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Thema: Trennung-Scheidung

gefragt von mellnick am 02.11.2007 um 18:04 Uhr

Muß der Hauskredit nach der Scheidung noch von beiden getilgt werden oder ist es die Plicht von dem der drin wohnen bleibt???

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Recht x 34.990 haus x 3.402 Scheidung x 1.267 Darlehen x 231

LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 2. November 2007 18:17
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Etwas provokativ: Verträge sind einzuhalten. Davor schützt auch eine Scheidung nicht, es sei denn, der Gläubiger stimmt dem Entfall eines Zahlungsverpflichtetem zu. Der Dussel.

Kommentar von mellnick am 2. November 2007 18:44

also müssen wir hoffen,das Sie also seine noch frau immer schön zahlt und wenn nicht haben wir pech und müssen die kreditraten trotz der scheidung tragen???aber bei mir wurde es damal vom richter festgelegt das mein ex mann mich austragen lassen muß?!?

Kommentar von mellnick am 2. November 2007 18:45

also müssen wir hoffen,das Sie also seine noch frau immer schön zahlt und wenn nicht haben wir pech und müssen die kreditraten trotz der scheidung tragen???aber bei mir wurde es damal vom richter festgelegt das mein ex mann mich austragen lassen muß?!?

Kommentar von mellnick am 2. November 2007 18:49

dann kommt es ja richtig dick,denn unterhalt ist ja klar zahlt er ja auch für die zwei kids dann den hälftigen kredit und wenn Si nicht kann trägt er ja alles??wenn es ersichtlich ist und sie das haus nicht wirklich unterhalten kann auf dauer was ist dann???

Kommentar von coolsnapper am 2. November 2007 18:55

Dann muss er das Haus verkaufen. Besser als wenn die bank es hinterher verschleudert. man lebt dann auch ruhiger ohne die volle Belastung

Kommentar von coolsnapper am 2. November 2007 18:56

Dann muss er das Haus verkaufen. Besser als wenn die bank es hinterher verschleudert. man lebt dann auch ruhiger ohne die volle Belastung


ladiana
beantwortet von ladiana am 2. November 2007 18:25
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Wenn beide Ehepartner denn Darlehenvertrag unterschrieben haben sind beide haftbar bis das Dahrlehnen zurück bezahlt ist.Egal ob mann in das gemeinsame Haus wohnt oder nicht.Man hatt es ja unterschrieben.

Kommentar von mellnick am 2. November 2007 18:38

selbst wenn die scheidung amtlich ist??? man läßt sich doch dann aus dem grundbuch austragen,nach der folzogenen scheidung.bei meinem freund ist das jetzt noch ganz frisch,mit der trennung.ich bin seid 2004 geschieden und ich wurde aus dem kreditvertrag rausgeschrieben,weil ich es verlangt habe,denn es kann ja nicht sein das ich vieleicht angeschrieben werde das mein ex.mann nicht mehr zahlt und ich selbst nach der scheidung ihm sein haus bezahle???

Kommentar von coolsnapper am 2. November 2007 18:57

Ausragen geht nur, wenn der Kreditgeber dem zustimmt. Drum prüfe wenn du dich ewig bindest...

Kommentar von coolsnapper am 2. November 2007 18:59

Außerdem kann die Ehefrau für Ihren Hausanteil ja Miete von ihm verlagen, was auch schon mal geschied...


anonym
beantwortet von barbaralla am 2. November 2007 18:08
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kommt darauf an, wie man das regelt. wenn die trennung offiziell ist und einer auszieht, muss dieser den vertrag nicht mehr tilgen, sollte dies aber schriftlich festsetzen. sollte der andere partner nämlich zahlungsunfähig sein, wird der ehegatte bis zu scheidung nämlich noch mit haftbar gemacht. des weiteren sollte derjenige, der auszieht, auch gucken, dass der verbleibende partner ihn auszahlt bezüglich dem geld, dass er bis zu diesem zeitpunkt in das haus gesteckt hat. im zweifelsfall sind das aber alles dinge, die ein scheidungsanwalt besser übernehmen sollte...

Kommentar von mellnick am 2. November 2007 18:13

Wenn die noch Ehefrau aber nicht will das man aus dem Darlehnsvertrag gelöscht wird nach der Scheidung was dann (Sie hat die beiden Kinder aus der Ehe)

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 5. November 2007 12:55

Oje, was muss man hier alles lesen! "wenn die trennung offiziell ist und einer auszieht, muss dieser den vertrag nicht mehr tilgen" hat mit dem deutschen Recht aber auch gar nichts zu tun. Wenn beide Ehegatten einen Darlehensvertag unterschreiben, haften auch beide für dessen Erfüllung. Was interessiert denn den Gläubiger, ob die Schuldner noch zusammenleben oder sich getrennt haben?


anonym
beantwortet von Tanja78 am 1. August 2008 19:34
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Aus eigener Erfahrung: Der Hauskredit muß von dem jenigen getilgt werden, welcher im Kreditvertrag steht. Ergo: Stehen beide sind auch beide für die Tilgung verantwortlich. Fakt ist werden die Raten nicht getilgt, kommt das Haus unterm Hammer! Also wenn man es behalten möchte, sollte der Kredit weiter bezahlt werden. Im Falle einer Zwangsversteigerung wird der "Gewinn" bzw. "Verlusst" geteilt ob es einem gefällt oder nicht!


anonym
beantwortet von Devil7813 am 2. November 2007 21:07
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Ein heikles tehma das würde ich die Anwälte machen lassen! Bin selbst in scheidung es kommt darauf an wer hat den Kreditvertrag Unterschrieben ist sie nur Bürge oder steht sie fest drinne zahlst du das jetzt scho über Jahre selber ein hast du es bei manchen Gerichten freiwillig Akzeptiert und bei anderen spielt es keine rolle. deshalb das gehört zur Gütertrennung das gilt nicht nur bei der scheidung auch wenn mann zusammen wohnt eheähnliche gemeinschaft hat.bei solchen summen immer zum Anwalt und es da regeln laßen sonnst bist du im a.... gekniffen glaub mir zwei Autos und haus weg sie hat mich verlassen ich sie noch geliebt wollte sie nicht schaden(aber sie mich)das hab ich jetzt davon

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. November 2007 21:12

mit Satzzeichen wäre Deine Antwort lesbarer.


anonym
beantwortet von Teleminchen am 2. November 2007 18:52
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Wenn bei Abschluss der Hypothek ersichtlich war dass - meist ist es die Frau - einer der Unterzeichner kein eigenes Einkommen hat, kann es sein, dass dieser nicht zahlen muss. Wie die neueste Rechtsprechung allerdings aussieht, kann ich nicht sagen. Ich würde auf jeden Fall so schnell wie möglich eine Einigung herbeiführen.

Kommentar von mellnick am 2. November 2007 18:58

einkommen haben beide also mein freund und sie aber natürlich geringer als er,also sie könnte doch mit ihrem geringen einkommen bei 20h die woche das alles nicht halten??? wenn man zweimal unterhalt plus kindergeld und ihr eikommen rechnet kommt sie knapp auf 1500euro im monat ihm bleiben nach abzug aller kosten noch knapp 260 euro zum leben.im moment zahlt er alle kosten kommplett gesamter kredit plus alle NK am und im haus,sie lebt jetzt also umsonst.was ist wenn wir sagen wir wollen ins haus???

Kommentar von 844eb5e7de56d1d46710137ee73ae26csmallladiana am 2. November 2007 19:33

Ob ihr in das Haus wohnen könnt weiss ich nicht.Aber wenn sie nicht bezahlt ist er auch haftbar genau so gut wie sie.Dein Freund sollte zum Anwalt gehen,denn wenn er alles bezahlt ist das auch unterhalt.Er hatt auch ein Selbst behalt von mindestens 820Euro.


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