hajottka am 05.04.2008 um 13:45 Uhr
Kann mir jemand helfen, wie die Richtlinien sind, oder wo man das nachlesen/erfragen kann??

Eigentum oder Miete? Normalerweise solltest du bei Eigentum das mit den nachbarn absprechen... wenn das nur ne kleine Überdachung ist und den Nachbarn kein Nachteil entsteht (Sonne weg oder totale Sicht versperrt) darfst du da ohne Baugenehmigung

Erfragen kannst Du das im Baurechtsamt Deiner Stadt. Wenn keiner Deine Terrasse einsehen kann und Du keinen mit Deiner Überdachung auch nur im geringsten (!) behinderst (Sichtbehinderung etc.), dann würd' ich's vielleicht "so" machen, aber nur dann. Alles andere kann Ärger geben.
hajottka am 5. April 2008 14:08 Danke

Frage beim zuständigen Bauamt nach, ob es baugenehmigungspflichtig ist oder nicht.

Das Baurcht ist deutschlandweit nicht einheitlich. Erkundige dich beim Bauamt.
hajottka am 5. April 2008 14:10 Danke Indy
bis zu 3 Meter Auslage braucht man keine Gehemigung mehr Für Überdachungen, auch nicht mehr für Carport`s. Ich würde mich aber trotzdem bei der Baubehörde erkundigen, da das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann, ist Ländersache. Hier kann ich nur für Hamburg sprechen.
hajottka am 5. April 2008 14:09 Moin, moin

Kann in jeder Gemeinde anders sein. Bei uns braucht man bei einer Terrassenüberdachung z.B. im Reihenhaus, keine besondere Genehmigung
hajottka am 5. April 2008 14:09 Danke

Die Bauordnung ist Ländersache und daher unterschiedlich. Die für Dein Bundesland zuständige Bauordnung wirst Du sicher über das Internet bekommen können.
hajottka am 5. April 2008 14:09 Danke
Danke, sehe ich auch so, meine Frage bezieht sich mehr auf Bauauflagen wegen Schneelast.....