Highlight am 17.11.2008 um 14:01 Uhr
Nochmal eine Frage zum Mietrecht: Zur Mietwohnung gehört einen elektrisch ausfahrbare Sonnenjalousie über der Terasse. Das Teil dürfte ihre 20 Jährchen auf dem Buckel haben.Schon vor Jahren gab sie ihren Geist auf. Als ich mit dem Vermieter damals darüber sprach, sagte er mir, dass sie mir gehöre (ich hatte damals nur seine Küche und einen Schrank abgekauft, die Jalousie nicht). Damals sagte er jedenfalls, eine Reparatur sei meine Sache, ich hätte die Jalousie mit meinem Kauf der Küche und Schrank mit übernommen. In den Jahren vor dem Defekt war von meiner "Errungenschaft" zwar nichts bekannt, doch da ich die Terasse sowiso kaum nutzte, war es mir egal und habe mir das Geld gespart, sie reparieren zu lassen. Lange Rede, kurzer Sinn: Was passiert nun mit dem Monstrum? Muss ich es abmontieren oder kann ich es lassen, wie es ist?

Lass es dran und berufe Dich darauf, nur den Schrank und die Küche gekauft zu haben. Vielleicht denkt der Vermieter auch gar nicht mehr an die Markise.

Da ich die Frage nicht berichtigen oder ergänzen kann kann, wie es bei einer Antwort möglich ist: Ich vergaß zu erwähnen, ich ziehe bald aus, daher ist diese Frage nun aktuell geworden!

:-) Es gibt dieselbe Antwort wie auf Deine Frage zuvor...Frag doch einfach mal Deinen Vermieter was Du damit machen sollst.
Highlight am 17. November 2008 14:05 dann wecke ich allerdings womöglich schlafende Hunde....
hat der vermieter einen schriftlichen kaufvertrag oder ein schriftliches angebot für den verkauf? hast du einen kaufvertrag?
nimmst du es weg, will er womöglich ersatz, lässt du es da will er es beseitigt. wichtig ist also zunächst die beweisbarbeit der vereinbarung. vor allem bei wegnahme. ansonsten würde ich sagen es ist ein fest mit der immobilie verbundenes teil und nicht mein eigentum.
So hoffe ich das ja auch. Nur sollte er den Defekt feststellen, könnte ich widerum verpflichtet werden, ihn zu beseitigen, denke ich?
Wieso? War doch bei Einzug schon kaputt.
g verstehe ... :-)