Simmi821 am 20.10.2008 um 14:10 Uhr

Vielen Dank Butz1510! Ich hab mir das so schon gedacht, war mir aber nicht ganz sicher. Bisher habe ich noch Lohnsteuerklasse 2 gehabt. Ich muss aber für das Jahr 2008 die Steuerklasse nicht ändern, da sie erst im Oktober ausgezogen ist, oder?

"Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende muss nachgewiesen werden.
Es gelten die folgenden vereinfacht dargestellten Voraussetzungen:
kein Ehegattensplitting
mindestens ein im Haushalt gemeldetes minderjähriges Kind mit Anspruch auf Kindergeld
keine weitere erwachsene Person im Haushalt gemeldet, mit Ausnahme von erwachsenen Kindern mit Anspruch auf Kindergeld
erwachsenen Kindern im Wehr- oder Zivildienst
Verwitwete mit mindestens einem Kind fallen in diese Steuerklasse ab dem Monat, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklasse#LohnsteuerklasseII.282.29