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Tochter 15 wohnt bei Vater Sohn 13 bei der Mutter

gefragt von Petra99 am 13.07.2009 um 8:53 Uhr

Hallo, meine Tochter 15 lebt seit Mai bei Ihrem Vater mein Sohn 13 lebt bei mir. Ich verdiene monatlich ca 1000,.€ mein Mann ca 2700,-€ kann auch etwas mehr sein. Ist es richtig das ich nach der Düsseldorfer Tabelle für meine Tochter 295,-€ und mein Mann für meinen Sohn 370,- bezahlen muss. Also würde ich dann die Differenz von 75,-€ bekommen. Dabei ist das Kindergeld schon abgezogen, so stand es in der Tabelle. Ich verdiene ja wesentlich weniger als mein mann und würde dann nur 75,-€ bekommen. Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten. LG Petra


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nero070
beantwortet von nero070 am 13. Juli 2009 09:27
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Hallo Petra, eine Aufrechnung von Kindesunterhalt kann es nicht geben. Es wird immer der volle Betrag geschuldet. Da Du nur 1000€ verdienst, wärst Du nur mit 100€ leistungsfähig. Dein SB beträgt 900€. Allerdings besteht ggü. einenem minderjährigen Kind eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Daher muss alles unternommen werden um eine volle Leistungsfähigkeit herzustellen um den vollen Mindestunterhalt zu leisten. In Deinem Fall 295€.

So, beim Vater sieht es anders aus. Angenommen er hat ein bereinigtes EK von 2700€, dann wäre er in der Einkommensgruppe 4 der DDT.Das ergäbe einen Zahlbetrag von 352€. Da hier volle Leistungsfähigkeit besteht und der Vater nur einer Person ggü. unterhaltspflichtig ist, kann in der DDT um zwei Stufen hochgestuft werden. Dann also Stufe 6. Zahlbetrag 401€

Gutes Forum dazu hier: www.treffpunkteltern.de



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