IronJohn am 05.01.2009 um 11:49 Uhr
Unsere Tochter wurde nach der Lehre nur ein halbes Jahr übernommen und ist nun Arbeitslos. Kann ich nun wieder Kindergeld beantragen und es auch bekommen?
Ich denke schon, da es ja bis zum 25.Lebensjahr gezahlt wird.

Bis zum 25 Lebensjahr steht ihr Kindergeld unter bestimmten Bedingungen zu. Einfach einen Antrag stellen..mehr als ablehnen können sie nicht.

ja du kannst es wieder beantragen! wird bis zum 25 lebensjahr bezahlt.falls sie vorher nicht wieder einen job findet

Sie ist 21!! Also schon lange kein Kind mehr, bis 18!
EmoxX am 5. Januar 2009 11:52 nicht direkt. zB eltern von schülern bekommen auch kindergeld wenn der sohn/die tochter älter als 18 ist
Eveline am 5. Januar 2009 11:54 Das ist falsch, unter bestimmten Umständen (z. B. Ausbildung) gibt es sehr wohl Kindergeld bis 25, kommt aber auch immer auf die eigenen Einkünfte des Kindes an. Aber die Familienkasse berät da genau und auch auf der Webseite vom Arbeitsamt kann man einiges selbst nachlesen.
DH.
Wenn Deine Tochter alternativ auf das Arbeitslosengeld verzichtet sicher.

wenn sie auf hartz4 ist bekommt sie es auf jedenfall, aber dann wird es auf die zahlung angerechnet.. wie das allerdings bei "normaler" arbeitslosigkeit ist kann ich nicht sicher sagen, aber ich denke schon.
Versuchen würde ich es auf jedenfall, mehr als ablehnen können sie ja nicht

Kindergeld kann es bis zum 25. Geburtstag geben, aber nur während einer Ausbildung.
Bei "arbeitslos" gibt es das KG nur bis zum 21. Geburtstag.
Infos (und Link zum Kindergeldmerkblatt): www.klicktipps.de/kindergeld.php
nur wenn man in Ausbildung ist, oder?
Solange sie mit ihren Einkünften (ALG) nicht über den Betrag von 7680€ im Jahr kommt.