gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Tierschutz hat ohne mein Wissen Hund geholt

gefragt von Mexicana am 16.06.2008 um 20:24 Uhr

Mein Hund (der bei meinem Ex lebte) wurde ohne mein Wissen vom Tierschutz geholt. Hundehalterin ist meine Ex Schwiegermutter und ich Besitzer. Laut Tierschutz (war meine ehemalige Nachbarin) wurde der Hund angeblich von meinem Ex misshandelt. Tatsächlich haben wir den Hund damals aus sehr schlechten Verhältnissen geholt um ihm ein besseres Leben zu ermöglichen. Ich weiß auch dass mein Ex dem Hund auf keinen Fall irgendetwas angetan hat. Der Hund wurde am Sonntag zu einer anderen Familie gebracht, ohne mich vorher über irgendetwas zu informieren. War heute bei dieser Nachbarin und sie sagte, ich darf den Hund nicht wieder sehen. Was kann ich tun um den Hund endgültig zu mir zu holen????????


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34323)
Tiere (13810)
Hunde (3579)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Catfan am 16. Juni 2008 20:30
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

geh zum Anwalt es ist NICHT rechtens. Es kann nur der Amtsveterinär das Tier rausholen.Das ist DIEBSTAHL ! Auch wenn berechtigte Zweifel an der guten Haltung bestehen MUSS der Amtsvet alles in die Wege leiten.Alles andere ist Diebstahl und kann ohne Probleme angezeigt werden. Das sollte aber auch der"Tierschutz"wissen. Bitte gehen Sie zum Anwalt...den nur der kann wirklich helfen.

vg


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Juni 2008 20:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Musst dich bei der Institution melden, die den Hund "geholt" hatte und die Herausgabe verlangen. Allerdings solltest Du hierfür eine Vollmacht der Besitzerin haben.

Kommentar von Mexicana am 16. Juni 2008 20:31

Das mit der Vollmacht wäre absolut kein problem. Nur ist es tatsächlich dann so einfach? Kann ich das "verlangen"?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Juni 2008 20:36

Juristisch gesehen ist ein Hund eine "Sache" und der Besitzer hat jedes Recht, die Herausgabe zu verlangen. Sonst ist der Tierschutz "Beweispflichtig". Nun... wie konnten die den Hund überhaupt "holen"? Bei meinen Hunden wäre das unmöglich! Ich hatte ausschleißlich zugelaufene Bunde aufgenommen und keiner wollte von mir weg. Da hatte sich schon so mancher "Eigentümer" die Zähne ausgebissen.

Kommentar von Mexicana am 16. Juni 2008 20:39

Sie ist leider über den Zaun ausgebüchst und bein ihr gelandet. Sie wollte sie dann nicht mehr rausgeben und hat sie innerhalb von 2 Tagen jetzt gleich weitergegeben. Ich hab das erst heute alles erfahren...

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Juni 2008 20:42

Dann habt ihr viel zulange gewartet. Wenn persönliche Ansprache nichts bringt, holt man gleich die Pilizei.

Kommentar von Mexicana am 16. Juni 2008 20:44

Hab es ja heute erst erfahren... Hab davon ja absolut nichts mitbekommen. Das war wohl am Freitag und gestern wurde sie abgegeben

Kommentar von 582de24f95674e1716968d2e72975a08smallVayaconDios am 25. August 2008 16:03

ich hatte den eindruck, daß du der besitzer bist. dann gehe zu einem anwalt mit schwerpunkt tierschutz und laß dich beraten!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. Juni 2008 20:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf Herausgabe klagen.

Zu den Erfolgsaussichten kann ich nichts sagen, dazu wäre ein Beratungsgespräch erforderlich.


anonym
beantwortet von Mexicana am 19. Juni 2008 17:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf jeden Fall möchte ich allen für die Antworten danken! Hatte echt geglaubt ich seh den Hund nicht wieder. Und jetzt liegt er hier auf dem Sofa bei mir und ich bin einfach nur glücklich darüber. Morgen werde ich ihn der anderen Familie übergeben, die sich alle schon sehr freuen und ich weiß es wird ihm dort bestens gehen. Danke nochmal!!


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 16. Juni 2008 20:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Hund lebt bei deinem Ex und du bist Besitzerin? Das kann nicht sein.

Der Tierschutz ist deine Ex-Nachbarin?

Mit welcher berechtigung hat der Tierschutz den Hund abgeholt? Sofern du nicht Eigentümerin des Tieres bist, kannst du eh nichts dagegen tun, da du nicht beschwert bist.

Kommentar von Mexicana am 16. Juni 2008 20:38

DA ich berufstätig bin und mein Ex nicht, haben wir vereinbart, dass der Hund bei ihm bleibt und ich ihn am Wochenende zu mir hole. Der Hund ist ihm am Wochenende über den Zaun ausgebüchst und bei dieser Nachbarin gelandet. Diese ist beim Tierschutz. Hat sie dann bei sich behalten und nicht mehr rausgerückt, weil sie ja angeblich von meinem Ex immer misshandelt wurde...

Kommentar von Catfan am 16. Juni 2008 21:48

und wieso sagt der EX nicht SOFORT Bescheid?Dann hätte man mit Polizei ect den Hund auch wieder rausholen können.

Kommentar von Mexicana am 17. Juni 2008 17:37

deshalb ist es ja auch mein Ex. Weil er ein Idiot ist!!


heligirl
beantwortet von heligirl am 16. Juni 2008 21:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alles etwas verworren. Deine Ex-Schwegermutter ist Halterin, du Besitzerin (wo ist da eigentlich der Unterschied???) und er lebt bei deinem Ex? Warum sollte sich die Nachbarin was ausdenken? Meinst du, die brauchen unbedingt noch Hunde beim Tierschutz? Nun willst du ihn zu dir holen, bist aber doch noch berufstätig, oder? Wie soll denn das gehen? Vielleicht ist es für den Hund wirklich besser, wenn er in neue ruhige Verhältnisse kommt, auch wenn das hart für dich ist. Oder hast du eine Möglichkeit ihn mit in den Job zu nehmen?

Kommentar von Mexicana am 16. Juni 2008 21:07

Der Hund würde jetzt bei meinem jetzigen Lebensgefährte unterkommen. Ich bin Besitzerin, weil es eben mein Hund ist. Die Ex Schwiegermutter ist Halterin, weil sie die Steuer für ihn bezahlt. Also nur auf dem Papier Halterin. Das ist eine alte Frau, die nichts anderes zu tun hat als die anderen nachbarn zu beobachten und ist eben nebenher im Tierschutz aktiv. da sie meinen Ex eh nicht leiden konnte, kam ihr sowas wohl gerade recht. Und ich weiß dass mein Ex gut zu den Tieren ist. Haben die Hunde ja selber aus schlechten Verhältnissen gerettet.

Kommentar von Catfan am 16. Juni 2008 21:46

es ist "egal" ob die Nachbarin sich was ausdenkt oder nicht...sie hat NICHT das Recht ein Tier zu stehlen und nichts anderes ist es.NUR der Amtsveterinär kann dies veranlassen.

Und von solchen"Tierschützern"kann ich ein Lied singen.Kommen besoffen mit Auto zum Tierheim,geben 2 Hunde ab die unbedingt zusammen bleiben sollen...und die sich aber nicht riechen können und zwingend getrennt werden mussten.Auch diese Beiden "Tierschützer"haben die Hunde entwendet gehabt(sind ausgebüchst).Die Folge war das diese Leute Hausverbot bekamen am Tierheim. also ab zum Anwalt....ein Brief kann schon reichen.

Kommentar von Mexicana am 17. Juni 2008 17:41

Jetzt hab ich erfahren, dass meine Ex Schwiegermutter einen Vertrag unterschrieben hat, dass sie zustimmt, dass der Hund woanders untergebracht wird :-( TOLL! Sind gerade dabei ein Schreiben aufzusetzen, indem dies widerrufen wird. Sie wird es dann unterschreiben sagt sie. Ich hoffe nur, dass es funktioniert und noch nicht alles verloren ist.Werde notfalls auch noch zur Polizei gehen, weil ich über diese ganzen Sache ja nicht informiert wurde. Bitte drückt mir die Daumen!!!


anonym
beantwortet von UlrikeD am 18. Juni 2008 09:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Guten Morgen,

ich arbeite ein bisschen im TS ;-)

Ohne Vertrag wird normalerweise KEIN Hund aus dem TS abgegeben. Wenn dein Ex im Vertrag steht, dann ist dieser dafür voll verantworlich, wenn du drinne stehst, hast du "Anrecht" auf den Hund. Allerdings - wenn du drinne stehst, dann wundert es mich, dass der Hund bei deinem Ex ist (??)

Die TS-Orga hat auch das Recht (eben wenn es im Vertrag steht) den Hund wieder zurück zu holen - oder du, wenn du der rechtmäßige Vertragsunterzeichner bist

Am besten einfach mal den Vertrag genau durchlesen, wer letztendlich da unterschrieben hat.

LG Uli

Kommentar von Mexicana am 18. Juni 2008 21:48

Der Vertrag war eh das beste :-) ein Fresszettel mit Bleistift geschrieben und auf der Rückseite irgendwelche Kritzeleien :-)


anonym
beantwortet von flocke21 am 18. Juni 2008 10:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

warum lebt der Hund überhaupt bei Deinem Ex u. nicht bei Dir?


Kalimba
beantwortet von Kalimba am 18. Juni 2008 10:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich fasse mal zusammen. Dir gehört der Hund (ich nehme an per Vertrag, sonst bist du nicht Eigentümerin), Besitzerin ist dein Ex-Schwiegermutter, weil du unter der Woche arbeiten musst. Unter der Woche ist der Hund bei deinem Ex, am Wochenende bei dir, aber dennoch hat die Ex-Nachbarin den Hund am Wochenende behalten - warum war er da nicht bei dir? Dann hat kein Mensch 2 Tage lang den Hintern in die Höhe gekriegt, um den Hund von der Ex-Nachbarin zu holen, was die dazu genutzt hat, den Hund weiter zu geben. Und schließlich unterschreibt deine Ex-Schwimu, dass der Hund vergeben werden darf und will das auf Druck von dir, nun wieder ändern.

Vielleicht tu ich dir unrecht, aber wenn man das so liest, wurde euch der Hund ganz zu recht weg genommen, denn kein Mensch scheint sich auch nur annähernd dafür zu interessieren was mit ihm ist. Du vielleicht noch mehr als die Besitzer, aber auch nicht genug. Ich denke dieser Hund wird wo anders glücklicher sein.

Hart, aber meine Meinung aus dem was ich da so lese.

Kommentar von Mexicana am 18. Juni 2008 21:45

Ich weiß ist alles sehr kompliziert, ABER: Wir waren heute beim Vorstand vom Tierschutz und haben dort erfahren, dass diese tolle Frau seit 8 Jahren nicht mehr für den Tierschutz arbeiten darf, weil Sie wohl schon öfters unbegründet solche Dinge gebracht hat. Sie hat also rein privat gehandelt und den Hund geklaut. Die Fazit daraus ist, dass ich morgen um 16 Uhr meinen Hund wieder bei mir habe :-) Und glaub mir, dieser Hund ist mein ein und alles und er kommt nie wieder zu meinem Ex. FREU :-)


anonym
beantwortet von melandy am 18. Juni 2008 23:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo,

also abgesehen von der etwas dubiosen Geschichte..warum war denn dann der Hund nicht schon die ganze Zeit bei Dir, wenn er Dein Ein und Alles ist?

Ich denke, dass hier mal im Sinne des Hundes überlegt werden sollte, ob es denn das Beste für Ihn ist, wenn er in der Woche regelmäßig 3 mal den Standort und die Bezugsperson wechselt?

Mit den Tierschutzvertraägen ist das so eine Sache. Wo hast Du den Hund her? Hast Du ihn nämlich von einem Tierheim etc. bist Du in der Regel nur Besitzerin aber nicht Eigentümerin, und der Eiegntümer kann seinen Hund jederzeit aus tierschutzrelevanten Gründen zurück holen.

Halter ist derjenige (wie der Name schon sagt) bei dem der Hund regelmäßig gehalten wird. Juristisch nicht 100% aber umgangssprachlich in etwa das Gleiche.

So, wie sich die ganze Geschichte anhört, wäre es wahrscheinlich garnicht so schlecht, wenn der Hund endgültig ein geregeltes Leben haben darf. Wenn das bei Dir / Euch nicht geht, sollte er woanders hin.

Grüße

Kommentar von Mexicana am 19. Juni 2008 17:41

Es war ja der Gedanke von uns beiden, dass der Hund nicht vom anderen Hund getrennt werden sollte nur weil wir uns getrennt haben... Mein Ex hat ein großes Haus mit Garten und ich jetzt eben leider nur ne Dachwohnung. Wenn ich beim arbeiten bin wär der Hund alleine gewesen. Das wollte ich auf keinen Fall! Hab mittlerweile einen sehr guten Platz für den Hund wo ich ihn aber auch regelmäßig sehen kann. Hab ihn heute um 16 Uhr wieder bekommen. Mir viel das auch nicht leicht, den Hund bei meinem Ex zu lassen, aber ich dachte es ist das beste für den Hund auch wegen der gewohnten Umgebung. Hab ihn deshalb immer geholt weil ich ihn halt sehr liebe. Hab ihn vor Jahren als Welpe bei einem Bekannten geholt, weil die Verhältnisse dort eine Katastrophe waren. Und der war auch froh dass er den Hund wieder los hatte. So kam das alles.


anonym
beantwortet von UlrikeD am 19. Juni 2008 08:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Yepp - das ist mehr als eine dubiose Sache.


anonym
beantwortet von Elsche am 19. Juni 2008 16:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eigentümer ist der jenige, der das Tier gekauft und ordnungsgemäß beim Ordnungsamt angemeldet hat. Jeder andere, der mit dem Hund spazieren geht oder ihn vorübergehend bei sich auf nimmt oder mit dem Eigentümer in einer Wohnung lebt, ist Besitzer. Ganz einfaches Beispiel: Du hast einen Hund gekauft und angemeldet. Der Hund wird gestohlen oder läuft dir weg. Die Person, die dann den Hund hat, ist nur Besitzer aber nicht der Eigentümer. Und kaufst du einen Hund im Tierheim, wirst du der Eigentümer. Das Tierheim hat aber das Vorkaufsrecht.

Kommentar von melandy am 19. Juni 2008 22:11

Hallo,

da die Tierschutzvereine sehr oft nicht mehr an die Tiere drankommen, sollten Sie doch mal in schlechte Verhltnisse vermittelt worden sein, ist es heute nicht mehr der Fall, dass man einen Hund von Tierheim kauft und dann Eigentümer ist. Du zahlst im Tierheim keinen Kaufpreis, sondern eine Schutzgebühr. Diese soll verhindern, dass es sich lohnt, mit den Hunden zu handeln und Aufwendungen anteilig ausgleichen. Das Tierheim bleibt in der Regel Eigentümer das Hundes und der neue "Besitzer" eben nur "Besitzer". Jedoch mit weit mehr Entscheidungsgewalt als im üblichen Sinne.Aber auch mehr Verantwortung. Die Voraussetzungen unter welchen ein Hund gehalten werden darf und wann das Tierheim ihn Dir wieder wegnehmen darf sind in einem seriösen Schutzvertrag detailliert geregelt. Man sollte sich Tierheimverträge also immer genau durchlesen. Meistens kann das Tierheim den Hund theoretisch schon wieder zurückverlangen, wenn der Hund Welpen bekommen hat oder an jemand anderen über einen längeren Zeitraum weitergegeben wird.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Hitze und Haustiere: Wie die Tiere am besten schützen?

    mein hund bellt andere hunde an

    Wie lange hat man Zeit eine Hund anzumelden

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.