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thema mietrecht

gefragt von sarahmariellasarahmariella am 29.07.2009 um 13:20 Uhr

hallo, mein vater hat seine derzeitige wohnung zum 15.8.09 gekündigt. sucht derzeit einen geeigneten nachmieter.. der vermieter droht ihm nun mit dem anwalt und rechtlichen schritten wenn er vor oktober 2009 ausziehen sollte. seine derzeitige wohnung weisst erhebliche mängel durch einen wasserschaden auf wie z.b. ablösen der tapete,schimmelbefall der decke und erhöhte feuchigkeit der wand und der decke. (wasserflecken) wieviele nachmieter muss mein vater bringen bzw wieviele kann der vermieter ablehen? kann mir jemand weiterhelfen?

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mietsache x 17

Gruiten
beantwortet von Gruiten am 29. Juli 2009 13:28
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nachmieter müssen nicht angenommen werden. Dein vater muss sich an die Kündigungsfrist halten, kann aber auf Mängelbeseitung bestehen und ein Mietminderung machen solange bis der Der Mangel beholben wurde. Wichtig hier ist eine schriftliche Fristsetzung und am Besten auch Beweissfotos.

Miete zahlen bis Ende der Kündigungsfrist (3MOnate) wird er aber müssen - aber eben wegen Schimmel gemindert.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 29. Juli 2009 13:23
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das wird schwierig, die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate !

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 29. Juli 2009 13:28

auch wenn die wohnung erhebliche mängel wie schimmel aufweisen sollte?

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 29. Juli 2009 13:29

Ja auch dann.

Dieses Thema hatte ich auch schon.

Lebte mit meinem Baby in so einer Scheiß Bude.

Trotzdem musste ich die 3 Mon. einhalten


Malkia
beantwortet von Malkia am 29. Juli 2009 13:23
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Der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren.
Außerdem kann man nur zum Monatsende kündigen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 29. Juli 2009 14:26

Wenn in der Wohnung Schimmel auftritt, dann ist sie mangelhaft. Erst einmal musst du den Vermieter davon schriftlich in Kenntnis setzen, das ist deine Pflicht (Obhutspflicht), unterlässt du dies, kannst du dich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen. Fordere den Vermieter auf, diesen Mangel zu beseitigen. Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfall bis zu 100% (LG Berlin MM 88, 148). Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen (LG Kassel WM 88, 109). Als Druckmittel, damit der Vermieter die Mängel beseitigt, kann er auch die Miete zurückbehalten (AG München WM 87, 216).


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 29. Juli 2009 13:23
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Da ich dieses Leiden selbst erst hatte kann ich dir das sagen:

Der Vermieter kann wenn er will alle ablehnen..muss keinen von den Nachmietern nehmen.

Das mit den 3 nachmietern ist völliger Quatsch.

Meine Vermieterin hat alle Nachmieter abgelehnt konnte nichts dagegen machen außer 1 mal Leermiete zahlen :-(


MoxFoulder
beantwortet von MoxFoulder am 29. Juli 2009 13:23
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klingt sehr schwierig da hier vom feuchtigkeitsbefall die rede ist ... was bringt ein nachmieter der nicht einziehen kann weils zu feucht ist ?????

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 29. Juli 2009 13:27

ja ich denke dass macht die sache noch schwieriger. es ist echt übel. mein vater hat die stellen selbst schon mehrfach ausgebessert. aber was bringt das wenn in der oberen wohnung irgendetwas undicht ist. denn jedes mal wenn oben jemand duscht läuft bei meinem vater in der wohnung dass wasser...


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 29. Juli 2009 13:23
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Ab zum Mieterschutzbund. Da wird euch geholfen, glücklicherweise kann niemand einen anderen zwingen, irgendwo wohnen zu bleiben. Meine Vermieter meinten auch das würde gehen und verpflichteten mich auf vier Jahre Mietzeit. Es ist ungültig, denn wie gesagt, ich darf mir glücklicherweise selbst aussuchen, wo ich wohne


lilith666
beantwortet von lilith666 am 29. Juli 2009 13:22
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der vermieter kann sich aussuchen wen und ob er einen nachmieter von deinen vater nimmt und ausziehen kann er ja solange er die miete weiterzahlt und mit dem schimmel usw das hätte ich vorher mit kamera aufgenommen

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 29. Juli 2009 13:23

ja wir haben bilder gemacht. als beweis..kann dass gegen den vemieter verwendet werden?

Kommentar von C5556c6d786be149a4ecfcf858f1d5aasmalllilith666 am 29. Juli 2009 13:26

normalerweise schon würde mir für den fall ein anwalt suchen oder zum mieterschutzbund gehen


anonym
beantwortet von beastly78 am 29. Juli 2009 13:21
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Lass Dich am besten bei der Verbraucherzentrale oder einem Mieterverein beraten.

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 29. Juli 2009 13:24

dass stand für meinen vater auch schon zur frage ob er sich dort schlau machen sollte..aber danke dir schon mal

Kommentar von beastly78 am 29. Juli 2009 13:25

Ich kenn mich da aus, wegen meinem früheren Job, also lieber gleich beraten lassen und auf Nummer sicher gehen.


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