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Tischlerfirma kommt nicht zum Nachbessern

gefragt von Muehlenbecker am 08.11.2009 um 9:03 Uhr

Wir warten inzwischen bereits ein Jahr auf die Nachbesserung an unseren Türen. Es sind Kleinigkeiten, die aber stören. Wir versuchen über den Bauleiter an die Firma zu kommen...kein Erfolg. Wenn es zu einem Termin kommt, erscheint keiner und man hat den ganzen Tag umsonst gewartet. Wir haben sogar eine schriftliche Bestätigung von einem der Mitarbeiter, dass Mängel bestehen und er diese inerhalb von 2 Wochen beseitigt. Das Schreiben feiert schon seinen 1. Geburtstag. Wie können wir unser Problem ohne Anwalt klären???


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wernilein
beantwortet von wernilein am 8. November 2009 09:05
1x
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einfach nicht alles bezahlen,..bezahlt wird erst wenn alle Mängel beseitgt sind,.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 8. November 2009 09:07
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Letzte Frist zur Mängelbeseitigung setzen, und das schriftlich und per Einschreiben.

Gleichzeitig darauf hinweisen, dass bei ergebnislosem Verstreichen der Frist die Mängelbeseitigung durch eine andere Handwerksfirma vorgenommen wird und die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die Antwort von wernilein ist selbstverständlich auch eine praktikable Lösung, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Tischlerfirma noch nicht vollständig bezahlt worden ist.


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 8. November 2009 09:08
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Wenn du im Rechtsschutz bist, dann gehe zum Anwalt. Es gibt genaue Vorgehensweisen, wie z.B. Möglichkeit der Nachbesserung geben, Anmahnung, Reduzierung des Preises, und letztendlich Rücktritt vom Vertrag. Aber ohne Rechtsberatung ist das nicht einfach.


marlylie
beantwortet von marlylie am 8. November 2009 09:09
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wenn ihr zur miete wohnt, würde ich zum mieterschutzbund gehen, bei eigentum doch einen anwalt einschalten - oder zumindest in einem schreiben schon mal damit drohen...

ich weiss, man möchte sowas möglichst ohne viel aufhebens erledigen, doch leider scheint diese firma das nicht zu kapieren - und wie lange wollt ihr noch damit warten? bis ihn neue türen braucht? lg


rudelmoinmoin
beantwortet von rudelmoinmoin am 9. November 2009 11:33
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Hier steht die Frage offen,ist alles bez.ja oder nein.Bei ja alles den Anwalt übergeben,bei nein,vom Restbetrag eine anderen Firma die Arbeit Bereinigen lassen,und vom Betrag abziehen,aber Vorsicht,Geld bekommt man von der alten Firma nicht zurück wenn der Betrag höher ist.Hier braucht man nicht mal eine RS-Vers.denn dies bzieht sich auf Erfolg,da muss die Firma zahlen.


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