Themensuche Bachelor-Thesis im Steuerrecht

2 Antworten

Bearbeite doch ein Praxis-Problem. Vermutlich ist der Wechsel zwischen den Gewinnermittlungsarten nicht so erschöpfend. Auch nicht, wenn man eine bestandskräftige Schätzung des Finanzamtes dazwischen hat. Welche Auswirkungen hat diese Schätzung dann auf die Bilanzen. Letzteres ist natürlich nur bei der Kapitalgesellschaft von Interesse. Gehört aber mit in den Wechsel der Gewinnermittlungsarten, weil ja auch die Schätzung eine solche Gewinnermittlungsart ist. Bei den Landwirten käme dann noch die Ermittlung nach Durchschnittssätzen dazu.

Ein anderes Thema und hoch spannend sind die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. In den letzten Jahren sind Schmiergelder im Ausland in diesen Kanon eingegangen. Früher waren sie voll abzugsfähig. Wie ist das aber mit Beraterverträgen im Ausland heute?

Auch aus dem Bereich: Bewirtung. Vielleicht kennst Du die KollegInnen, die bei Annehmlichkeiten diese als Bewirtung buchen. Hier kann man mit Hilfe der Lohnsteuerrichtlinien schöne Abgrenzungen klar machen. Und auch eine Bewirtung deutlicher definieren, als das so allgemein der Fall ist.

Dann wäre ein richtig schönes Thema der Steuerbelastungsvergleich der Rechtsformen. Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften und dann die Personengesellschaften. Insbesondere die mit Kapitalgesellschaften gebildeten Personengesellschaften sind da richtig spannend. Auch in der Bilanzierung. Eine GmbH & Co KG würde ich eben nicht als eine GmbH ASG sehen (ASG meint atypisch stille Gesellschaft).

Dabei entstehen auch unterschiedlichste Gründungskosten und auch andere Aufwendungen in der Verwaltung. Also wann ist was lohnend? Bei welcher Größe sollte man aus steuerlichen Gründen an welche Form denken?

Ein Thema der Zeit, dass ist der Generationenwechsel. Wie sollte ein Unternehmen sich vorbereiten usw. Dabei sind aber die steuerlichen Themen eher nachrangig. Da würde man eher in den Bereich der Bewertung kommen.

Schönes neues Thema wäre die Rechtsprechung zum Erbschaftssteuer. Gerade für den sogenannten Mittelstand ein scheinbares Problem. (Scheinbar, weil ich einfach darüber nur den Kopf schüttel, aber das ist privat und nicht fachlich)

Vielleicht hilft Dir das ja bei der Suche.

Bei Deiner Vorbildung sollte das alles kein Problem sein. Der Besteuerungsvergleich wäre natürlich über dem im Beruf üblichen Wissensbereich, aber mit dem Hintergrund aus den Modulen müsste da doch einiges kommen können. Neu ist das natürlich nicht, aber dieses Thema wird in der Praxis ja kaum angefasst.

Ein Thema könnte auch die Haftung des Steuerberaters sein. Da kann man wirklich Neues entdecken, was aus der Praxis noch gar nicht bei den Gerichten so gelandet ist. Steuerberater rät zur UG, der Gesellschafter-Geschäftsführer ist allerdings von seinem Wissensstand zur Leitung einer Kapitalgesellschaft überhaupt nicht Qualifiziert.

Wenn die UG platzt, wie haftet der Berater?

Viel Erfolg bei der Suche, vielleicht helfen Dir die von mir genannten Themen etwas.

Hallo,

schau Dir doch mal meine Frage an - vielleicht wäre die für dich interessant.

VG + Viel Erfolg

MM