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Teure Gemälde und Kunstgegenstände durch Hausratversicherung versichern?

gefragt von sisteract am 07.04.2009 um 11:36 Uhr

Wie kann ich eigentlich Gemälde oder Kunstgegenstände versichern, dass sie im Falle eines Diebstahls auch teilweise ersetzt werden? Können diese teuren Anschaffungen in die Hausratversicherung aufgenommen werden oder gibt es dafür spezielle Versicherungsangebote?


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domchef
beantwortet von domchef am 7. April 2009 11:38
5x
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die können über die hausrat versichert werden, allerdings mit prämienzuschlag und weiteren auflagen, z.b. spezielle sicherungen


Mismid
beantwortet von Mismid am 7. April 2009 11:44
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ja da geht als Zusatzoption in der Hausratversicherung. Ab einem betimmten Wert werden aber Sicherungsmaßnahmen, wie Alarmanlagen, Tresor usw. gefordert


Kabark
beantwortet von Kabark am 7. April 2009 11:38
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Du kannst Wertgegenstände explizit in Deine Hausrat mit aufnehmen oder auch bei einem Versicherer Deiner Wahl selbstständig versichern.


physicus
beantwortet von physicus am 7. April 2009 11:50
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Auf jeden Fall erst mit dem Hausratversicherer sprechen.Da sind die Konditionen, insbesondere zu Sicherungsmaßnahmen, verhandelbar.


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 7. April 2009 11:40
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Kunstversicherung oder Wertsachenversicherung ist wohl das was du suchst.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 7. April 2009 11:40

Das sagte er bereits.^^

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 7. April 2009 11:46

Wer sagte was? Er hat doch nach speziellen Versicherungsangeboten gefragt.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 7. April 2009 14:05
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Zum Teil können diese Dinge über die Hausrat versichert werden.

Allerdings gibt es für Kunstwerke von hohem Wert extra Versicherungen, die aber nur wenige Versicherer anbieten.


irgendeiner
beantwortet von irgendeiner am 7. April 2009 15:24
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Dazu ist grundsätzlich die Hausratversicherung da. Allerdings zahlt die nur für enumerativ aufgeführte Gefahren, also für Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, austretendes Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. In manchen Verträgen sind weitere Schadenarten genannt (wie z.B. überschwemmung oder Rückstau - das kannst Du in Deiner Versicherungspolice nachlesen oder Dir bei der Versicherungsgesellschaft erklären lassen).
Die Versicherung ersetzt bei Gebrauchsgegenständen den Schaden - also in der Regel den Neuwert (außer bei sehr alten Policen: da wird z.T. nur der Zeitwert bezahlt). Da Kunstgegenstände meist keine Gebrauchsgegenstände sind, gilt hier die "Wertsachenklausel": Wertsachen sind immer nur in bestimmter Höhe versichert, müssen besonders gesichert und im Versicherungsschein oder seinen Anlagen explizit benannt sein. Einige wenige Versicherungsgesellschaften sind hier großzügig und erlauben Ausnahmen für Sammlungen - auch in privaten Haushalten.
Zu empfehlen ist zunächst ein Gespräch mit der eigenen Hausratversicherungsgesellschaft. Die sollen sich mal bitte ganz klar und verbindlich äußern.
Danach kannst Du mir deren Angebot zusenden, und dann können wir klären, ob das Angebot wirklich gut ist oder nicht.
Viel Glück!


malli
beantwortet von malli am 8. April 2009 09:03
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die kannst du in der regel aufnehmen lassen! ab einen bestimmten wert vordert die versicherung aber mit sicherheit diebstahlsicherung!


anonym
beantwortet von holgersc am 18. April 2009 11:14
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Grundsätzlich sind die Versicherungssummen für Wertsachen in der Hauratversicherung begrenzt.

Es wäre also zu klären welche Entschädigungsgrenze in Deinem Hausratvertrag existiert. Weiterhin wäre zu klären was Dein Hausratversicherer als Kunst bzw. Wertsachen im Sinne der Bedingungen definiert. Bei höheren Kunstwerten empfiehlt sich der Abschluss spezieller Hausratversicherungen die auf die Mitversicherung von Kunst ausgerichtet sind, z.B. Hiscox oder Axa Kunst.


anonym
beantwortet von vergleichmacht am 11. Juni 2009 08:31
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http://www.vergleichmachtreich.com/ kann man sofort Beiträge und dann die Leistungen vergleichen.


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