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Tochter 21 J. wurde Arbeitslos. Kann ich nun wieder Kindergeld bekommen?

gefragt von IronJohnIronJohn am 05.01.2009 um 11:49 Uhr

Unsere Tochter wurde nach der Lehre nur ein halbes Jahr übernommen und ist nun Arbeitslos. Kann ich nun wieder Kindergeld beantragen und es auch bekommen?


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irmchen1
beantwortet von irmchen1 am 5. Januar 2009 11:50
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Ich denke schon, da es ja bis zum 25.Lebensjahr gezahlt wird.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 5. Januar 2009 11:51

nur wenn man in Ausbildung ist, oder?

Kommentar von Simple_avatar8smallirmchen1 am 5. Januar 2009 11:54

Solange sie mit ihren Einkünften (ALG) nicht über den Betrag von 7680€ im Jahr kommt.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 5. Januar 2009 11:52
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Bis zum 25 Lebensjahr steht ihr Kindergeld unter bestimmten Bedingungen zu. Einfach einen Antrag stellen..mehr als ablehnen können sie nicht.


finchen012
beantwortet von finchen012 am 5. Januar 2009 11:52
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ja du kannst es wieder beantragen! wird bis zum 25 lebensjahr bezahlt.falls sie vorher nicht wieder einen job findet


EmoxX
beantwortet von EmoxX am 5. Januar 2009 11:50
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glaube nicht


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 5. Januar 2009 11:50
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Sie ist 21!! Also schon lange kein Kind mehr, bis 18!

Kommentar von 2831a0ac18a7a6934931f8e82869d824smallEmoxX am 5. Januar 2009 11:52

nicht direkt. zB eltern von schülern bekommen auch kindergeld wenn der sohn/die tochter älter als 18 ist

Kommentar von A5f666d0366668e8b8406393be6fbc36smallEveline am 5. Januar 2009 11:54

Das ist falsch, unter bestimmten Umständen (z. B. Ausbildung) gibt es sehr wohl Kindergeld bis 25, kommt aber auch immer auf die eigenen Einkünfte des Kindes an. Aber die Familienkasse berät da genau und auch auf der Webseite vom Arbeitsamt kann man einiges selbst nachlesen.

Kommentar von Simple_avatar8smallirmchen1 am 5. Januar 2009 11:55

DH.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 5. Januar 2009 11:51
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Wenn Deine Tochter alternativ auf das Arbeitslosengeld verzichtet sicher.


EvilEnte
beantwortet von EvilEnte am 5. Januar 2009 11:55
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wenn sie auf hartz4 ist bekommt sie es auf jedenfall, aber dann wird es auf die zahlung angerechnet.. wie das allerdings bei "normaler" arbeitslosigkeit ist kann ich nicht sicher sagen, aber ich denke schon.

Versuchen würde ich es auf jedenfall, mehr als ablehnen können sie ja nicht


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 5. Januar 2009 12:11
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Kindergeld kann es bis zum 25. Geburtstag geben, aber nur während einer Ausbildung.

Bei "arbeitslos" gibt es das KG nur bis zum 21. Geburtstag.

Infos (und Link zum Kindergeldmerkblatt): www.klicktipps.de/kindergeld.php


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