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Tochter geht weder zur Schule noch ist sie in Ausbildung, steht mir Kindergeld zu?

gefragt von Bellatrix am 06.08.2008 um 18:22 Uhr

Unsere knapp 19jährige Tochter hat in diesem Jahr die Schule nach der 11. Klasse geschmissen . Sie hat jetzt weder eine Aussicht auf eine andere Schule oder einen Ausbildungsplatz, kümmert sich aber auch nicht um andere Alternativen. Steht uns als Eltern trotzdem noch Kindergeld zu? Und wie es mit einem etwaigen Unterhaltsanspruch unserer Tochter gegen uns, bei einem evtl. "Rausschmiss"?

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Finanzen x 23.780 ausbildung x 5.398 kindergeld x 1.143 unterhaltspflicht x 61

Shira
beantwortet von Shira am 6. August 2008 18:25
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Klar steht euch Kindergeld zu


anonym
beantwortet von Silberheim am 11. August 2008 11:02
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Hallo,

also grundsätzlich ist das Kindergeld eine Leistung an die Eltern und nicht an das Kind. Es gibt Ausnahmetatbestände, aber die sind schwierig und hier nicht anzuwenden.

Das Kindergeld für ein Kind, dass sich weder in einen Schul- noch in einer Berufsausbildung befindet, wird bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres gezahlt, wenn die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachgewiesen werden.

MfG

Silberheim


anonym
beantwortet von thorstenk78 am 6. August 2008 19:05
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Ich glaube leider, dass es in diesem Falle kein Kindergeld vom Staat gibt. Wenn das Kind faulenzt gibt es dieses Geld nicht. Es gab schon Probleme bei mir mit dem Kindergeld als ich ein Urlaubssemester von der Universität genommen habe und ich wollte keinen Urlaub machen, sondern meine Prüfungen in dieser Zeit ablegen. Ich musste der zuständigen Behörde einen Beweis meiner Uni liefern, dass ich mich in der Prüfungsphase befinde und nicht "Urlaub" mache...


anonym
beantwortet von tobine am 6. August 2008 18:42
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Dir steht schon mal gar nichts zu, sondern wenn Deiner Tochter , Sie muss allerdings nachweisen ,das Sie aktiv sucht und dazu bist Du mitverpflichtet.

Kommentar von Simple_avatar2smallceres0905 am 6. August 2008 18:59

Das Kindergeld steht sehr wohl den Eltern zu, denn die müssen eine größere Wohnung, entsprechende Technik usw. finanzieren solange das Kind bei Ihnen wohnt. Kindergeld ist kein Unterhalt.

Kommentar von tobine am 6. August 2008 19:19

Erzähle keinen Mist

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 8. August 2008 20:44

wenn hier jemand Mist erzählt, dann schon du Tobine!!! Natürlich steht das Kindergeld den Eltern zu!!!

Kommentar von tobine am 10. August 2008 20:07

Für wen gibst Du denn das Geld aus? Es ist klar das ein Baby noch kein Konto hat.

Kommentar von Bellatrix am 6. August 2008 21:31

Schau mal unter www.studis-online.de nach, da steht sehr wohl, dass das Kindergeld den Eltern und NICHT den Kindern zusteht!

Kommentar von Simple_avatar3smallfaith086 am 13. August 2008 14:54

Ganz genau! Es soll aber für das Kind genutzt werden, und nicht für den Luxus der Eltern. Es steht aber den Eltern zu, ansonsten hätten Kinder ja die Möglichkeit das Geld von ihren Eltern zu fordern... und wohin das führen würde, ist ja wohl klar^^ Handy... Jamba... usw


wtf001
beantwortet von wtf001 am 6. August 2008 18:29
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anonym
beantwortet von maxelputzel am 6. August 2008 18:28
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kindergelt steht euch bsi 24?


anonym
beantwortet von gans55 am 6. August 2008 18:28
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Wenn ich richtig informiert bin, dann haben Eltern bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld, solange das Kind NICHT in einem festen Berufsverhältnis steht. Was den Unterhaltsanspruch Eurer Tocjter angeht, so hat dieser nix mit dem Kindergeld zu tun. Es gibt eher ein generellen Anspruch der Kinder auf finanzielle Unterstützung der Eltern, solange man nicht arbeitet.


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