mein mann ist vor einem viertel jahr verstorben,was geht es denn meinem sohn an was wir uns gespart haben und was ich mit haus und garten mache ,er hat doch seine eigene familie und kriegt sowieso alles wenn ich nicht mehr bin.
Antworten (9)
-
5Antwort von
HerrLichHerrLich
Dein Sohn ist erbberechtigt, insofern gehen ihn die finanziellen Verhältnisse etwas an.
-
4Antwort von
WestiWesti
Das ist eine ungewöhnlich persönliche Frage, sie zu beantworten ohne Dich oder Deinen Sohn zu kennen bzw. auch nur das Geringste zu wissen objektiv nicht möglich. Vor allem weiß ich nicht, ob ich Dir überhaupt den folgenden Rat geben darf, weil ich kein Jurist bin und rechtliche Auskünfte nur Rechtsanwälte geben dürfen, deshalb vermeide ich auch die Nennung von Paragraphen. Schaue aber mal ins BGB/Erbrecht. Sachlich beantwortet hat Dein Sohn meines Wissens einen Teilerbanspruch. Die Ehefrau bekommt, so vom Erblasser nichts anderes verfügt wurde, gesetzlich die Hälfte der Hinterlassenschaft, 1/4 (siehe auch Pflichtteil) teilen sich die Nachkommen 1. Grades, also die Kinder. Den Rest kann der Erblasser, also Dein verstorbener Mann, frei verteilen. Das Ganze ist etwas anders, wenn ein sog. "Berliner Testament" gemacht wurde, hier bekämest Du zunächst alles und die Kinder erbten erst nach Deinem Ableben. Wieder anders ist es, wenn Dein Mann Eure Kinder enterbt hat, das aber geht nur bei sog. "Groben Undank". Ein solcher läge nur dann vor, wenn ein Kind seinen verstorbenen Elternteil z.B. misshandelt, schwer bestohlen, das Haus angezündet o.ä. hat. Um etwaige Ansprüche zu klären, müsste Dein Sohn schon wissen, was denn "da ist". Vielleicht ist er hier unsensibel vorgegangen, aber mitteilen wirst Du es schon müssen. Wenn es um viel geht, lass Dich anwaltlich beraten, evtl. gibt es auch Vereine die Dich beraten könne.
LG Westi
-
3Antwort von
AntipastaAntipasta
Es geht ihn nichts an.
So wie die Familienverhältnisse Deines Sohnes, dort wo sie nicht mit Dir geteilt werden, Dich nichts angehen.Kommentar von
Angela2305Angela2305 Das ist richtig, erst nach dem Tod erfährt er von den Finanzen. DH
-
-
2Antwort von
sunpointsunpoint
Er will sich schon mal informieren ob er sich Prospekte für einen schönen Mercedes oder einen Opel Kadett holen soll ;-)
Kommentar von
Angela2305Angela2305 Sehr einfühlsam Deine Antwort. Hier ist jemad down und Du kommst mit sowas.
Kommentar von
sunpointsunpoint Na dann les Dir mal alle Fragen durch...vielleicht bist Du dann etwas "down".
Kommentar von
Angela2305Angela2305 Habs gerade mal durchgelesen, ich muss Dir recht geben, bin jetzt schon etwas down ;.)) Sorry. LG
-
1Antwort von
mitra54mitra54
Es geht ihn nichts an. Du kannst mit deinem Geld und Vermögen zu Lebzeiten machen was du willst. Sollte dein Mann ihm allerdings etwas vererbt haben, kann er jetzt schon darüber verfügen.
-
1Antwort von
Ina72 Ich glaube du solltest lieber ein Forum mit "Kummerkasten" oder so was, suchen. Hier bist du mit deinen Problemen wirklich falsch. Gruß :-)
Kommentar von
MarcSuMarcSu Wer sich zu einem Problem nicht äußern kann oder möchte, sollte sich zurückhaltenund niemand in ein anderes Forum verweisen.
Kommentar von
Angela2305Angela2305 Das wollte ich auch gerade schreiben
Kommentar von
enfield303enfield303 Dito.
-
-
1Antwort von
redwitch81redwitch81
hey du scheinst heute sehr deprimiert zu sein hast du nicht Freunde bei denen du dich heute nicht mal ausheulen könntest?ich denke das würde dir für heute wenigstens für heute sicherlich helfen...es scheint dich echt fertig zu machen das du deinem Sohn anscheinend nicht so wichtig bist...
Kommentar von
antola61antola61 Oh Gott - ein Psychologe!!! Gehst du nicht etwas weit? Du kennst tobine doch nicht (oder?) wie kannst du dann völlig ungefragt Tips für ihre Psyche geben??
-
0Antwort von
SeegeistSeegeist
Ich kann Dir mur raten, rechtzeitig einen Anwalt, der als Hauptgebiet Erbrecht hat, zu Rate zu ziehen. Außer es liegt ein "Berliner Testament" vor, das dem verbleibenden Ehegatten das Erbe sichert.
Liebe/r tobine,
suchst du einen Rat oder möchtest du nur diskutieren? gutefrage.net ist eine Ratgeberplattform und daher ist dein Beitrag auf der Startseite fehl am Platz. Um Diskussionen zu führen oder auf etwas hinzuweisen, ist unser Forum da: www.gutefrage.net/forum. Ich bitte dich, dies bei deinen zukünftigen Fragen zu beachten.
Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,
Tim vom gutefrage.net-Support