superkorrekt am 25.06.2008 um 12:03 Uhr
ich dachte es macht keinen unterschied wen ich anrufe wenn ich mit einem tier probleme habe.
polizei,tierschutz,ordnungsamt...
ich dachte egal wer kommt,das tier landet eh im tierheim.
also wegen schildkröten etc,kommt ja wohl auch nicht die polente.aber wie verhält sich das bei hunden.
kommen die evtl.erst gar nicht beim tierheim an,sondern ...?
vielen dank für eure antworten...

Ich würde mich zunächst auch an ein Tierheim wenden. Zumindest fragen wie ich in einem solchen Fall vorgehen kann oder soll.
Die Polizei und auch das Ordnungsamt schläfern nicht einfach ein. Das ist absoluter Quatsch. Die einzige Art wie das Tier umkommen kann wenn die Polizei oder das Ordnungsamt geholt wird ist: das Tier ist aggresiv und greift an. Dann stellt es eine Gefahr dar und darf erschossen werden. Das wird aber nicht mit einem Tier passieren das ein bissl bellt oder an der Leine zieht.
Und ein oben beschriebenes Tier wird in sich in aller Regel auch nicht mal eben vom Nachbarn ins Tierheim bringen lassen oder sich von Tierheimmitarbeitern abholen lassen. Wenn die Probleme haben das Tier zu bändigen holen die selber die Polizei.
superkorrekt am 25. Juni 2008 12:13 vielen dankn auch dir für deine antwort.

Theoretisch hast Du recht, aber bei dem Fall den Steffi gerad hatte, wäre die Chance recht groß das wenn man Ordnungsamt oder Polizei einschaltet, das Tier einfach eingeschläfert wird, weil es ja ach so gefährlich ist, deswegen in dem Fall Tierheim, denn die testen erst bevor sie was unternehmen..
superkorrekt am 25. Juni 2008 12:09 ich glaube ich hab s gecheckt.bin wieder im bilde.aber du hattest auf jeden fall ertsmal recht mit deinem hinweis bzgl.der vorangegangenen frage.dh
angelela am 25. Juni 2008 12:12 Ich reagiere da etwas empfindlich drauf, weil ich wie gesagt selber so einen Trottel habe (das ist nur lieb gemaint) und wenn ich darüber nachdenke das der aus welchen Gründen auch immer mal beißt, eingeschläfert wird, dann krieg ich zuviel. Wir haben da sehr komische Gesetze..
Die Testen genausowenig wenn sie bei der Abholung des Tieres angegriffen werden. Dann rufen eben die die Polizei. Und wenn man erst die Polizei ruft und das Tier ist friedlich passiert dem Tier auch nix. einfach mal einen Blick ins Gesetz werfen bevor man Weisheiten verbreitet.
es kommt drauf an welches problem du hast, also wenn der hund von deinem nachbarn den ganzen tag bellt und nix passiert, musst du beim ordnungsamt anrufen, diese werden den halter des hundes anschreiben und wenns nicht besser wird, werden die wohl vorbei fahren! die polizei macht bei einem anruf nix, die geben dir nur die nr vom ordnungsamt!
superkorrekt am 25. Juni 2008 12:10 vielen dank für die antwort.bin wieder im bilde.lg

Sind das Deine oder fremde Hunde? Was ist das Problem? Du müßtest das "Problem" schon etas genauer beschreiben.
superkorrekt am 25. Juni 2008 12:07 na die frage von eben.etwas agressiver hund beim nachbarn.wen ruft man besser.tierheim oder polizei...?
Indy72 am 25. Juni 2008 12:17 Solange das Tier nicht leidet, ist der Tierschutz nicht zuständig. Solange Du nicht angegriffen wurdest, kommt weder Polizei noch Ordnungsamt.
Du müßtest schon genau sagen, was dich stört oder was vorgefallen ist. Ansonsten kannst du dir gerne einen Hund zulegen, der Dir gefällt und dem Nachbarn den Hund gönnen, der ihm gefällt. Hunde die jeden Fremden anwinseln nd schwanzwedelnd freundlich grüßen würde ich auch nicht haben wollen.
superkorrekt am 25. Juni 2008 12:24 ausgangspunkt war folgende frage
hat sich für mich allerdings schon geklärt.brauchst also nicht reinschauen wenn du möchtest.
http://www.gutefrage.net/frage/kampfhundmischling-ohne-steuermarke-ohne-maulkorb-ohne-lein
Indy72 am 25. Juni 2008 12:31 Diese Seite gibt es nicht mehr. Egal!
doch da fehlt nur das e von Leine im Link
http://www.gutefrage.net/frage/kampfhundmischling-ohne-steuermarke-ohne-maulkorb-ohne-leine
Indy72 am 25. Juni 2008 12:45 Eingeschläfert oder oderschossen wird hierzulande kein Hund, auch wenn er einmal zubeißt. Da müßte er wohl einen Menschen ernsthaft verletzt, wenn nicht gar zerfleischt haben und sein besitzer müßte dagegen keine Rechtsmittel einlegen. Hund ohne Marke bzw. Chip in der Öffentlichkeit laufen zu lassen kann mindestens eine OWI-Knolle kosten.
Naja stimmt so nicht ganz. Wenn das Tier im beisein von Polizei einen Menschen richtig angreift kann es auch erschossen werden. Einfach um die Gefahr für den Menschen die von dem Tier ausgeht abzuwenden
Indy72 am 25. Juni 2008 12:52 Bei einmaligem Zubeissen nicht. Du erzählst hier Storys, die einfach so nicht stimmen können. Kein Polizist darf gegen geltendes Gesetz verstoßen! Schußwaffengebracu ist nur bei unmittebarer Lebensbedrohung erlaubt!Wenn der Hund einmal schnappt, wird er in Deutschland auch nicht automatisch eingeschläfert.
Ich erzähle keine Story´s du musst nur mal lesen was ich schreibe. Wenn ein Tier einen Menschen angreift darf die Polizei genau in dem Moment wo der Angriff stattfindet schiessen. Dabei rede ich von einem Angriff und nicht von nem biss rumschnappen. Zur Info ich bin selber bei der Polizei und habe selber Hunde. Ich weiß also wovon ich rede.
Indy72 am 25. Juni 2008 13:12 Welches Gesetz erlaubt das denn? Ich kenne die Polizeigesetze der meisten Bundesländer und bei denen, die ich nicht explizit kenne, wird das nicht viel anders geregelt sein.
Wo der SWG geregelt ist? Im UZWG natürlich.
Und was die LEbensbedrohung angeht, wenn mich einer mit nem Messer angreift muss ich auch nicht erst warten bis er mich Lebensbedrohlich verletzt hat sondern schiessen sobald er mich mit dem Messer angreift. Er ist mit dem Messer in der Lage mich zu töten und greift mich an also darf ich die Waffe einsetzen. Ebenso verhält es sich mit dem Hund. Der Hund ist in der Lage mich so zu beissen das ich schwere Verletzungen erleide oder sterbe ich muss nicht warten ob er mich wieder loslässt nach dem ersten Biss sondern kann schiessen wenn er mich angreift. Einfach mal das Gesetz lesen und die Erläuterungen dazu.
Condor131 am 25. Juni 2008 16:41 Also heisst, solange der angriff noch im gange ist und KEINE gefaehrdung von personen und gegenstaenden moeglich ist, darf von der schusswaffe gebrauch gemacht werden .... jep Nun frage ich Dich mal genz ehrlich ... wie gut kannst Du als polizist schiessen? Du meinst, dass mit einem vollgeschoss, was durch den koerper des hundes geht Keine personen oder sachgueter gefaehrden? Nun denn ... wie Du das am ende rechtfertigst, dass das tier ueberlebt hat, weil wegen durchschuss und der mensch daneben mehr als nur unerheblich verletzt wurde, weiss ich nit. Wie die begruendung aussieht, weil daneben geschossen und das kleinkind im kinderwagen getoetet hast, ist mir auch schleierhaft, aber das werden die dienstrechtlichen vorschrifen denn her geben. Also immer sachte beim waffeneinsatz und besonders bei den maerchen von wegen gefaehrlicher hund ...... zumal Du ja eine sehr gute ausbildung haben musst um im zweifel zu erkennen ob der hund aufsteigt um jemanden zu begruessen oder um jemanden zu gefaehrden ....
Ich brauch keine Ausbildung um das Verhalten eines Hundes einzuschätzen dazu brauch ich lediglich selber nen Hund. Und wer ne freudige Begrüßung mit nem Angriff verwechselt naja der sollte mal zum Augenarzt.
Als nächstes nutzt die Polizei in D aufpilzende Munition. Da is also die Frage ob die durch den Körper geht oder nicht doch im Körper so weit aufpilzt das sie stecken bleibt oder nur noch mit sehr wenig Energie aus dem Körper wieder austritt.
Die Vorrausetzungen für den SWG hast ja teilweise schon gebracht. Keine Gefährdung von Menschen. Gegenstände sind da ziemlich Wurst. Es geht im Zweifelsfall um mein Leben was interessiert mich da irgendein Gegenstand. Wenn der Hund in nen Kinderwagen springt kann man die Gefahr das Kind zu treffen nicht mehr ausschliessen also darf ich auch nicht schiessen. Wir können hier jetzt gerne alle denkbaren Situationen durchspielen, dann sind wir aber in 3 Jahren noch nicht fertig. Fakt ist ich darf auf den Hund schiessen wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht und die Situation nicht anders bewältigt werden kann und natürlich wenn keine anderen Personen gefährdet werden.

Tiere werden immer ins Tierheim gebracht außer Exoten die kommen in den Zoo
superkorrekt am 25. Juni 2008 12:16 selbst die kexoten kommen auch nich immer im zoo an.wenn die überfüllt sind zb.dann besorgt sich das tierheim schnell noch n terrarium und dann sitzt er da der arme leguan.hab ich auch schon erlebt.aber grundsaetzlich hast du recht.
vielen dank für deine antwort.
Polizei oder Ordnungsamt werden jeden aufgegriffenen Hund im Tierheim abliefern. Oder denkst du, dass die Schießübungen darauf machen?
superkorrekt am 25. Juni 2008 12:06 habe gerade gehört das die evtl.auch gleich eingeschläfert werden.also bei total verrückten durchgeknallten hunden kann ich das verstehen aber wo ist die grenze...wenn man das so fragen kann?
angelela am 25. Juni 2008 12:09 Weißt Du Andreas, die sehen nur, Kampfhund der gebissen hat der gleich gefährlich ist und es gibt tausend Gründe warum ein Hund beißt..
Die Gründe interessieren das Kleinkind von nebenan aber herzlich wenig wenn es angegriffen wird. Du solltest mal deinen Blick von deinem Hund wenden und einfach erkennen das es Hunde gibt die schlichtweg gefährlich sind. Natürlich kann der Hudn nichts dafür, das evtl nächste Opfer des Hundes in aller Regel aber auch nicht.
superkorrekt am 25. Juni 2008 12:21 ich denke wir meinten auch nur das man erst das tierheim anrufen sollte bei einem eh schon gereitzten hund,da die da sensibler vorgehen und es nicht zu noch größerem schaden kommen kann!!lg
Die können aber nix machen. Die haben nicht das Recht den Hund einfach mitzunehmen wenn der Besitzer das nicht will. Die haben die selben Rechte wie du was den Hund angeht. Nämlich gar keine. Die rufen selber die Polizei. Und die Polizei ruft wenn Zeit ist auch das Tierheim an und bittet um Unterstützung bzw schicken die meist auch selber ihre Polizeihundeführer, also Leute die sich mit Hunden auskennen. Nur nutzt das ganze eben nix wenn das Tier aggresiv ist.
Natürlich is es traurig wenn das Tier sterben muss weil irgendein idiotischer Mensch das Tier versaut hat, aber das ist in den seltensten Fällen rückgängig zu machen und das Tier bleibt gefährlich.
angelela am 25. Juni 2008 12:22 Hab ich nie was gegen gesagt.. Aber dafür gibt es dann den Wesenstest, ausserdem sind es nicht nur Kampfhunde die angreifen.. Das sind nur die die immer wieder in der Presse stehen..
Dein Wesenstest nutzt nen Schei... wenn das Tier bereits Leute angegriffen hat. Es ist auch völlig egal wieso das Tier beisst. Auch Angstbeisser fallen bei dem Test durch. Wichtigster Teil des Test ist schliesslich das das Tier NICHT beisst egal in welche Situation. Wenn das Tier nun also Polizei oder Tierheim Leute angreift besteht es den Wesenstest sowieso nicht, bei dem Tier ist es zu spät.
Greift es die Polizei oder sonstwen nicht an dann wird es auch nicht erschossen oder eingeschläfert sondern kommt ganz normal ins Tierheim.. Tierliebe ist schön und gut aber man sollte es nicht übertreiben
Nachtflug am 25. Juni 2008 12:30 Ja, das mit dem kleinen Kind gibt mir zu denken. Also muss man wohl sofort dafür sorgen, dass der Hund nicht gefährlich werden kann. Beziehe mich auf meine eigene Frage. Um die Ecke sind 2 Kindergärten und die Kinder laufen auch frei herum. Auf dem Spielplatz sind Hunde grundsätzlich nicht zugelassen.
Wie das es nicht gefährlich werden kann? Ich denk es IST gefährlich. Also eins geht nur entweder es ist ein aggresives Tier dann musst du es melden und die Wahrscheinlichkeit ist hoch das es auch Polizei und Tierheimmitarbeiter angreift. Oder es ist eben nicht generell aggresiv sondern hat lediglich einmal zugebissen ( sowas kann aus zig verschiedenen Gründen passieren) Dann muss es nicht unbedingt eine Gefahr für Kinder sein. Du sagst der Besitzer ist auch nicht ganz sauber? Ist das deine subjektive Meinung oder ist das objektiv. Ich hab auch Nachbarn die ich nicht mag und dennoch können die mit ihren Hunden umgehen.
Condor131 am 25. Juni 2008 16:33 Ein schlicht weg gefaehrliches tier gruebel ... Du meinst die legenden der zeitungen oder was? Solch ein unfug, die angeblich so grosse anzahl gefaehrlicher hunde ist schlichtweg unfug. Die mehrheit der fehler lassen sich bereits im vorfeld korregieren und sind dazu fuehrfeler. Was bedeutet im uebrigen aggressiv ... dass ein hund bellt, dass er an der leine zieht, dass er jemanden anspringt .... so kann es gedeutet werden, nur selten ist das ein ausdruck von aggression. Wie waere es sich mal erst mit der thematik auseinanderzusetzen auch und insbesondere ob wann und wie weit verhaltensfehler des hundes korregiert werden koennen?
Den Tipp sich mit dem Thema auseinanderzusetzen geb ich gern zurück. Ein Hund ist aggresiv wenn er Menschen angreift und das ist im vorliegenden Fall wohl bereits geschehen. Es geht hier also weder um bellen noch um anspringen.
Die Frage die hier nun im Raum steht: Ist der Hund aggresiv und versucht weiterhin Leute anzugreifen oder hat er leidglich einmal zugebissen ( aus welchen Gründen auch immer) Wenn ersteres der Fall ist kannst du eine Korrektur des Verhaltensmusters vergessen.
Als nächstes der Rat an dich, lies die Beiträge doch mal genau und informier dich bevor du Sprüche ablässt.