Unsere knapp 19jährige Tochter hat in diesem Jahr die Schule nach der 11. Klasse geschmissen . Sie hat jetzt weder eine Aussicht auf eine andere Schule oder einen Ausbildungsplatz, kümmert sich aber auch nicht um andere Alternativen. Steht uns als Eltern trotzdem noch Kindergeld zu? Und wie es mit einem etwaigen Unterhaltsanspruch unserer Tochter gegen uns, bei einem evtl. "Rausschmiss"?
Hallo,
also grundsätzlich ist das Kindergeld eine Leistung an die Eltern und nicht an das Kind. Es gibt Ausnahmetatbestände, aber die sind schwierig und hier nicht anzuwenden.
Das Kindergeld für ein Kind, dass sich weder in einen Schul- noch in einer Berufsausbildung befindet, wird bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres gezahlt, wenn die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachgewiesen werden.
MfG
Silberheim
Ich glaube leider, dass es in diesem Falle kein Kindergeld vom Staat gibt. Wenn das Kind faulenzt gibt es dieses Geld nicht. Es gab schon Probleme bei mir mit dem Kindergeld als ich ein Urlaubssemester von der Universität genommen habe und ich wollte keinen Urlaub machen, sondern meine Prüfungen in dieser Zeit ablegen. Ich musste der zuständigen Behörde einen Beweis meiner Uni liefern, dass ich mich in der Prüfungsphase befinde und nicht "Urlaub" mache...
Dir steht schon mal gar nichts zu, sondern wenn Deiner Tochter , Sie muss allerdings nachweisen ,das Sie aktiv sucht und dazu bist Du mitverpflichtet.
Das Kindergeld steht sehr wohl den Eltern zu, denn die müssen eine größere Wohnung, entsprechende Technik usw. finanzieren solange das Kind bei Ihnen wohnt. Kindergeld ist kein Unterhalt.
Erzähle keinen Mist
Schau mal unter www.studis-online.de nach, da steht sehr wohl, dass das Kindergeld den Eltern und NICHT den Kindern zusteht!
Ganz genau! Es soll aber für das Kind genutzt werden, und nicht für den Luxus der Eltern. Es steht aber den Eltern zu, ansonsten hätten Kinder ja die Möglichkeit das Geld von ihren Eltern zu fordern... und wohin das führen würde, ist ja wohl klar^^ Handy... Jamba... usw
Wenn ich richtig informiert bin, dann haben Eltern bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld, solange das Kind NICHT in einem festen Berufsverhältnis steht. Was den Unterhaltsanspruch Eurer Tocjter angeht, so hat dieser nix mit dem Kindergeld zu tun. Es gibt eher ein generellen Anspruch der Kinder auf finanzielle Unterstützung der Eltern, solange man nicht arbeitet.