Habe gehört, dass es in den USA immer beliebter wird, Tiere als Erben einzusetzen. Verrückt. Geht das eigentlich auch in Deutschland, könnte mir vorstellen, dass die deutschen Gesetze da etwas strenger sind.
Solche Testamente sind auch in Deutschland möglich, doch: Tiere selbst können nicht erben! Möglich ist aber: Das Tier und genügend Geld einer Vertrauensperson zu vererben. Konkrete Auflage: Das Geld muss dem Tier zugute kommen. §§ 90a , 1923, 1940 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Soweit ich mich an meine Rechtsvorlesungen erinnere, kann ein Tier nicht erben. Der Grund dafür ist, ein Tier ist eine Sache und eine Sache kann nicht erben.
demosthenes am 15. Juni 2007 18:11 @EN:
Die Behauptung, das "Tier sei eine Sache" lass mal nicht die "Tierfreunde" lesen - die schlagen Dir den Schädel ein!
Niklaus am 15. Juni 2007 19:02 Da geb ich dir Recht, aber es ist ja nicht meine Meinung die ich da wiedergebe sondern Gesetz.