Hallo, meine Tochter 15 lebt seit Mai bei Ihrem Vater mein Sohn 13 lebt bei mir. Ich verdiene monatlich ca 1000,.€ mein Mann ca 2700,-€ kann auch etwas mehr sein. Ist es richtig das ich nach der Düsseldorfer Tabelle für meine Tochter 295,-€ und mein Mann für meinen Sohn 370,- bezahlen muss. Also würde ich dann die Differenz von 75,-€ bekommen. Dabei ist das Kindergeld schon abgezogen, so stand es in der Tabelle. Ich verdiene ja wesentlich weniger als mein mann und würde dann nur 75,-€ bekommen. Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten. LG Petra

Hallo Petra, eine Aufrechnung von Kindesunterhalt kann es nicht geben. Es wird immer der volle Betrag geschuldet. Da Du nur 1000€ verdienst, wärst Du nur mit 100€ leistungsfähig. Dein SB beträgt 900€. Allerdings besteht ggü. einenem minderjährigen Kind eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Daher muss alles unternommen werden um eine volle Leistungsfähigkeit herzustellen um den vollen Mindestunterhalt zu leisten. In Deinem Fall 295€.
So, beim Vater sieht es anders aus. Angenommen er hat ein bereinigtes EK von 2700€, dann wäre er in der Einkommensgruppe 4 der DDT.Das ergäbe einen Zahlbetrag von 352€. Da hier volle Leistungsfähigkeit besteht und der Vater nur einer Person ggü. unterhaltspflichtig ist, kann in der DDT um zwei Stufen hochgestuft werden. Dann also Stufe 6. Zahlbetrag 401€
Gutes Forum dazu hier: www.treffpunkteltern.de