Tochter berichtet, dass ihre Mutter ihr regelmäßig den Hintern versohlt - Anzeigen?

14 Antworten

Ein Klapps auf den Hintern hat noch niemanden geschadet

Wenn es allerdings Schläge sind mit Verletzungen dann sollte man das Jugendamt aufsuchen die dann den Rest erledigen

glouds2011 
Fragesteller
 27.08.2011, 10:18

Das ist jetzt nicht ihr Ernst, oder?

MrPhotographer  27.08.2011, 10:20
@glouds2011

Wer weiß genau was mit "Hinter versohlen" gemeint ist? Wenn sie drauf einprügelt dann ist es was anderes als einen kleinen Klapps oder nicht?

machhehniker  27.08.2011, 10:23
@glouds2011

Das ist vollster Ernst! Kurze Geschichte: Kenne ein Paar, bekam eine Tochter. Vater meinte ab und zu ein Klaps ist O.K. wenn die Tochter was angestellt hat. Mutter war gegen jede Form der Gewalt, niemals könnte sie ihr Kind schlagen. Heute, das Kind ist 15 muss der Vater dazwischengehen damit die Mutter sie im Streit nicht totschlägt. Welche von beiden Einstellungen war nun die bessere?

MrPhotographer  27.08.2011, 10:25
@machhehniker

Oh ja, dass ist natürlich jezt der Normalfall und wird immer passieren ... Bisschen naiv ist das schon oder? ^^

Man sollte natürlich nicht bei jedem Mist was ein Kind anstellt gleich einen Klaps geben sondern erklären wieso das falsch war

Aber das es jetzt bei jedem so ist bzw sein wird ist doch Banane

glouds2011 
Fragesteller
 27.08.2011, 10:26
@MrPhotographer

Die kleine sagt, dass ihre Mutter ihr auf den Hintern haut, bis sie weint - und sie habe gesagt, dass sie das immer macht, wenn sie "böse" sei.

MrPhotographer  27.08.2011, 10:28
@glouds2011

Ja dann ist es schon kein Klaps mehr sondern mehrmals hintereinander drauf hauen

Wenn das immer so ist, selbst bei Kleinigkeiten, sollte evtl eine Hilfe von Jugendamt kommen die mit der Frrau ein Gespräch führt bzw ein Training machen wie man etwas klärt ohne so zu reagieren

heimer  27.08.2011, 10:20

Naja das ist so eine veraltete EInstellung und ist übrigens widerlegt worden, ich würde mich mal richtig darüber informieren. gewalt schadet immer!!!

MichaelSelm  27.08.2011, 11:43

@MrPhotographer

Sie glauben doch nicht tatsächlich ihrer eigenen Aussage hier? Ansonsten müssen sie ja, dem Gesetzgeber, den Gerichten, den Jugendämtern und anderen maßgeblichen Stellen unseres Staates widersprechen.

Und bestimmt wollen sie doch wohl nicht Straftaten förderm und geben daher falsche Informationen hier? Das kann ich mir nicht vorstellen. Denn der Gesetzgeber nennt ihre Formulierung eine Abgebriffene Redewendung. Und da hat er Recht.

Ich zietiere aus dem Gesetz: »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet am 02.11.2000: Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft:

Zitat:

Gewalt in der Erziehung wird meistens nicht nur von Eltern als rechtens angesehen, sondern durchweg auch von der Umwelt gebilligt. Zumindest werden immer noch »ein Klaps« und »eine Ohrfeige« (z.T. aber sogar auch die ominöse »berechtigte Tracht Prügel«) in weiten Kreisen der Bevölkerung (und zwar in allen Schichten !) als normales Erziehungsverhalten betrachtet und gerne mit abgegriffenen Redewendungen gerechtfertigt wie: »das hat noch keinem Kind geschadet«

In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie erweitert:

»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

In Zusammenhang damit wurde Gesetzlich ebendo formuliert:

Körperliche Bestrafung ist unzulässig

Die Ächtung jeglicher Körperstrafen war notwendig, um der Gewaltanwendung »schon von Kindheit an« jegliche Legitimation zu nehmen, denn sie stellen – unabhängig von ihrer Intensität – für Kinder stets eine Demütigung dar (ebenso: Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/1247, S. 8), die die Würde des Kindes verletzen.

Beispiele für unzulässige »körperliche Bestrafungen«: Jegliches Schlagen - und zwar nicht nur die ominöse »Tracht Prügel«, sondern auch »eine Ohrfeige« oder »ein Klaps« (in das Gesicht, auf Arm/Hand/Finger, Rücken, Gesäß), das Treten, aber auch heftiges Schütteln oder festes Drücken, Schubsen, Stoßen eines Kindes (meist beschönigend »hartes Zupacken« genannt), das »Ohr umdrehen«, an den Haaren ziehen, sowie das Anbinden oder Fesseln.

Ihre Aussage ist also vollkommen falsch, da sie lediglich eine persönliche Meinung widergibt, die von maßgeblichen Fachleuten sowohl juristisch, wie auch in allen anderen Belangen geprüft wurde. Und als falsch bestätigt wird.

Quelle: Gesetzestext zu dem Gesetz " zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung".

Hallo, bitte Deine Tochter doch mal, in Gegenwart Deiner Frau das zu sagen. Ich hätte auch früher nie geglaubt, dass meine Tochter mich anlügt, bis ich mit ihr wutentbrannt zu den Beschuldigten gegangen bin, um sie zur Rede zu stellen. Da kam dann heraus, dass meine Tochter nicht so ganz die Wahrheit gesagt hat. Gg

ohne beweis läuft da nix

Was willst du da machen ohne Beweise zu haben. Du kannst Deiner Frau mal richtig ins Gewissen reden. Eine Anzeige verläuft ohne Beweise im Sand.

Kinder sind of ganz groß darin, Eltern nicht nur gegeneinander auszuspielen, sondern dir auch zu sagen, was du hören willst, ganz abgesehen davon, dass solche Storys immer auch aus dem Kindergarten stammen können ^^

glouds2011 
Fragesteller
 27.08.2011, 11:13

Ich glaube meiner Tochter - das wirkte nicht erfunden und kam spontan.

colt1212  28.08.2011, 11:59
@glouds2011

sorry, virtua, aber hast du eigene kinder?? was du tust, ist ne vergeallmeinerung , die so auch gar nicht stimmt. kinder erzählen nämlich in solchen sachen öfters die wahrheit , als so manchen lieb ist...