mama9704 am 10.03.2009 um 23:10 Uhr
In unserem Mietvertrag steht eine Whg-Größe von 98m² .
Wir haben eine Dachterrasse mit fast 21m²...heute haben wir die Whg ausgemessen und kommen auf eine Wohnfläche von gerade mal 77,36 m² ?!
Hat unser Vermieter nun die Terrasse zu 100% im Mietvertrag mit einberechnet und ist das zulässig? Wie könnte ih eventuell dagegen vorgehen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten :-)
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soweit ich weiss, darf die nur zur hälfte berechnet werden

ne nur zur hälfte
mama9704 am 10. März 2009 23:15 Ich habe gerade beim Mietverein nachgelesen sogar nur bis zu 25 %

Nein, die darf er nur zur hälfte anrechnen. Muss er alles zurückzahlen, ink. berechnete Heizkosten.
mama9704 am 10. März 2009 23:17 Die Miete zahltseither das Amt,aber ab April muß ich selber zahlen,soll ich das Amt darüber informieren,das er bisher zuviel berechnet hat ?
Gerd2 am 11. März 2009 20:35 Nochmnals, korrekt sind 50 % anzurechnen. Ich bin selber Eigentümer mit Vermietung. Dem Amt melden ist nicht verkehrt da dort mehr Druck gemacht gemacht werden kann als Du es kannst und er kann sich nicht so rausreden.

Viele Vermieter verrechnen sich leider.
Evtl. ist es bei dir Sinnvoll ein Gutachten erstellen zu lassen, den z.B. wenn Du schrägen in deiner Wohnung hast, dürfen diese auch nur bis zu einer bestimmten höhe angerechnet werden.
Lass dich am besten mal beraten.

Soweit ich weiß, werden 50% der Fläche als Wohnfläche gezählt, falls es sich bei der Terrasse um einen gedeckten Freisitz handelt. Ein Freisitz liegt vor, falls zu 3 Seiten Sichtschutz besteht und der Boden fest ist. Und gedeckt heißt nicht, dass der Freisitz ein Dach haben muß.
mama9704 am 10. März 2009 23:24 Es besteht leider keinerlei Sichtschutz - komplett offen.

Und die Frage, sofern es unzulässig ist: Vermieter anschreiben und reklamieren und bezugnehmen auf Urteile. Vielleicht augt dazu folgendes Urteil: BGH, Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 295/03 - LG Osnabrück, AG Bersenbrück Wenn er nicht darauf eingeht, die gesamte anteilige Miete zurückzuzahlen, dann Klage einreichen, jedoch dann jedoch nur auf dem verjährten Teil. Vielleicht zahlt er jedoch auch nur freiwillig auf den bisher nicht verjährten Anteil.
Brausepaul am 10. März 2009 23:23 Und natürlich auch an qm-gebundene Nebenkosten denken.
mama9704 am 10. März 2009 23:29 Was macht das dann wohl bei 600,-€uro Warm-Miete?
Brausepaul am 11. März 2009 13:30 Dazu müsste man die Nebenkostenabrechnung prüfen, was davon wie anteilig berechnet wird. Wenn die 50% Regelung noch gilt, dann muss von der Kaltmiete vielleicht über den "mathematischen Dreisatz" ermittelt werden.
Das ist nicht Richtig.
die Frage ist wie er das gemeint hat. Mit richtig: hat der Vermieter falsch gehandelt? oder ist die Berechnung korrekt.
Das ist wohl kaum richtig denn ich kann die Terrasse ja im Winter nicht nutzen.
Hast Du verkher verstanden, ich meinte die vorherige Antwort. Fakt ist, die Terrasse ist nur zu 50% anrechenbar.
Hmmm,was nun 25 oder 50 % ich blicks bald nicht mehr.