Sie können eingestellt werden, wenn Sie ...
Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) besitzen. Bewerberinnen/Bewerber anderer Nationalität können unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden- Näheres s. "Migrantinnen/Migranten";
die Gewähr dafür bieten, dass Sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten;
gerichtlich nicht vorbestraft sind und/oder gegen Sie kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig ist ;
nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den Polizeidienst geeignet sind
in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben;
aus polizeiärztlicher Sicht polizeidiensttauglich sind;
das 32. Lebensjahr am Einstellungstag noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind möglich, z. B. Anrechnung von Erziehungszeiten, Einzelheiten siehe Online-Bewerbung);
eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung haben (Abitur) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (Fachhochschulreife) - (Näheres s. Online-Bewerbung) besitzen;
den Nachweis von 6 Jahren (oder auch 4 Jahren bei erhöhtem Stundenanteil) Englischunterricht führen oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, Level B1 (entspricht dem Leistungsstand Klasse 10, Sekundarstufe I) besitzen;
bei Ihrer Bewerbung ein Deutsches Sportabzeichen besitzen, das nicht älter als sechs Monate ist und spätestens 4 Wochen nach Abgabe der Online-Bewerbung beim LAFP NRW vorliegt;
bis zum 01.08. des Einstellungsjahres das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze, das nicht älter als zwölf Monate ist, beim IAF NRW vorlegen bzw. einsenden;
bis spätestens 01.09.2008 die Fahrerlaubnis Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe erworben haben; eine Kopie ist vorzulegen;
bis spätestens 01.09.2008 den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Grundlagen der Textverarbeitung (Maschinenschreiben / PC) beherrschen. Erforderlich ist eine abgelegte Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen je Minute. Die Bewertung hat nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeit für Schulen und Lehrgänge zu erfolgen;
als Frau mindestens 163 cm und als Mann mindestens 168 cm groß sind;
Ihr Body-Mass-Index (Gewicht dividiert durch Größe²) nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5 ist (ausschlaggebend ist aber in jedem Fall die ärztliche Begutachtung);
unser Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.
Nachweise über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze können nur anerkannt werden, wenn sie von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern ausgestellt wurden, die zur Ausstellung der entsprechenden Nachweise berechtigt sind (z. B. DLRG, ASB oder DRK-Wasserwacht).