Tiefgaragen Stellplatz wegen Brandschutz nicht mehr erlaubt?

3 Antworten

Zur Frage, ob die Gitter zulässig sind, müsste man die genaue Beschaffenheit der Gitter kennen. Vorstellbar ist es. Das Abstellen von Fahhrädern ist nicht erlaubt, da es in §1 Abs.1GaragenVO Bayern so schön heisst:

" Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen."

Da die Verwaltung nur dafür zuständig ist, dass die Vorschriften eingehalten werden, muss sie das wohl sogar fordern.

Und warum wurde es nie die letzten 30-40 Jahren bemängelt? Warum hat die Feuerwehr bis vor ein paar Monaten behauptet das 2 Fahrräder pro Garage zulässig seien und jetzt plötzlich nicht mehr?
Es ist meiner Meinung nach eine Garage, da ist nichts gefährliches drinnen und das Fahrräder plötzlich anfangen zu brennen ist mir neu. Es will halt bestimmt jemand nur Geld verdienen, mehr nicht. In welchem Gesetz steht das man kein Fahrrad in seiner abschließbaren Garage abstellen darf?

@pejcino

Vielleicht hat sich so lange niemand darum gekümmert? Vielleicht haben sich die Vorschriften gerade geändert? Woher soll ich das wissen? Beschäftigt die Feuerwehr bei euch Rechtsanwälte für Rechtsauskünfte?

Die Vorschrift habe ich doch oben genannt und sogar zitiert.

Pkw-Abstellplätze in Tiefgaragen sind eben Kfz-Abstellplätze und keine sonstigen Aufbewahrungsorte nach Gutdünken jedes Einzelnen. Am Boden liegende umgestürzter Fahrräder die zu Hindernissen flüchtender Personen werden oder abgestellte Kisten, Kästen oder Kartons, die auch eine erhebliche Brandlast darstellen, sind grundsätzlich von einer Aufbewahrung in Kfz-Abstellplätzen nicht statthaft. Gleiches gilt für Möbel. Darüber hinaus ist bekannt, daß in Kellergeschossen oder in Dachböden die meisten Brände ausbrechen. Daher sind in diesen Bauteilen die Zugangstüren mind. T 30 auszuführen. Leider gibt es immer wieder Zeitgenossen, die diese wichtigen Sicherheitsanforderungen nicht beachten und sich darüber hinwegsetzen.

Ja, nach den immer wieder neuen und sich immer wieder ändernden  "Brandschutzverordnungen" können, d.h. müssen die Verwalter immer mehr "neues" veranlassen. Bei uns sogar in allen Wohnungen....könnte Dir jede Menge darüber schreiben. Das von Dir genannte mit Tiefgaragenplätzen, haben wir schon sehr "kostenintensiv" für jeden Eigentümer, hinter uns. Jetzt geht es in Wohnungen, Gängen, Abluftkanälen weiter...! Sogar alle Zugangstüren von den Tiefgaragen ins Haus müssen immer zugänglich,offen, sein...und das in der heutigen Zeit!


Ich sehe das aber nicht so. Die Garagen sind sehr solide gebaut, und jetzt sollen sie auf einmal nicht in Ordnung sein? Da muss was Faul sein. Warum soll ich nicht mein Fahrrad und Roller da abstellen dürfen.
Die Fläche habe ich bezahlt und stelle da drauf was ich möchte oder nicht?
Natürlich keine Einbauküche oder ähnliches.
Bedeutet nach laut der Verwaltung, wenn ich kein PKW habe bleibt die Garage leer. Das kann doch nicht sein!

@pejcino

So ist nunmal unsere auf Sicherheit und Kosten abgestimmte Rechtssprechung.... (Faul hin oder Faul her!)Die Garage muss nicht leer bleiben wenn jemand kein Auto hat, er kann sie ja vermieten..... Was hat denn Dein TG-Stellplatz, als Eigentum, gekostet?

Die Garagen waren auch Teuerer da abschließbar und getrennt. Keiner der Eigentümer ist mit der Verwaltung einverstanden.
Wenn das durchgesetzt wird ergibt sich automatisch eine Wertminderung.

@pejcino

"Keiner der Eigentümer ist mit der Verwaltung einverstanden"...warum wählen ihn die Eigentümer nicht ab? Was den Brandschutz anbelangt.....auch eine andere Verwaltung kann, darf und wird diesbezüglich nicht anders handeln.