TfP-Vertrag?

6 Antworten

Ein TFP Model-Vertrag, regelt in erster Linie die Veröffentlichungsrechte der Fotos für Bücher, Galerien Modelkartei, Facebook, etc. 

Die Bildrechte (nicht die Veröffentlichungsrechte) liegen immer beim Fotografen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. 

(Du kannst aber auch ohne Gewerbeschein ein Honorar verlangen, wenn es ein gewisses Einkommen nicht übersteigt. Nach der Höhe musst du dich erkundigen.)

in der Beilage ein Vertrags-Muster,... das kannst du individuell verändern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Art, Portrait und Akt-Fotograf
 - (Fotografie, Model, Fotoshooting)
najadann  28.06.2016, 18:38

Ich empfehle dir bei Portrait, Akt und alles mit Personen, immer eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. 

Man verliert nach einer Weile schnell den Kontakt zum Model. Wenn du dann später mal ein Foto publizieren möchtest, wird es schwierig die betroffene Person zu finden.

Hast du ein Vertrag, kannst du schnell nachschauen welche Bilder sie dir zur Veröffentlichung freigegeben hat.

0

du/ihr braucht keinen "Vertrag" sondern nur jeweils eine Freigabe-Erklärung des jeweils Anderen. Viele glauben, dass da ein "vertrag" her muss, der dann in zweifacher Ausfertigung von beiden Unterschireben wird, aber das ist Quatsch. Es ist zwar auch nicht verkehrt, wenn da eben beide Freigaben in einem Dokument zusammengefasst sind, aber ist ist nicht unbedingt nötig.

Wenn also ihr beide, du und dein/e Model/s die Bilder verwenden wollt, dann genügt entweder eine jeweils gegenseitige Freigabe (Model erlaubt Fotograf die Nutzung und Fotograf erlaubt Model die Nutzung) oder aber ihr macht das in einem Dokument und nennt das ganze dann "Vertrag". Wenn nur einer von euch das Bild nutzen will, ganz egal ob ob einer der beiden Parteien dafür bezahlt wurde, dann sollte hier eine einseite Freigabe erfolgen, also eben z.B. Model erlaubt Fotograf die Nutzung oder Fotograf erlaubt Model die Nutzung. Dabei braucht das Model immer (!) die explizite Freigabe des Fotografen, auch wenn dieser dafür bezahlt wurde, lt. Gesetz könnte man anders rum, also beim Model, davon ausgehen, dass wenn dieses eine "Entlohnung" erhält (das muss nicht unbedingt Geld sein) hier auch die Einwilligung anzunehmen ist (KunstUrhG. §22) trotzdem ist man auch hier auf der Sicheren Seite, wenn man sich eine entsprechende Freigabe holt

sinari  28.06.2016, 17:04

Erklär doch bitte nicht das,was der Urheber eigentlich wissen mü0te.

0

Du wurdest "angesprochen",eine fremde Person zu fotografieren.Warum?Weiß diese "fremde Person" etwas davon?Handelt es sich um einen Auftrag?Falls ja,werden Bildrechte ausgehandelt.Ich sehe nur Eines:Du willst entlohnt werden.Viel Glück bei den Modalitäten-------

invictasia 
Fragesteller
 29.06.2016, 08:17

Oh man, ich möchte nicht entlohnt werden, warum auch? Ich mach das aus Spaß und nicht weil ich aufs Geld aus bin. Ich wollte lediglich wissen wie sich das verhält und ob ich etwas beachten muss. Und offensichtlich hat die bekannte einer bekannten das mitbekommen, sonst hätte sie ja nicht gefragt, oder?

1
sinari  29.06.2016, 08:34
@invictasia

Falls du das Bild einer Person rein privat verwendest(du oder Andere),ist nichts dagegen einzuwenden.Nur bei einer Veröffenlichtung können immense,juristische Probleme auf dich zukommen.Ich glaube,daß gilt auch für die Weitergabe von Bildmaterial.Fazit:Ein Übereinkommen mit allen Beteiligten treffen,oder es lassen.

0

Ich würde dir auch empfehlen, einen Standard-tfp-Vertrag abzuschließen. Dann sind beide Parteien auf der sicheren Seite und es gibt anschließend keinen Ärger.