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Veranstalter hätten in Fällen wie in Bangkok das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, sagte der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden. Urlauber erhielten dann ihr Geld zurück - allerdings nur für die noch ausstehenden Leistungen. Wer also nach seinem Ferienaufenthalt in Thailand auf der Rückreise auf dem Flughafen gestrandet ist, bekommt nur den Rückflug erstattet, sofern dieser nicht mehr vom Veranstalter durchgeführt werden kann. Dann bleiben Urlauber aber auf den Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Wartezeit und den neu organisierten Rückflug sitzen.










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