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Teure Armbanduhr in der Hausratversicherung?

gefragt von Suedwind am 01.02.2008 um 17:58 Uhr

Ich habe eine teure Armbanduhr (ein wertvolles Erbstück) in der Hausratversicherung mit beinhaltet. Wenn ich sie nun außer Haus trage und sie wird gestohlen ist sie dann auch versichert oder bezieht sich der Schutz nur auf einen eventuellen Wohnungseinbruch?


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mitra54
beantwortet von mitra54 am 1. Februar 2008 17:58
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Ja. Trotzdem noch mal erkundigen. Man wundert sich, was Versicherungen heute alles ausschließen.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 1. Februar 2008 18:01

Dann empfehle ich: Ab zum freien Versicherungsmakler... frag vorher Freunde nach nem Guten... Viel Erfolg !


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 1. Februar 2008 17:58
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Aber Hallo ! Habe 6 und die sind drin ! Oh Gott bewahre ! Wenn ich an solch ein Graus denke ... Ouuuuhhh


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 1. Februar 2008 18:04
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Der Hausrat ist zu Hause versichert. Wenn Du mit der Uhr unterwegs bist und die wird Dir gestohlen oder Du verlierst sie, dann ist dafür nicht die Hausratversicherung zuständig! Die mußt Du extra versichern lassen!

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 1. Februar 2008 18:19

Die Hausratversicherung ist auch für Dinge wie Fahrrad (Diebstahl vom eigenen Grundstück), Sportgeräte und Reisegepäck bei Reisen bis 3 Monate und einem Wert bis 10000 € zuständig. Allerdings lediglich im Falle Raub (also mit Gewalteinwirkung). Für Wertpapiere, Bargeld und Schmuck gibt es geringere Grenzen.

Es soll aber wohl so sein, dass die Hälfte aller Versicherungsleistungen erst mal vor Gericht erstritten werden muss.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 2. Februar 2008 18:33

Ich hab mal von einer großen italienischen Versicherung gesagt bekommen: 50% reklamieren eh nicht, die brauch man auch nicht bearbeiten. Die anderen, die reklamieren, muß man halt bearbeiten. Das heißt aber nicht, daß dann bei denen gezahlt wird!!!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Februar 2008 18:17
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das was ich am Mann/Frau trage ist erstmal nicht Hausratversichert, denn diese Versicherung greift bei Einbruchdiebstahl, Feuer, Hochwasser..aber nicht für den Diebstahl an der Person...

Muss die Uhr extra ausgewiesen werden mit Foto und Gutachten sagt dir dies der zuständige Versicherungsfachmann und gibt dir auch den Tipp für eine evtl. gesonderte Aufbewahrung


anonym
beantwortet von isahia04 am 24. Februar 2008 17:34
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In der Hausratversicheurng gibt es die sogenannte AUßENVERSICHERUNG d.h., wenn es sich außerhalb des Versicherungsortes (Wohnung) um einen RAUB handelt (Gewalt, bzw. Gewaltandrohung)und man "ausgeraubt" wird, gibt es Entschädigungen auch für z.B. die Uhr. Ich muß hier natürlich beweisen, dass ich ausgeraubt wurde. Es versteht sich von selbst, dass jeder Raub von der Polizei aufgenommen werden sollte.Auch aus versicherungstechnischer Sicht. Die Uhr würde ich auch mal fotografieren (ratsam auch bei der Wohnungseinrichtung)um später einen Beweis beim VR zu haben. Fotos bei Freunden oder Verwandten aufbewahren. Falls auch mal der Hausrat z.B. abbrennt - sind die Beweise (Fotos)der Einrichtung+Gegenstände sicher!! Für Wertsachen die Entschädigungsgrenzen beachten.Vorteil bei der Hausrat:Es wird der Neuwert ersetzt!!


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