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Tochter will Polizistin werden! Welche Voraussetzungen braucht man dazu?

gefragt von VorneLinksVorneLinks am 13.02.2008 um 9:11 Uhr

Meine Tochter erstaunte mich gestern mit der Ankündigung, Polizistin zu werden. Kann natürlich ein momentaner Fimmel sein, aber sicher bin ich da nicht...welche Voraussetzungen braucht man als Polizistin? Ist vielleicht eine hier?


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Macjohn
beantwortet von Macjohn am 13. Februar 2008 09:22
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Alles wichtige und noch weitergehehde Informationen findest Du hier:

http://www1.polizei-nrw.de/im/polizeiberuf/


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 13. Februar 2008 09:15
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Ich kenne diese zwar nur von früher (vor 20 Jahren), damals galt Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung für den mittleren Dienst. Für den gehobenen Dienst natürlich Abitur oder Fachhochschulreife. Ansonsten wird noch körperliche Fitness und Gesundheit gefordert.

Bei jeder Polizeidirektion gibt es aber einen Einstellungsberater, der gibt gerne jederzeit genaue Auskunft und hält Prospektmaterial bereit.

Peter4711


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 13. Februar 2008 09:26
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ist ja schon alles beantwortet, würde Dir aber auch raten, dass Deine Tochter mit einem Einstellungsberater der Polizei spricht. Das ist sehr aufschlussreich und sinnvoll!

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 13. Februar 2008 09:30

die Ausführung von linuxopa ist sicherlich dem Internet entnommen. Aber lasse Dich nicht verunsichern, so streng ist es nicht.Es kommt auch immer auf den Einzelfall an. Abitur ist nicht nötig. Mittlere Reife genügt.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 13. Februar 2008 09:15
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Sie können eingestellt werden, wenn Sie ...

Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) besitzen. Bewerberinnen/Bewerber anderer Nationalität können unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden- Näheres s. "Migrantinnen/Migranten"; die Gewähr dafür bieten, dass Sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten; gerichtlich nicht vorbestraft sind und/oder gegen Sie kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig ist ; nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den Polizeidienst geeignet sind in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben; aus polizeiärztlicher Sicht polizeidiensttauglich sind; das 32. Lebensjahr am Einstellungstag noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind möglich, z. B. Anrechnung von Erziehungszeiten, Einzelheiten siehe Online-Bewerbung); eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung haben (Abitur) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (Fachhochschulreife) - (Näheres s. Online-Bewerbung) besitzen; den Nachweis von 6 Jahren (oder auch 4 Jahren bei erhöhtem Stundenanteil) Englischunterricht führen oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, Level B1 (entspricht dem Leistungsstand Klasse 10, Sekundarstufe I) besitzen; bei Ihrer Bewerbung ein Deutsches Sportabzeichen besitzen, das nicht älter als sechs Monate ist und spätestens 4 Wochen nach Abgabe der Online-Bewerbung beim LAFP NRW vorliegt; bis zum 01.08. des Einstellungsjahres das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze, das nicht älter als zwölf Monate ist, beim IAF NRW vorlegen bzw. einsenden; bis spätestens 01.09.2008 die Fahrerlaubnis Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe erworben haben; eine Kopie ist vorzulegen; bis spätestens 01.09.2008 den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Grundlagen der Textverarbeitung (Maschinenschreiben / PC) beherrschen. Erforderlich ist eine abgelegte Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen je Minute. Die Bewertung hat nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeit für Schulen und Lehrgänge zu erfolgen; als Frau mindestens 163 cm und als Mann mindestens 168 cm groß sind; Ihr Body-Mass-Index (Gewicht dividiert durch Größe²) nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5 ist (ausschlaggebend ist aber in jedem Fall die ärztliche Begutachtung); unser Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

Nachweise über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze können nur anerkannt werden, wenn sie von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern ausgestellt wurden, die zur Ausstellung der entsprechenden Nachweise berechtigt sind (z. B. DLRG, ASB oder DRK-Wasserwacht).

Kommentar von 5fbf813eb666e1513806fb9fc54c4d7esmalllinuxopa am 13. Februar 2008 09:56

Mist, den hatte ich bei Korrektur rausgeschmissen :-)

http://www1.polizei-nrw.de/polizeiberuf/


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Februar 2008 09:28
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Gib doch ins google die zwei Stichwörter: Polizeidienst und Einstellungsvoraussetzungen. Dann findest Du alle Details für diverse Bundesländer und Polizeiarten. Ausschlaggebend ist die rcihtige Staatsbürgerschaft (D/EU), mind. 1,65 m Körpergröße, kein Übergewicht, (i.d.R.) volle Wehrtauglichkeit, keine Einträge im Führungszeugnis und mindestens befriedigende Noten. In vielen Fällen kann man sich noch für den Ausbildungsbeginn dieses Jahr anmelden.




Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 13. Februar 2008 15:37

ganz genau, die Einstellungsvoraussetzungen sind mämlich in jedem Bundesland anders!


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