu verh. und verk jetzt alles. mein Erbe futsch

gefragt von Sonnenhunger am 06.06.2009 um 10:51 Uhr

Meine Mutter starb vor 17 Jahren und hinterließ ein Testament, welches mir vom Amtsgericht zugestellt wurde und mich und meinen Bruder als 50% Erben bestimmte. Die zweiten 50% blieben bei meinem Vater. Dieses testament war von beiden Elternteilen unterschrieben und sollte Gültigkeit erlangen bei Tod des einen. Dieses Erbe wurde mit Rücksicht auf meinen Vater nie angetreten. Seit 16 Jahren ist mein Vater wieder verheiratet und verkauft jetzt sämtliche Besitztümer meiner verstorbenen Mutter um mit seiner jetzigen Frau ein schönes Leben zu führen ( mehrere Häuser, Yacht, Lagerhallen ). Ist das Erbe meiner Mutter für mich und meinen Bruder verloren ?


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Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 6. Juni 2009 10:52
3x
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Nein, wende Dich an einen Anwalt.

Kommentar von Sonnenhunger am 6. Juni 2009 11:54

Vielen Dank, dies werde ich tun!


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 6. Juni 2009 10:54
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Ganz sicher nicht,wende dich aber zweckmäßigerweise an einen Anwalt für Erbschaftsangelegenheiten.

Kommentar von Sonnenhunger am 6. Juni 2009 11:54

Wie sicher bist du dir ? Danke , ich werde mich an einen Anwalt wenden.


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 6. Juni 2009 10:54
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Da du das Erbe nicht angenommen hast, ist es nun sehr schwer für dich. Ich glaube an eine nur sehr geringe Möglichkeit, dein Erbe zu bekommen. Nach 17 Jahren sind schon viele Fristen verstrichen, die du einhalten solltest.

Kommentar von Sonnenhunger am 6. Juni 2009 11:53

Meinst du ? Aber ist es nicht meistens so, dass man auf sein Erbe wartet bis der letzte gestorben ist. Wer klagt schon auf sein Erbe wenn ein Elternteil noch lebt ?


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 6. Juni 2009 10:55
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Wenn Du und Dein Bruder das Erbe noch nicht angetreten habt dann steht es euch nach wie vor zu. Es sei denn ihr beide habt das Erbe nicht angenommen bzw. ausgeschlagen. Dann wäre Dein Vater der Alleinerbe. Zur Sicherheit solltest Du Dich aber nochmal bei einem Notar/Rechtsanwalt rückversichern.

Kommentar von Sonnenhunger am 6. Juni 2009 11:56

Wir hatten aber Kenntnis. Gibt es da nicht eine Verjährung ?

Kommentar von 02fb4b5dc7c68a59450ea97cc33992cbsmallJaunty am 6. Juni 2009 15:44

Tja, da brauchst Du wirklich Rat von einem Fachmann.


marlylie
beantwortet von marlylie am 6. Juni 2009 10:55
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gehe mal zügig zu einem rechtsanwalt fachbereich erb-recht: wenn ihr damals aus rücksicht auf euren vater nicht auf euer erbe gepocht habt, so heißt das ja nicht, dass ihr drauf verzichtet habt... also dürften dann ansprüche bestehen und wenn er jetzt alles verkauft, dann müßte es so sein, dass ihr im rahmen eueren erbansprüche / höhe anspruch auf den erlös des verkauften habt. ich glaube nicht, dass er so einfach alles verhökern kann und ihr das nachsehen habt.


anonym
beantwortet von batschi am 6. Juni 2009 10:53
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du hast recht auf 25% des ertrages deines Vaters!


Julianus
beantwortet von Julianus am 6. Juni 2009 10:56
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Du mußt AKTIV werden ... Gehe zur Rechtsberatung bzw. RA für Erbrecht ...

Bei Aussicht weiter verfolgen und anfechten.

Bei gebotener Eile "einstweilige Verfügung" gerichtlich beantragen,

da mußt du BALD aktiv werden ...


stefvol
beantwortet von stefvol am 6. Juni 2009 11:30
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was heisst das Erbe wurde nie angetreten? Habt ihr auf die Erbschaft verzichtet oder euren Anteil nicht aus der Erbmasse abgezogen? Dann besteht eine Erbengemeinschaft, bestehend aus eurem Vater, deinem Bruder und Dir. Somit kann der Vater nicht einfach alles verscherbeln, den dann gehört euer Anteil immer noch euch. Dabei ist es unerheblich, wie "alt" euer Erbteil schon ist. Wenn er jetzt alles verkauft, macht er sich strafbar, denn das ist offensichtlicher Betrug - aber auch nur dann wenn ihr euch wehrt und nicht einfach tatenlos zuschaut. Wenn ihr beiden hingegen das Erbe ausgeschlagen habt, dann habts Pech gehabt und seid selber Schuld, da hilft nach 17 Jahren auch ein Jammern und zetern, er kann dann alles verkloppen und die Knete verprassen nach Lust und Laune.

Kommentar von Sonnenhunger am 6. Juni 2009 11:57

Wir haben nichts ausgeschlagen. Die meisten menschen warten doch auf ihr Erbe wenn ein Elternteil noch lebt. Wer fordert dann schon sein Erbe ein bei aller Trauer.

Kommentar von Simple_avatar9smallstefvol am 10. Juni 2009 20:54

also kann er nur die Hälfte veräußern, die andere Hälfte gehört dann dir und deinem Bruder jeweils zur Hälfte. Ihr seind dann sozusagen eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 50% Anteil deines Vaters sowie jeweils 25% von dir und deinem Bruder. Also solltet ihr schnellstens tätig werden, bevor er alles versilbert und die Kohle mit seiner Flamme durchbringt, denn die hat ihm womöglich etwas den Kof verdreht und versucht auf seine Kosten ein faules Leben zu führen...


elenore
beantwortet von elenore am 9. Juni 2009 21:36
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Ihr seid im Testament eurer Eltern, beim Tod eines Elternteiles, auch rückwirkend zu 50 % Erben und damit Rechtsnachfolger. Ihr könnt jederzeit beim Amtsgericht einen Erbschein beantragen rückwirkend auf den Todesfall eurer Mutter. Diese Möglichkeit, eine Rechtsposition zu erlangen, verjährt nicht.

Nach 30 Jahren verjähren allerdings die erbrechtlichen Ansprüche aus dem Erbrecht, also z.B. Auskunftsansprüche, Herausgabeansprüche, Schadensersatzansprüche etc.


dschinghi
beantwortet von dschinghi am 12. Juli 2009 10:14
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Wende dich möglichst plötzlich an einen guten Anwalt oder Notar. M.E. jedoch ist die Frist längst abgelaufen ....


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