Meine Eltern haben bei einem Notar ein Testament gemacht. Nun soll es in einem Punkt geändert werden. Können sie es handschriftlich machen unter zuziehung von Zeugen, oder müssen sie wieder zum Notar?
Antworten (3)
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7Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Grundsätzlich können Ergänzungen zu einem bestehenden Testament gemacht werden, soweit diese die Voraussetzungen eines Testaments erfüllen. D.h. eigenhändig handschriftlich, Ort, Datum, Name; bei Eheleuten auch gemeinsam: einer schreibt, beide unterschreiben. Zeugen braucht man nicht.
Gleichwohl möchte ich davon abraten. Die Gefahr ist groß, daß das zugrundeliegende Testament dadurch ungültig wird; kleine Ungenauigkeiten reichen. Außerdem sind manche Regelungen, die man sich so vorstellt, erbrechtlich nicht möglich oder werden so formuliert, daß in der Interpretation etwas völlig anderes herauskommt.
Es ist also besser, zum Notar zu gehen.
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4Antwort von
dock69dock69
Ja, man kann jederzeit sein Testament neu formulieren. Wenn es ein neueres Datum trägt und von der Form her rechtsgültig ist, ersetzt es das vorherige. Aber: Das funktioniert nur, wenn im Erbfall das letzte Testament auftaucht. Um das sicherzustellen, hinterlegt man es beim Notar. Dass ihr euch vom Notar habt beraten lassen, spielt hier keine Rolle.
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2Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Ein Testament beim Notar gemacht, okay. Aber dann mit nach Hause genommen kommt wohl seltener vor. Solche Dinge werden in der Regel auch beim Notar hinterlegt.
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Man bekommt immer eine Abschrift, die man zu Hause aufbewahren kann. Das Original liegt beim Notar