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Terassenjalousie bei Auszug zu entfernen?

gefragt von HighlightHighlight am 17.11.2008 um 14:01 Uhr

Nochmal eine Frage zum Mietrecht: Zur Mietwohnung gehört einen elektrisch ausfahrbare Sonnenjalousie über der Terasse. Das Teil dürfte ihre 20 Jährchen auf dem Buckel haben.Schon vor Jahren gab sie ihren Geist auf. Als ich mit dem Vermieter damals darüber sprach, sagte er mir, dass sie mir gehöre (ich hatte damals nur seine Küche und einen Schrank abgekauft, die Jalousie nicht). Damals sagte er jedenfalls, eine Reparatur sei meine Sache, ich hätte die Jalousie mit meinem Kauf der Küche und Schrank mit übernommen. In den Jahren vor dem Defekt war von meiner "Errungenschaft" zwar nichts bekannt, doch da ich die Terasse sowiso kaum nutzte, war es mir egal und habe mir das Geld gespart, sie reparieren zu lassen. Lange Rede, kurzer Sinn: Was passiert nun mit dem Monstrum? Muss ich es abmontieren oder kann ich es lassen, wie es ist?


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Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 17. November 2008 14:03
1x
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Lass es dran und berufe Dich darauf, nur den Schrank und die Küche gekauft zu haben. Vielleicht denkt der Vermieter auch gar nicht mehr an die Markise.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 17. November 2008 14:07

So hoffe ich das ja auch. Nur sollte er den Defekt feststellen, könnte ich widerum verpflichtet werden, ihn zu beseitigen, denke ich?

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 17. November 2008 14:20

Wieso? War doch bei Einzug schon kaputt.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 17. November 2008 14:26

g verstehe ... :-)


Highlight
beantwortet von Highlight am 17. November 2008 14:02
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Da ich die Frage nicht berichtigen oder ergänzen kann kann, wie es bei einer Antwort möglich ist: Ich vergaß zu erwähnen, ich ziehe bald aus, daher ist diese Frage nun aktuell geworden!


regideur
beantwortet von regideur am 17. November 2008 14:04
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:-) Es gibt dieselbe Antwort wie auf Deine Frage zuvor...Frag doch einfach mal Deinen Vermieter was Du damit machen sollst.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 17. November 2008 14:05

dann wecke ich allerdings womöglich schlafende Hunde....


anonym
beantwortet von Obelhicks am 17. November 2008 22:53
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hat der vermieter einen schriftlichen kaufvertrag oder ein schriftliches angebot für den verkauf? hast du einen kaufvertrag?

nimmst du es weg, will er womöglich ersatz, lässt du es da will er es beseitigt. wichtig ist also zunächst die beweisbarbeit der vereinbarung. vor allem bei wegnahme. ansonsten würde ich sagen es ist ein fest mit der immobilie verbundenes teil und nicht mein eigentum.


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