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Tierschutzvertrag

gefragt von jeany88jeany88 am 02.11.2009 um 11:00 Uhr

Ich habe vor einigen Monaten einen Kater gekauft und habe einen Schutzvertrag unterschrieben und ein Punkt besagt, wenn ich das Tier nicht mehr halten kann erst eine schriftliche Genehmigung vom vorherigem Besitzer brauche wenn ich es weggebe. Meine Frage ist nun, ist dieser Punkt des Vertrages wirklich so wichitg und einzuhalten auch wenn ich den Kater nicht verkaufe, sondern einer Bekannten gebe?


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Cristinchen
beantwortet von Cristinchen am 2. November 2009 11:07
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Ja das ist Wichtig!(Vertrag einhalten um Ärger zu vermeiden)Das Tier soll nicht einfach weitergegeben werden.Mein Tip!Einfach anrufen und vorher abklären,so das der Züchter und oder Vorbesitzer nachvollziehen kann das es dem Tier gut geht und ein Neues gutes Zu hause bekommt.Liebe Grüße Cerstin


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WetWilly
beantwortet von WetWilly am 2. November 2009 11:02
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Vertrag ist Vertrag - es gilt, ganz oder gar nicht.


anonym
beantwortet von GWIFACH am 2. November 2009 11:02
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Ich würd schon sagen, dass du auch in diesem Fall vertragsgemäß den Vorbesitzer informieren solltest.

Denn es gibt sicherlich viele "schwarze Schafe" die halt einfach behaupten würden, dass die Übergabe an einen Bekannten erfolgte....


Baiana
beantwortet von Baiana am 2. November 2009 11:01
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JA!

Warum holst Du Dir ein Tier, wenn Du es so schnell wieder abgeben willst?

Bist Du Dir sicher, dass Deine Bekannte gut für das Tier sorgen kann?

Kommentar von Simple_avatar3smalljeany88 am 2. November 2009 11:05

Leider hat sich bei meinem Freund eine Allgerie entwickelt und deswegen muss ich leider das Tier wieder weggeben. Und leider war diese Allgerie vorher nicht bekannt. Sonst würde ich es aich nicht weggeben.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 2. November 2009 11:08

Bitte entschuldige - bei sowas reagier ich fix mal über. :-)

Dann wende Dich an den Züchter und gib an, an wen das Tier weitergegeben wird (bzw. kann der auch entscheiden, dass er das Tier lieber selbst wieder zurücknimmt).


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. November 2009 11:02
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Ein Tier ist doch kein Wegwerfartikel. Ja, die Klausel hat Gültigkeit.


anonym
beantwortet von Liiyu am 2. November 2009 11:03
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Genau aus diesem Grund gibt es diesen Punkt. Du hast ihn "einige" Monate. Kannst du dir das nicht vorher überlegen ob du ihn behalten kannst oder nicht? Es geht doch hier nicht um eine unnötige Klausel.. Der Kater wird von einer zur anderen Hand gereicht, armes Tier..


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 2. November 2009 11:03
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na ob der Vertrag rechtens ist bin ich mir nicht sicher


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 2. November 2009 11:03
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Ja mach das doch! Du hast diesen Vertrag akzeptiert aber dir keinen gedanken dazu gemacht


anonym
beantwortet von Schokolinda am 2. November 2009 11:19
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die begründung für diese klausel könnte sein: der ehemalige besitzer hat sich von seinem tier zwangsweise getrennt; er kann sich aber vorstellen, dass er irgendwann in der lage sein wird, das tier wieder zu halten; und daher möchte er, dass er informiert wird, falls die neuen besitzer das tier weggeben wollen - eventuell kann er es selbst wieder nehmen. also schon allein wegen der möglichkeit, dass das tier vielleicht zu seinem alten besitzer zurück kann, würde ich den vorbesitzer informieren. ansonsten: vertrag ist vertrag.


anonym
beantwortet von hundini am 2. November 2009 13:02
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Diese Klausel gibt es, um zu verhindern, daß die Katze in schlechte Haltung kommt. Der Vorbesitzer kann ja nicht wissen, wo du sie hin gibst. Da ist es egal, ob du dafür Geld bekommst. Ruf ihn einfach an. Überlege doch mal für dich: du hättest ein Tier, würdest es jemandem geben und der würde es einfach weiterreichen. Wie würde es dir dann gehen, wenn du es erfahren würdest? Diese Klausel gibt es übrigends auch bei Tieren aus dem Tierschutz.


Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 2. November 2009 11:02
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wenns im vertrag steht hat es wohl eine bewandniss!


anonym
beantwortet von wissen78 am 2. November 2009 11:06
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sag ihm einfach bescheid. aber eine erlaubnis brauchst du wohl nicht. rein rechtlich ist ein tier eine sache. und deine sachen kannst du geben wem du willst

Kommentar von Catfan am 2. November 2009 11:19

falsch,es gibt ein sogenanntes Vorkaufsrecht,was meistens daran gekoppelt ist.Und das ist durchsetzbar.


anonym
beantwortet von Catfan am 2. November 2009 11:16
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der Punkt ist wichtig udn sogar vor Gericht haltbar.Es steht dem ja nichts im Wege wenn Du ein gutes Zuhause für das Tier suchst.Der ehemalige Besitzer handelt mit dem Tierschutzvertrag sehr verantwortungsvoll udn wenn man ihn unterschrieben hat,sollte man sich auch daran halten.


anonym
beantwortet von Sternenbande am 2. November 2009 14:44
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Rechtlich gesehen ist das schon richtig so. In der Realität kontrolliert es aber eigentlich niemand.


anonym
beantwortet von Katrin270182 am 2. November 2009 18:01
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Gib sie dem Züchter zurück. Du kannst Ärger kriegen wenn du dich nicht an den Vertrag hälst.


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