Tickets bestellt und Post ist nicht angekommen - was tun?
Im Dezember habe ich mir Tickets für ein DTM-Rennen bestellt (CTS Evntim), wobei der Beitrag direkt vom Konto abgebucht wurde. Bis heute habe ich die Tickets nicht erhalten. Auf meiner Anfrage per E-Mail erhielt ich nur die Antwort, dass die Tickets im Januar per Post (ohne EINSCHREIBEN) verschickt wurde. Ich solle doch nochmals meine Post durchsehen oder die Familie fragen. Super, nun habe ich keine Tickets und das Geld 138 Euro ist auch weg. Für eine Rückbuchung bei der Bank ist es nun natürlich auch viel zu spät. Aber da muss man doch was machen können???
7 Antworten
Ja, du kannst was machen.
Die Anbieter müssen nachweisen, dass dir die Tickets zugestellt worden sind. Dann sind sie raus aus der Nummer. Das können sie mit einer einfachen Postsendung aber nicht, also hast du sie am Haken.
Da du nun auch nachweisen kannst, dass die das Geld haben, kannst du sie zur Rückzahlung wegen nicht erbrachter Leistungen zwingen.
Wenn die das von allein nicht kapieren - Anwalt. Die Kosten müssen die unter Umständen dann auch noch tragen.
wenn du sie im internet gekauft hast kannst du auf ihre seite gehn. oder schreib einen brief an den vorgesetzten. wenn das alles nicht hilft anwalt.
aber den brief mit einschreiben verschicken da eventim sonst sagen sie hätten nichts bekommen
Lies mal die Bestimmungen in den AGB des Ticketvertreibers.
Weil bei Veranstalter oft steht, dass sie keine Haftung bei Verlust übernehmen. Wenn man die Bedingungen akzeptiert, muss man die Konsequenzen tragen. Deshalb sage ich, dass man dort nachschauen soll, wie die Bestimmungen sind.
http://www.eventim.de/cgi-bin/tservice.dll?id=EVE786971240400780C&fun=thelpcontent&doc=feature/helpContact/details&hilfeid=61
Schau in dem Link, steht ja alles da, wie du vorgehen musst!!! Siehe "Häufige Fragen - Tickets sind nicht angekommen"
Ok. Die Tickets sind per Einschreiben versendet worden. Jede Sendung hat einen Versandcode, mit dem ermitteln werden kann wo sich der Brief befindet. Nun gibt es 2 Möglichkeiten: entweder der Brief ist von der Post als "zugestellt" vermerkt (hierfür gibt es je nach einschreibenart auch Unterschriften des Empfängers) oder die Post räumt ein, den Brief verloren zu haben. Bei letzterem haftet die Post .. allerdings bei Einschreiben mit maximal 20 Euro (ein Tropfen auf den heißen Stein) .. ersteres bedeutet: Schau noch mal durch deine Post oder frag die Familie.
ich würde bei der post eine nachforschung einleiten lassen, wenn die post den brief verschmissen hat, müssen die auch für den schaden aufkommen.
Was haben die AGB damit zu tun? Es handelt sich hier um einen Sachverhalt, der im BGB eindeutige Regelung findet.