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Terrasse voll in Miete berechnet ?

gefragt von mama9704mama9704 am 10.03.2009 um 23:10 Uhr

In unserem Mietvertrag steht eine Whg-Größe von 98m² .

Wir haben eine Dachterrasse mit fast 21m²...heute haben wir die Whg ausgemessen und kommen auf eine Wohnfläche von gerade mal 77,36 m² ?!

Hat unser Vermieter nun die Terrasse zu 100% im Mietvertrag mit einberechnet und ist das zulässig? Wie könnte ih eventuell dagegen vorgehen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten :-)


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Qetan
beantwortet von Qetan am 10. März 2009 23:10
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Das ist richtig.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 10. März 2009 23:14

Das ist nicht Richtig.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 10. März 2009 23:15

die Frage ist wie er das gemeint hat. Mit richtig: hat der Vermieter falsch gehandelt? oder ist die Berechnung korrekt.

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 10. März 2009 23:16

Das ist wohl kaum richtig denn ich kann die Terrasse ja im Winter nicht nutzen.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 10. März 2009 23:20

Hast Du verkher verstanden, ich meinte die vorherige Antwort. Fakt ist, die Terrasse ist nur zu 50% anrechenbar.

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 10. März 2009 23:28

Hmmm,was nun 25 oder 50 % ich blicks bald nicht mehr.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 10. März 2009 23:12
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Eigentlich zu 50 Prozent


andrealin
beantwortet von andrealin am 10. März 2009 23:11
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soweit ich weiss, darf die nur zur hälfte berechnet werden


opaleo
beantwortet von opaleo am 10. März 2009 23:11
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ne nur zur hälfte

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 10. März 2009 23:15

Ich habe gerade beim Mietverein nachgelesen sogar nur bis zu 25 %


Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 10. März 2009 23:11
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Nein, die darf er nur zur hälfte anrechnen. Muss er alles zurückzahlen, ink. berechnete Heizkosten.

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 10. März 2009 23:17

Die Miete zahltseither das Amt,aber ab April muß ich selber zahlen,soll ich das Amt darüber informieren,das er bisher zuviel berechnet hat ?

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 11. März 2009 20:35

Nochmnals, korrekt sind 50 % anzurechnen. Ich bin selber Eigentümer mit Vermietung. Dem Amt melden ist nicht verkehrt da dort mehr Druck gemacht gemacht werden kann als Du es kannst und er kann sich nicht so rausreden.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 10. März 2009 23:15
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Viele Vermieter verrechnen sich leider.

Evtl. ist es bei dir Sinnvoll ein Gutachten erstellen zu lassen, den z.B. wenn Du schrägen in deiner Wohnung hast, dürfen diese auch nur bis zu einer bestimmten höhe angerechnet werden.

Lass dich am besten mal beraten.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 10. März 2009 23:15
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Soweit ich weiß, werden 50% der Fläche als Wohnfläche gezählt, falls es sich bei der Terrasse um einen gedeckten Freisitz handelt. Ein Freisitz liegt vor, falls zu 3 Seiten Sichtschutz besteht und der Boden fest ist. Und gedeckt heißt nicht, dass der Freisitz ein Dach haben muß.

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 10. März 2009 23:24

Es besteht leider keinerlei Sichtschutz - komplett offen.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 10. März 2009 23:20
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Und die Frage, sofern es unzulässig ist: Vermieter anschreiben und reklamieren und bezugnehmen auf Urteile. Vielleicht augt dazu folgendes Urteil: BGH, Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 295/03 - LG Osnabrück, AG Bersenbrück Wenn er nicht darauf eingeht, die gesamte anteilige Miete zurückzuzahlen, dann Klage einreichen, jedoch dann jedoch nur auf dem verjährten Teil. Vielleicht zahlt er jedoch auch nur freiwillig auf den bisher nicht verjährten Anteil.

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 10. März 2009 23:23

Und natürlich auch an qm-gebundene Nebenkosten denken.

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 10. März 2009 23:29

Was macht das dann wohl bei 600,-€uro Warm-Miete?

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 11. März 2009 13:30

Dazu müsste man die Nebenkostenabrechnung prüfen, was davon wie anteilig berechnet wird. Wenn die 50% Regelung noch gilt, dann muss von der Kaltmiete vielleicht über den "mathematischen Dreisatz" ermittelt werden.


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