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TeschInkasso & T-Mobile sehr kuriose Mahnverfahren

gefragt von elora2202 am 08.05.2009 um 16:37 Uhr

Mein Freund hat aus dem Jahr 2000 eine Handyrechnung bei T-Mobile nicht bezahlt. Kurz darauf , meldete sich das TeschInkasso Unternehmen bei ihm, nun gut er konnte damals nix bezahln. 2 Mal haben sie ihn noch angeschrieben und dann haben sie es an einen Rechtsanwalt abgegeben, der wiederum meinen Freund angeschrieben und einen Teilzahlungsvergleich angeboten. Mein Freund hat dann ein paar mal gezahlt und dann ging es wohl nicht mehr. Naja auf jeden Fall wollte der Rechtsanwalt dann Zwangsvollstrecken obwohl laut meinem Freund nie eine Eidesstattliche Erklärung unterschrieben o angekommen ist komisch? Auch in der Schufa steht absolut nix, also wenn die einen Titel haben müßte dass ja dann in der Schufa stehn o? Na auf jeden Fall ist das letzte Schreiben vom Anwalt aus dem Jahr 2002, wo er mit Zwangsvollstreckung droht. Seitdem hat sich keiner mehr gemeldet bis zum August 2005. Da kam ein Schreiben aber nicht vom Rechtsanwalt sondern aufeinmal wieder vom TeschInkasso das er doch endlich mal zahlen sollte oder sie wolln Zwangsvollstrecken. Ok Ende 2005 noch ein Brief da hieß es: Sie hätten den Titel und bieten ne Ratenzahlung an, im letzten Absatz stand dann: Sofern eine Rückantwort innerhalb der nächsten 10 Tage niicht erfolgt sieht sich die Auftraggeberin gezwungen die Vollstreckung aufzunehmen. Ja was nun der Anwalt wollte doch schon Zwangsvollstrecken Hä?? So da mir das

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Recht x 35.295 Mahnung x 308 Inkasso x 275

Gruiten
beantwortet von Gruiten am 8. Mai 2009 16:54
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eine verjährung findet nur statt wenn in diesem Zeitraum weder angemahnt noch von deinen Freund reagiert wurde. wenn er aber teilzahlungen geleistet hat, hat er die Forderungen angerkannt. Ein Vollstreckungsbescheid ist schon die letzte Instanz - vorher muss es einen Mahnbescheid gegeben haben. wenn auf beide keine Widerspruch erfolgt wird dieser nach 14 Tagen rechtswirksam und dein Kumpel muss zahlen. die Verjährung gilt hier nicht mehr.

Der Gerichtsvollzieher wird sich über kurz oder lang blicken lassen.

Kommentar von Simple_avatar7smallhenk0 am 8. Mai 2009 17:00

Es hängt davon ab, WEM er die Teilzahlungen geleistet hat, und ob sie zweckgebunden waren. Hätte er also z.B. die teilzahlungen unter Vorbehalt und nur zur Verrechnung mit der HF direkt an T-Mobile und nicht an das IB geleistet, hat er keine Forderung des IB anerkannt.

Kommentar von elora2202 am 8. Mai 2009 17:03

er hats an den Rechtsanwalt bezahlt und der hats zu T-Mobile weitergeleitet nehm ich an

Kommentar von Simple_avatar7smallhenk0 am 8. Mai 2009 17:08

In dem Fall hat er tatsächlich die Forderung des Inkassobüros stillschweigend anerkannt. Dumm gelaufen, Dein Freund wird nicht drumherumkommen, die ganze Rechnung zu zahlen!

Kommentar von elora2202 am 8. Mai 2009 17:20

na is au ni schlimm das Bezahlen aber muß ich jetz mit denen vom Inkasso einigen oder soll wir warten bis was vom Gericht kommt


henk0
beantwortet von henk0 am 8. Mai 2009 16:44
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Im Umgang mit Inkasso-Unternehmen gibt es nur eine Grundregel:

Alles ignorieren und auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten. Nur der hat eine Rechtswirkung.

Noch besser allerdings wäre es, einfach seine Rechnungen zu bezahlen!


anonym
beantwortet von elora2202 am 8. Mai 2009 16:39
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So da mir das ziemlich Spanisch vorkam haben wir erst mal nix zurückgeschrieben. Bin sowieso der Meinung das es verjährt ist nach §8 Telekommunikationskundenschutzverordnung & BGB §195. So im Dezember wollten se dann Zwangsvollstrecken und Kontopfändung machen. Hätten Sie ja tun könn,er hatte ja Arbeit. Und was mich auch sehr wundert es war nicht einmal ein Gerichtsvollzieher da? Naja seitdem schicken sie Jahr für Jahr Ihren Standardbrief mittlerweile steht noch nicht mal mehr die Höhe der Forderung dabei! Ok hab dann dieses Jahr denen einen Brief geschrieben dass das ganze verjährt sei, und prompt krieg ich en Brief mit der Kopie des Vollstreckungsbescheides meines Freundes den er nie erhalten oder unterschrieben hat. Nu versteh ich gar nichts mehr, kann ich von denen Verlangen mir das zu Beweisen das er das Unterschrieben hat, ich meine mal das wenn er einen Teilzahlungsvergleich unterschreibt das ja keine Eidesstattliche ist? Die Schreiben vom Gericht kommen ja meist im gelben Brief wofür man unterschreiben muss, dass man es erhalten hat.

Ist das nicht eine Kuriose Handlung von denen?

(Sorry die Frage hat ni ganz oben Hingepasst)


anonym
beantwortet von elora2202 am 8. Mai 2009 16:49
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nee ist nicht meine Story is die von meinem Freund der hatte auf son Mist an der Backe, und schreibe mit den Gläubigern immer rum,weil mein Freund das peinlich is. Naja das sind de letzten die noch offen sind und denen ich nich übern Weg traue weil is schon alles komisch. Wie gesagt haben angeblich en Titel steht aber nix in der Schufa von denen.

Kommentar von Simple_avatar7smallhenk0 am 8. Mai 2009 17:02

In der Schufa muss auch nichts stehen. Das ist eine private Kartei, in die man nicht automatisch eingetragen wird, sobald man Schulden macht.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 8. Mai 2009 16:48
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Wie wäre es, mit Schulden endlich bezahlen? Dann müsst ihr euch überhaupt keine Gedanken über alles machen. Die Forderung scheint ja rechtens zu sein.

Kommentar von elora2202 am 8. Mai 2009 16:53

ja klar schon aber bur wenn ich genau weiß das recht haben

Kommentar von Simple_avatar7smallhenk0 am 8. Mai 2009 16:58

Ich dachte, es ist klar, dass die Rechnungen damals nicht bezahlt wurden? Dann würde ich Dir auch dringend empfehlen, so schnell wie möglich zu bezahlen. Warten wird nur teurer für Dich.

Du solltest Dir eine Forderungsübersicht schicken lassen. Der Gläubiger muss Dir jederzeit eine Übersicht darüber geben können, wie die aktuellen Schulden zustandegekommen sind.


anonym
beantwortet von elora2202 am 8. Mai 2009 16:44
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ja ich weiß sag ich auch,aber mein Freund scheißt sich da in s Hemde, aber bin auch der Meinung dass das alles ni rechtens is


48Clemens
beantwortet von 48Clemens am 8. Mai 2009 16:44
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meine freund hat... wenn ich das schon lese, geht wohl eher um dich. die mahnungen unterbrechen einfach die verjährung, und wenn der gerichtsvollzieher vor der tür steht, merkst du das ja. aussitzen wird nicht billiger, weil die zinsen dazu kommen , also nochmals ratenzahlung anbieten, raten müssen nicht hoch sein, aber regelmäßig ezahlt werden, dann wird irgenwann mal schluß sein


joker655321
beantwortet von joker655321 am 8. Mai 2009 16:41
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VON WANN ??? 2000 das ist 9 jahre her... und wenn ihr bis jetzt nix bezahlt habt arschlecken...wer nicht will


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 8. Mai 2009 16:40
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Ziemlich verwirrend. Du musst übrigens diese gelben Briefe nicht unterschreiben!

Kommentar von elora2202 am 8. Mai 2009 16:50

doch vom Gericht schon, Empfangsbestätigung nennt man das

Kommentar von SUNFRIEND4 am 9. Mai 2009 14:24

Nein! Ein Zustellungsauftrag wird nur vom Zusteller unterschrieben, nicht vom Empfänger


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