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Tochter hat eigene Wohnung, ich bekomme noch Kindergeld, trotzdem weiter Steuerklasse 2 für mich

gefragt von Simmi821Simmi821 am 20.10.2008 um 14:10 Uhr
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Finanzen x 23.678 Kindergeld x 1.139 Lohnsteuerklasse x 75

Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 20. Oktober 2008 15:50
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Vielen Dank Butz1510! Ich hab mir das so schon gedacht, war mir aber nicht ganz sicher. Bisher habe ich noch Lohnsteuerklasse 2 gehabt. Ich muss aber für das Jahr 2008 die Steuerklasse nicht ändern, da sie erst im Oktober ausgezogen ist, oder?


butz1510
beantwortet von butz1510 am 20. Oktober 2008 14:11
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"Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende muss nachgewiesen werden.

Es gelten die folgenden vereinfacht dargestellten Voraussetzungen:

kein Ehegattensplitting

mindestens ein im Haushalt gemeldetes minderjähriges Kind mit Anspruch auf Kindergeld

keine weitere erwachsene Person im Haushalt gemeldet, mit Ausnahme von erwachsenen Kindern mit Anspruch auf Kindergeld

erwachsenen Kindern im Wehr- oder Zivildienst

Verwitwete mit mindestens einem Kind fallen in diese Steuerklasse ab dem Monat, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt."

http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklasse#LohnsteuerklasseII.282.29



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