Testament - Reinwert

2 Antworten

Hände weg von diesem Notar. Wenn er nicht einmal eine richtige Beratung macht und Ihnen nur ein Muster zuschickt um dieses zu ergänzen, dann will er nur abkassieren. Den Reinwert hat der Notar bei einem Eltern nicht wissen wollen. Ausserdem richtetet sich das Honorar nicht nach dem Vermögenswert, sondern es erhebt eine Pauschale. Sonst müsste bei hohen Vermögen für ein Aufsetzen eines Testament horrente Summen gezahlt werden, was wohl nicht gerechtfertigt ist.

Die Antwort von "Hammerhart" stimmt nicht ganz; Notargebühren richten sich sehr wohl nach Wertvorschriften. Die Vereinbarung von Pauschalen oder Gebührenvereinbarungen mit Mandanten sind nichtig, da verboten. Dies ergibt sich aus § 1 GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz). Dem GNotGK ist eine Tabelle beigefügt, aus der sich die gestaffelten Gühren entnehmen lassen können. Hinsichtlich der Berechnung des Reinwerts: Schulden können abgezogen werden, aber lediglich bis max. zur Hälfte. Wenn Ihr dem Notar das Vermögen der Ehefrau, die Verbindlichkeiten der Ehefrau, das Vermögen des Ehemannes und die Verbindlichkeiten der Ehefrau benennen könnt, dann kann euch der Notar vermutlich eine verbindliche Kostenauskunft erteilen.