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Tier eingeschlossen, was kann man da machen???

gefragt von MrsUnbekannt am 16.02.2009 um 20:42 Uhr

Darf ein Hausbesitzer ein Tier und private Gegenstände einfach in einem Gebäude einschließen für das nicht einmal ein gerichtlicher Räumungsbefehl? Die neue Frau meines Vaters hat ihn krank gemacht sowie alkoholabhängig, sodass er nun nach ihrer Pfeife tanzt. Nun haben sie auf dem gemeinsamen Grundstück das hintere Gebäude abgeschlossen und meinem Opa dem Schlüssel entzogen (einfach vom Schloss abgezogen). Sodass wir nicht mehr hineinkommen. Nun befinden sich aber neben dem privaten Gegenständen meiner Großeltern noch ein Kaninchen darin, wo wir nicht ran kommen um sauberzumachen, noch um zu füttern. Habe meinem Bruder schon geschrieben dass er sich den Schlüssel geben und öffnen soll damit ich das Kaninchen wenigstens rausholen kann. Nun waren mein Erzeuger und seine Frau wieder auf dem Grundstück und der Hase ist immer noch "unter Verschluss".

kann mir jemand sagen was ich machen kann? Tierschutzverein? Polizei? Und darf ein Hausbesitzer einfach ohne Gerichtlichen Räumungsbefehl des Gebäudes private Sachen in Verwahrung behalten? Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt, ansonsten einfach Fragen wenn was unklar ist, ist wirklich wichtig!


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Lynx77
beantwortet von Lynx77 am 16. Februar 2009 20:43
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Würde schon Polizei oder Feuerwehr anrufen...

Kommentar von MrsUnbekannt am 16. Februar 2009 20:45

Ich muss dazu sagen. Meine Großeltern haben in dem Zweifamilienhaus wo mein Vater Besitzer ist lebenslanges Mietrecht. Es wurde mehrmals über den Anwalt informiert das das benannte Nebengebäude geräumt werden soll was aber aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, dass wurde auch durch ihren Anwalt überbracht. Es liegt kein Gerichtlicher Räumungsbefehl vor. Mein Vater wohnt nicht mehr in dem Haus.

Kommentar von anjanni am 16. Februar 2009 20:48

okay - das ist eine wichtige Info

ohne Räumungsbeschluß geht das jedoch schon mal gar nicht - und selbst mit nicht so ohne weiteres

Kommentar von MrsUnbekannt am 16. Februar 2009 20:50

Ich finde es geht auch nicht dass sie einfach die Sachen unter Verschluss halten. Aber über den Anwalt der Schriftverkehr dauert immer so lange. Mit dem Kaninchen das werde ich natürlich so schnell wie möglich klären, dass geht ja nicht. Aber kann man auch wegen den Sachen die Sich im Nebengebäude befinden, wo wir nicht rankommen an die Polizei wenden?

Kommentar von spurkel am 16. Februar 2009 21:08

Bevor das unten noch übersehen wird poste ich es lieber als Kommentar.

Da ich im Moment an was ähnlichem arbeite habe ich dieses herausgefunden:

Wohnt der Opa da, und ist nicht richterlich rausgeklagt, steht es euch bzw. dem Opa frei den Wohnraum wieder anzunehmen. Also darf er das Schloss aufbrechen (lassen), die Kosten für den Schlüsseldienst und Schloss etc. hat dann derjenige zu tragen, der den Schlüssel geklaut hat.

Zusatz: Selbst wenn kein richterlicher Räumungsbescheid vorliegt, sondern nur fristgerecht-los gekündigt wurde, der Mieter sich aber noch im -auch unbezahlten- Wohnraum aufhält, darf der Vermieter auf KEINEN FALL irgendetwas unternehmen, der MIETER, kann solange in der Wohnung bleiben, bis ein Räumungsbeschluss vorliegt.

In manchen Fällen ist das aber echt mal traurig, in unserem z.B. da bekommen "wir" leider einen Mieter nicht raus...


wulpix
beantwortet von wulpix am 16. Februar 2009 20:43
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Polizei


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Februar 2009 20:44
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Die Polizei anrufen, sofort.


baer1
beantwortet von baer1 am 16. Februar 2009 20:44
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Tür aufbrechen und Tier rausholen.

Kommentar von MrsUnbekannt am 16. Februar 2009 20:46

Geht nicht, ist Hausfriedensbruch (Einbruch). Da Pinkeln die uns gleich mit ans Bein.

Kommentar von spurkel am 16. Februar 2009 21:28

Mhhh, es wäre aber möglich, dass du in Nothilfe gehandelt hast, als du die Tiere vor dem Sterben gerettet hast ^^

Müsste man aber wirklich erfragen, ich würde es aber so auslegen, mal ganz ehrlich. Wenn mir etwas gehört, nehme ich es mir wieder, komme was wolle (Ausser wenns in der Asservatenkammer liegt... Diese Schweine ........)


darkgabber19
beantwortet von darkgabber19 am 16. Februar 2009 20:44
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polizei einschalten


anonym
beantwortet von anjanni am 16. Februar 2009 20:45
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Tierschutzverein und Polizei. Na klar.

"Überkreuz" bist Du mit den Herrschaften ja eh schon.

Einfach dem Großvater die Sachen entziehen (oder vorenthalten) geht auch nicht. Notfalls muß der Opa einen Anwalt einschalten.

Ist die Wohnung denn überhaupt gekündigt? Hat der Opa da ein Wohnrecht? - Egal. Einfach den Schlüssel abziehen ist nicht nur eine Sauerei. Und da wird der Herr Vater (oder seine Frau) wohl teuer zahlen dürfen.

Wenn Opa eigentlich ein Anrecht auf die Wohnung hat, könnt Ihr vielleicht auch das Schloß aufbrechen (lassen) und ein neues einbauen.

Kommentar von MrsUnbekannt am 16. Februar 2009 20:48

Meine Großeltern haben Lebenslanges Wohnrecht. Das geht ja alles schon über den Anwalt. Haben Samstag noch Schränke rausgeholt vom Opa, aber mehr haben sie auch gar nicht zugelassen dass wir tun. Ich wurde von meinem eigenen Vater bedroht und seine Frau musste ihn zurückhalten. Wie gesagt, der Schlüssel meines Opa steckte und sie haben ihn abgezogen. Sie versuchen jetzt alles mit Gewalt (ohne Anwalt) durchzudrücken.

Kommentar von anjanni am 16. Februar 2009 21:04

Dann hol die Polizei. Und der Anwalt vom Opa soll sehen, daß er einen Eilbeschluß (oder wie das heißen mag) vom Gericht bekommt.

Kommentar von MrsUnbekannt am 16. Februar 2009 21:09

Ich werde sehen was ich machen kann. DICKES DANKE AN ALLE DIE SO FLOTT GEANTWORTET HABEN!!!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 16. Februar 2009 20:45
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Ja, Polizei rufen sorry, habe mal wieder keine Daumen mehr


engelchen4
beantwortet von engelchen4 am 16. Februar 2009 20:56
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Auf jeden Fall polizei rufen!


anonym
beantwortet von spurkel am 16. Februar 2009 21:03
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Da ich im Moment an was ähnlichem arbeite habe ich dieses herausgefunden:

Wohnt der Opa da, und ist nicht richterlich rausgeklagt, steht es euch bzw. dem Opa frei den Wohnraum wieder anzunehmen. Also darf er das Schloss aufbrechen (lassen), die Kosten für den Schlüsseldienst und Schloss etc. hat dann derjenige zu tragen, der den Schlüssel geklaut hat.

Kommentar von MrsUnbekannt am 16. Februar 2009 21:08

Aber ist dann nicht wieder Aussage gegen Aussage, wenn es hart auf hart kommt und mein Vater wegen Einbruch klagt?

Kommentar von spurkel am 16. Februar 2009 21:12

Nein natürlich nicht. Dein Opa ist Mieter, oder hat sein Wohnrecht.

Folglich MUSS dein Vater den Wohnraum an deinen Opa rausgeben. Das Wohnrecht wurde doch sicherlich irgendwo notariell festgelegt, also ist dein Opa berechtigt dort zu wohnen.

Es geht sogar noch weiter, wenn dein Opa im Hinterhaus wohnt, und nur über Das Haupthaus in seine Bude kann, dann muss dein Vater ihn sogar dort durchlassen, weil der Zugang zur Wohnung nicht unmöglich gemacht werden darf.

Kommentar von spurkel am 16. Februar 2009 21:14

Mist, ich kanns nicht mehr editieren. Sollte dein Vater versuchen zu klagen, einfach die Urkunde über das Wohnrecht vorlegen etc..

Kommentar von MrsUnbekannt am 16. Februar 2009 21:15

Meine Großeltern haben im Wohnhaus (Paterre Wohnung) Wohnrecht. Nun meint mein Vater aber das sich das Wohnrecht auf diesen Wohnraum nur bezieht und das Nebengebäude zu räumen ist da es ihm nicht zustehen sollte. Aber es ist schonmal gut das die Taten die mein Vater begangen hat so nicht richtig sind und die Entziehung der Gegenstände im Nebengebäude und vor allem des Schlüsseln dafür gegen das Gesetz verstoßen und so nicht richtig sind.

Kommentar von spurkel am 16. Februar 2009 21:21

Wenn er nur im Parterre Wohnrecht hat, dann gilt das auch nur dafür.

Schau wirklich einmal in die Urkunde über das Mietrecht, da steht genau drin, welcher Raum deinem Vater zusteht. Wenn Parterre im Haupthaus steht, dann gilt es auch NUR dafür. Sorry, ich habe gedacht dein Opa wohnt im Nebenhaus. Wenn dein Opa aber eine Nutzungsgenehmigung für das Nebenhaus hat, kann er dieses natürlich auch nutzen, also muss der Vater den Schlüssel herausgeben.

Kommentar von MrsUnbekannt am 16. Februar 2009 21:27

Wie das mit den Nutzungsrechten ist kann ich leider nicht sagen. Aber die privaten Gegenstände müssen ja auf jeden Fall rausgegeben werden, oder?

Kommentar von spurkel am 16. Februar 2009 21:34

Rausgeben müssen sie sie, ansonsten ist es Diebstahl oder Unterschlagung, eher Unterschlagung, da die "Sachen" sich schon in Besitz deines Vaters befanden.


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